Covid Datenmonitoring – KW 2580014/0009-PS-Stab/2022 Mag. Andrea Kriesmayr Stabstelle Bildungscontrolling +43 662 8083-1056 Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg Rundschreiben Nr. 03/2022 (BD S) Titel: Covid Datenmonitoring – KW 2 Rundschreiben Nr.: 03/2022 Sachgebiet: Ressourcenbewirtschaftung, Verwaltungsorganisation Verteilerkreis: alle Schulen im Bundesland Salzburg Personenkreis: Direktor/innen Geltung: unbefristet Rechtsgrundlage: §10 (2) der COVID-19 Schul-VO, § 8 (2) 2. der COVID-19 Schul-VO „2- Fall-Regel“, § 8 der COVID-19 Schul-VO Infektionsgeschehen Kernaussagen/Ziele: Kenntnisnahme der folgenden Informationen und um Ihre Mithilfe beim Daten-Monitoring. Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 12.01.2022 Zeitliche Priorisierung: Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion Salzburg Wir wünschen Ihnen nachträglich noch ein gutes und gesundes Neues Jahr und bitten Sie um Kenntnisnahme der folgenden Informationen und um Ihre Mithilfe beim Daten-Monitoring. In der Beilage übermitteln wir Ihnen auch noch den Erlass und die Änderungen in der COVID Schul-VO. Schul- und Klassenschließungen Bitte erfassen Sie hier ALLE Schul- und Klassenschließungen! (Säule I, II und II) – siehe auch untenstehenden Anleitung. Bei der Anzahl der betroffenen Lehrer*innen geben Sie bitte nur die Zahl jener Lehrer*innen ein, die aufgrund der Schul- bzw. Klassenschließung keinen Unterricht mehr haben. Ortsungebundener Unterricht Beachten Sie die Aktualisierungen zum ortsungebundenen Unterricht entsprechend der untenstehenden Anleitung. Testungen NEU: Personen, die in den letzten 60 Tagen (bisher 90 Tage) molekularbiologisch bestätigt eine Infektion mit SARS-CoV-2 überstanden haben, sind von der Testpflicht (PCR und Antigen) ausgenommen. Freiwillige Antigen-Testungen bitte nicht vor einem Monat nach Genesung zur Vermeidung von falsch positiven Ergebnissen. Säule I Säule II Säule III §10 (2) der COVID-19 Schul-VO § 8 (2) 2. der COVID-19 Schul-VO „2- Fall-Regel“ § 8 der COVID-19 Schul-VO Infektionsgeschehen Schüler/innen sind in Quarantäne bzw. fühlen sich aufgrund der COVID-19- Situation nicht in der Lage, am Unterricht teilzunehmen Wenn im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten ALLE Schüler freiwillig zuhause bleiben, sollte nach Möglichkeit eine Distance-Learning-Lösung (andernfalls Lernpakete) hergestellt werden. Diese Maßnahme soll / kann für etwa 1 Woche gelten. Die Schulleitung informiert SQM. Treten in einer Klasse innerhalb von fünf Tagen 2 positive PCR-Fälle auf, wird die Schulbehörde (Bildungsdirektion) nach Rücksprache mit dem Schulstandort (Bestätigung) eine Verordnung zum ortsungebundenen Unterricht / Distance-Learning für die Dauer von 5 Tagen erlassen. Eine Distance-Lösung muss hergestellt werden. Ein Betreuungsangebot am Schulstandort für den Primar-, bzw. den SEK-1-Bereich für die 5.- 8. Schulstufe und ASOs ist vorzusehen. Das Infektionsgeschehen am Schulstandort, welches alle am Schulleben beteiligten Personen einschließt macht trotz aller anderen z.B. standortbezogenen Maßnahmen nach §7 einen Präsenzunterricht unmöglich (es fehlen bspw. so viele Lehrer, dass ein Aufrechterhalten des Unterrichts nicht möglich ist) Die Schulleitung beantragt unter Einbeziehung der Schulaufsicht „Ortsungebundenen Unterricht“ Die Bildungsdirektion erlässt im Einvernehmen mit dem BMBWF und der Gesundheitsbehörde eine Verordnung zum ortsungebundenen Unterricht für einzelne Klassen oder eine Schule für die Dauer von 5 Tagen Eingabe im Datenmonitoring Eingabe im Datenmonitoring Eingabe im Datenmonitoring Unter Klassen- und Schulschließung: „Ganze Klasse abwesend“ tagesaktuelle Eingaben in der Datenmeldung wichtig! Nach Erhalt der Verordnung erfolgt die Eingabe bei Klassen- und Schulschließung: „Ganze Klasse geschlossen“ Beantragung Ortsungebundener Unterricht mit genauer Eingabe der betroffenen Klassen und Beschreibung des Infektionsgeschehens Der/die zuständige SQM bestätigt oder lehnt. Die Bildungsdirektion behält sich nach Prüfung eine Ablehnung des Ersuchens vor. Nach Erhalt der Verordnung erfolgt die Eingabe „Ganze Klasse geschlossen“ oder „Ganze Schule geschlossen“ Support: Für APS und LBS: Für höhere Schulen: Salzburg, 12. Jänner 2022 Für den Bildungsdirektor Das BildungscontrollingTeam Mag. Andrea Kriesmayr Adelheid TüchlerDownloads2022-03 Covid Datenmonitoring – KW 22022-03 Erlass: Maßnahmen für den Schulbetrieb ab 10. Jänner 20222022-03 Covid-Schul-VOZugeordnete/s Sachgebiet/eRessourcenbewirtschaftung, Verwaltungsorganisation Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 4/2022 580014/0013-PA-Stab/2022 Covid Datenmonitoring – KW 2.1 Nr. 2/2022 570051/0001-PA-Päd/2022 Hinweis auf aktualisierte Informationen auf der Website der Bildungsdirektion Salzburg Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen