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Covid Datenmonitoring – KW 2

580014/0009-PS-Stab/2022
Mag. Andrea Kriesmayr
Stabstelle Bildungscontrolling

+43 662 8083-1056
Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg

Rundschreiben Nr. 03/2022 (BD S)

Titel: Covid Datenmonitoring – KW 2
Rundschreiben Nr.: 03/2022
Sachgebiet: Ressourcenbewirtschaftung, Verwaltungsorganisation
Verteilerkreis: alle Schulen im Bundesland Salzburg
Personenkreis: Direktor/innen
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: §10 (2) der COVID-19 Schul-VO, § 8 (2) 2. der COVID-19 Schul-VO „2- Fall-Regel“, § 8 der COVID-19 Schul-VO Infektionsgeschehen
Kernaussagen/Ziele: Kenntnisnahme der folgenden Informationen und um Ihre Mithilfe beim Daten-Monitoring.
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 12.01.2022
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion Salzburg

Wir wünschen Ihnen nachträglich noch ein gutes und gesundes Neues Jahr und bitten Sie um Kenntnisnahme der folgenden Informationen und um Ihre Mithilfe beim Daten-Monitoring.
In der Beilage übermitteln wir Ihnen auch noch den Erlass und die Änderungen in der COVID Schul-VO.

Schul- und Klassenschließungen

Bitte erfassen Sie hier ALLE Schul- und Klassenschließungen! (Säule I, II und II) – siehe auch untenstehenden Anleitung.

Bei der Anzahl der betroffenen Lehrer*innen geben Sie bitte nur die Zahl jener Lehrer*innen ein, die aufgrund der Schul- bzw. Klassenschließung keinen Unterricht mehr haben.

Ortsungebundener Unterricht Beachten Sie die Aktualisierungen zum ortsungebundenen Unterricht entsprechend der untenstehenden Anleitung.
Testungen

NEU: Personen, die in den letzten 60 Tagen (bisher 90 Tage) molekularbiologisch bestätigt eine Infektion mit SARS-CoV-2 überstanden haben, sind von der Testpflicht (PCR und Antigen) ausgenommen.

Freiwillige Antigen-Testungen bitte nicht vor einem Monat nach Genesung zur Vermeidung von falsch positiven Ergebnissen.


Säule I Säule II Säule III
§10 (2) der COVID-19 Schul-VO § 8 (2) 2. der COVID-19 Schul-VO „2- Fall-Regel“ § 8 der COVID-19 Schul-VO Infektionsgeschehen

Schüler/innen sind in Quarantäne bzw. fühlen sich aufgrund der COVID-19- Situation nicht in der Lage, am Unterricht teilzunehmen

Wenn im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten ALLE Schüler freiwillig zuhause bleiben, sollte nach Möglichkeit eine Distance-Learning-Lösung (andernfalls Lernpakete) hergestellt werden.

Diese Maßnahme soll / kann für etwa 1 Woche gelten.

Die Schulleitung informiert SQM.

Treten in einer Klasse innerhalb von fünf Tagen 2 positive PCR-Fälle auf, wird die Schulbehörde (Bildungsdirektion) nach Rücksprache mit dem Schulstandort (Bestätigung) eine Verordnung zum ortsungebundenen Unterricht / Distance-Learning für die Dauer von 5 Tagen erlassen.

Eine Distance-Lösung muss hergestellt werden.

Ein Betreuungsangebot am Schulstandort für den Primar-, bzw. den SEK-1-Bereich für die 5.- 8. Schulstufe und ASOs ist vorzusehen.

Das Infektionsgeschehen am Schulstandort, welches alle am Schulleben beteiligten Personen einschließt macht trotz aller anderen z.B. standortbezogenen Maßnahmen nach §7 einen Präsenzunterricht unmöglich (es fehlen bspw. so viele Lehrer, dass ein Aufrechterhalten des Unterrichts nicht möglich ist)

Die Schulleitung beantragt unter Einbeziehung der Schulaufsicht „Ortsungebundenen Unterricht“

Die Bildungsdirektion erlässt im Einvernehmen mit dem BMBWF und der Gesundheitsbehörde eine Verordnung zum ortsungebundenen Unterricht für einzelne Klassen oder eine Schule für die Dauer von 5 Tagen

Eingabe im Datenmonitoring Eingabe im Datenmonitoring Eingabe im Datenmonitoring
Unter Klassen- und Schulschließung: „Ganze Klasse abwesend tagesaktuelle Eingaben in der Datenmeldung wichtig! Nach Erhalt der Verordnung erfolgt die Eingabe bei Klassen- und Schulschließung: „Ganze Klasse geschlossen

Beantragung Ortsungebundener Unterricht mit genauer Eingabe der betroffenen Klassen und Beschreibung des Infektionsgeschehens Der/die zuständige SQM bestätigt oder lehnt. Die Bildungsdirektion behält sich nach Prüfung eine Ablehnung des Ersuchens vor.

Nach Erhalt der Verordnung erfolgt die Eingabe „Ganze Klasse geschlossen“ oder „Ganze Schule geschlossen

Support:

  • Für APS und LBS:
  • Für höhere Schulen:

Salzburg, 12. Jänner 2022

Für den Bildungsdirektor
Das BildungscontrollingTeam
Mag. Andrea Kriesmayr
Adelheid Tüchler

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Ressourcenbewirtschaftung, Verwaltungsorganisation