Schulbrief, Klarstellungen zu: Elternsprechtage und Tage der offenen Tür, Kleingruppenführungen an Schulen, Berufsbildungsorientierung ("Schnuppern")570051/0002-PA-Päd/2022 BD - Präs/2c (Schulrecht und Schülerbeihilfe) MMag. Anneliese Spießberger Referatsleiterin +43 662 8083-2301 Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg Rundschreiben Nr. 08/2022 (BD S) Titel: Schulbrief, Klarstellungen zu: Elternsprechtage und Tage der offenen Tür, Kleingruppenführungen an Schulen, Berufsbildungsorientierung ("Schnuppern") Rundschreiben Nr.: 09/2022 Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten Verteilerkreis: alle Mittelschulen, alle Polytechnische Schulen, alle allgemeinbildende und berufsbildende mittlere und höhere Schulen, alle Sonderschulen im Bundesland Salzburg Personenkreis: Direktor/innen Geltung: unbefristet Rechtsgrundlage: Kernaussagen/Ziele: Klarstellungen zu den Themen Elternsprechtage und Tage der offenen Tür, Kleingruppenführungen an Schulen, Berufsbildungsorientierung ("Schnuppern"). Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 18.01.2022 Zeitliche Priorisierung: Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion Salzburg Aufgrund zahlreicher Anfragen zu den im Betreff angeführten Themen wird festgehalten: Elternsprechtage, Tage der offenen Tür, Kleingruppenführungen an Schulen Laut Erlass des BMBWF 2022-0.011.043 vom 7. Jänner 2022 „Maßnahmen für den Schulbetrieb ab 10. Jänner 2022“ sind Elternsprechtage und Tage der offenen Tür nur in digitaler Form durchzuführen. Ersatzweise physische Schulführungen interessierter Eltern bzw. Erziehungsberechtigter in Form von Kleingruppen sind unzulässig. Berufs(bildungs)orientierung („Schnuppern“) Laut einer Rechtsinterpretation des BMBWF ist das Schnuppern von Schüler/innen abschließender Klassen an weiterführenden Schulen eine Maßnahme des § 13b SchUG zur individuellen Berufs(bildungs)orientierung und es sind die Regelungen des § 65a SchUG heranzuziehen. Da nach Ansicht des BMBWF die Inanspruchnahme des § 13b SchUG zur individuellen Berufs(bildungs)orientierung unter die Ausnahmebestimmung des § 35a Abs. 1 C-SchVO 2020/21 fällt, ist derzeit das „Schnuppern“ von Schüler/innen abschließender Klassen an weiterführenden Schulen, unter sinngemäßer Anwendung der „3-G-Regeln“, zulässig. Aufgrund der speziellen epidemiologischen Situation im Bundesland Salzburg ersucht die Bildungsdirektion für Salzburg eindringlichst darum, mit der Möglichkeit des „Schnupperns“ äußerst bedacht und vorsichtig umzugehen, es handelt sich um eine Kann-Bestimmung. Vor der aktuellen Situation der Infektionsentwicklung sind alle Vorgaben der Risikostufe 3 einzuhalten, die Bildungsdirektion für Salzburg sieht darüber hinaus für das „Schnuppern“ die Einhaltung der 2G-Regel + Nachweis der geringen epidemiologischen Gefahr (PCR-Test) vor. Einzeltermine zum Schnuppern werden empfohlen. Die Gewährleistung der Sicherheit der Schüler/innen, der Lehrer/innen und des Verwaltungspersonals, die Aufrechterhaltung des Schulbetriebes der eigenen Schulen sind als prioritär anzusehen. Salzburg, 18.01.2022 Für den Bildungsdirektor: Mag. Christine KubikDownloads2022-09 Schulbrief, Klarstellungen zu: Elternsprechtage und Tage der offenen Tür, Kleingruppenführungen an Schulen, Berufsbildungsorientierung ("Schnuppern")Zugeordnete/s Sachgebiet/ePädagogische Angelegenheiten Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 11/2022 2022-0.291.620 1. Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens. 2. Abgeltung von bestimmten Unterrichts- und Erziehungstätigkeiten, Valorisierungsfaktoren ab 1. September 2022 Nr. 8/2022 2022-0.263.377 Dienst- und Naturalwohnungen Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen