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Kostenlose klimaaktiv mobil Radfahrkurse

570008/0003-PA-Päd/2022
BD - Bereich Pädagogischer Dienst
HR Mag. Anton Lettner
Bereichsleiter
office@bildung-sbg.gv.at
+43 662 8083-1053
Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg

Rundschreiben Nr. 24/2022 (BD S)

Titel: Kostenlose klimaaktiv mobil Radfahrkurse
Rundschreiben Nr.: 24/2022
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
Verteilerkreis: alle Volksschulen im Bundesland Salzburg
Personenkreis: Direktor/innen
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage:
Kernaussagen/Ziele: Kostenlose Radfahrkurse für Volksschulen, die von klimaaktiv mobil Radfahrlehrer:innen durchgeführt werden.
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 22.03.2022
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion Salzburg

Beiliegend informieren wir Sie nochmals über das Angebot des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK): Kostenlose Radfahrkurse für Volksschulen, die von klimaaktiv mobil Radfahrlehrer:innen durchgeführt werden.

klimaaktiv mobil, die Klimaschutzinitiative des BMK im Verkehrsbereich, setzt zur Umsetzung des Regierungsprogramms aktuell einen Schwerpunkt für das Radfahren von Kindern. Das Fahrrad als selbstverständliches Verkehrsmittel für den Alltag im Bewusstsein der Menschen zu verankern, beginnt bei den Kleinsten. Die Radfahrkurse sollen Kindern daher Spaß und Sicherheit beim Alltagsradeln vermitteln.

klimaaktiv mobil, die Klimaschutzinitiative des BMK im Verkehrsbereich, setzt zur Umsetzung des Regierungsprogramms aktuell einen Schwerpunkt für das Radfahren von Kindern. Das Fahrrad als selbstverständliches Verkehrsmittel für den Alltag im Bewusstsein der Menschen zu verankern, beginnt bei den Kleinsten. Die Radfahrkurse sollen Kindern daher Spaß und Sicherheit beim Alltagsradeln vermitteln.

Das BMBWF stellte im Bereich Verkehrs- und Mobilitätserziehung Informationen zu den Voraussetzungen für die Bewegung der Kinder in der Verkehrswirklichkeit bereit (siehe Beilage). Die jeweilig zuständige Bildungsbehörde entscheidet, ob Radfahrtrainings im öffentlichen Straßenverkehr in ihrem Bundesland zulässig sind oder nicht.

Die Bildungsdirektion für Salzburg befürwortet grundsätzlich diese Möglichkeit, weist gleichzeitig ausdrücklich darauf hin, dass bei einer Entscheidung Ihrerseits, ein Training in der Verkehrswirklichkeit durchzuführen, dieses nur dann zulässig ist, wenn die dafür formulierten Bedingungen des BMBWF (siehe Beilage „Informationen zum Radtraining GZ:2021-0.568.016) zwingend umgesetzt werden!

Weitere Informationen zu klimafreundlicher und gesunder Mobilität für Bildungseinrichtungen finden Sie unter klimaaktivmobil.at/bildung.

Salzburg, 22.03.2022

Für den Bildungsdirektor:
LPäd HR Mag. Anton Lettner

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten