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Datenmonitoring – KW 13.1

580014/0070-PA-Stab/2022
Mag. Andrea Kriesmayr
Stabstelle Bildungscontrolling

+43 662 8083-1056
Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg

Rundschreiben Nr. 30/2022 (BD S)

Titel: Datenmonitoring – KW 13.1
Rundschreiben Nr.: 30/2022
Sachgebiet: Verwaltungsorganisation
Verteilerkreis: alle Schulen im Bundesland Salzburg
Personenkreis: Direktor/innen
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage:
Kernaussagen/Ziele: Hinweise auf einige aktuelle Punkte bei den Eingaben im Datenmonitoring
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 01.04.2022
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion Salzburg

In diesem Schulschreiben möchten wir sie auf einige aktuelle Punkte hinweisen und bitten um Ihre Unterstützung in der Prozessabwicklung:

1. Testungen nach den Osterferien:

Wie Sie vom BMBWF bereits informiert wurden, findet nach den Osterferien nur mehr 1 PCR-Test pro Woche statt. (Testtag: Dienstag).
Zusätzlich können bei Bedarf Antigen-Tests – insbesondere bei mehreren Infektionsfällen in einer Klasse bzw. bei Häufungen an der Schule – durchgeführt werden. Antigen-Tests können von den Schulen nach wie vor im BBG-Shop bestellt werden.

2. PCR-Testmaterial:

Da aufgrund der Bestandsprognose des BMBWF im Bundesland noch ausreichend PCR-Testmaterial vorhanden ist, ist weiterhin im BBG-Shop keine PCR-Test-Bestellung möglich.
Sollten Sie an Ihrem Standort dennoch Tests benötigen, bitten wir Sie, diese über die Bedarfsmeldung im COVID-Datenmonitoring in der Bildungsdirektion zu bestellen:

BESTELLUNG: bis Montag
LIEFERUNG: Dienstag

Weiters besteht die Möglichkeit PCR-Tests zwischen den Schulen umzulagern. Führen Sie in diesem Fall bitte genaue Aufzeichnungen über die Umlagerung und informieren Sie die Bildungsdirektion (bedienstetenschutz@bildung-sbg.gv.at) in einem kurzen formlosen Mail (SKZ abgebende Schule, Menge, SKZ empfangende Schule). Voraussichtlich wird das Bestellportal für PCR-Tests ab 29.4.2022 wieder geöffnet. Eine erste Lieferung wäre daher in der KW 19 für die Tests in der Folgewoche möglich.

3. Neue Quarantänebestimmungen:

Bei Symptomfreiheit von mind. 48 Stunden endet die Quarantäne nach dem 5. Tag. Am 6. Tag der behördlich angeordneten Quarantäne bekommen die Betroffenen automatisch eine SMS, in der sie aufgefordert werden zu bestätigen, 48 Stunden symptomlos gewesen zu sein. In diesem Fall endet die Quarantäne automatisch. Für die Betroffenen gilt dann 5 Tage eine Verkehrsbeschränkung, d.h. ein Schulbesuch bzw. Arbeit sind möglich. Das durchgehende Tragen einer FFP-2 Maske ist verpflichtend. Laut Bestimmung ist ein „Freitesten“ mit Wegfall der Verkehrsbeschränkung möglich.

Support:

  • Für APS und LBS:
  • Für höhere Schulen:
  • Allgemein:

Testmaterial:

  • Allgemein:

Salzburg, 01.04.2022

Für den Bildungsdirektor:
Das BildungscontrollingTeam
Mag. Andrea Kriesmayr
Adelheid Tüchler

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Verwaltungsorganisation