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Datenmonitoring – KW 16

580014/0080-PA-Stab/2022
Mag. Andrea Kriesmayr
Stabstelle Bildungscontrolling

+43 662 8083-1056
Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg

Rundschreiben Nr. 31/2022 (BD S)

Titel: Datenmonitoring – KW 16
Rundschreiben Nr.: 31/2022
Sachgebiet: Verwaltungsorganisation
Verteilerkreis: alle Pflichtschulen im Bundesland Salzburg
Personenkreis: Direktor/innen
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage:
Kernaussagen/Ziele: PCR-Tests
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 22.04.2022
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion Salzburg

In diesem Schulschreiben möchten wir Sie über den zukünftigen Prozess bei der Bestellung der PCR-Tests informieren und bitten um Ihre Unterstützung in der Abwicklung.

Für die Testungen in der KW 17 bis 19 muss der Bedarf an PCR-Tests innerhalb des Bundeslandes durch Umlagerungen gedeckt werden. Sollten Sie für die nächsten 3 Testungen noch Tests benötigen, bestellen Sie diese über die COVID-Datenmeldung im Register Bedarfsmeldung.

Wie uns das BMBWF informiert hat, werden künftig die PCR-Tests wieder zentral (BMBWF/Post) ausgeliefert. Bitte beachten Sie dabei den folgenden Ablauf:

Die Bildungsdirektion ist angehalten, den jeweiligen Bedarf der Schulen zu erheben.

  1. Mit Beginn der kommenden Woche gibt es eine Eingabemöglichkeit im COVIDDatenmonitoring. Sobald die Eingabemaske freigeschaltet ist, erhalten Sie von uns eine Information sowie eine entsprechende Anleitung.
  2. Zu melden ist jeweils der konkrete Bedarf an PCR-Tests unter Berücksichtigung der noch am Standort vorhandenen Bestände:
  • ​​​für die Testungen in KW 20 und 21 (Lieferung KW 19); Meldung bis spätestens 26.04.2022
  • für die Testungen in KW 22 und 23 (Lieferung KW 21); Meldung bis spätestens 10.05.2022

Bitte beachten Sie:
Verspätete Bestellungen nach den oben angeführten Terminen können nicht mehr berücksichtigt werden!

Hinweis zu PCR-Testungen/Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr:

Wenn Schüler*innen

  • am Testtag fehlen, dann ist ein externer PCR-Test am Folgetag nachzuweisen.
  • am Testtag unvorhergesehen fehlen/zu spät kommen, ist ein PCR-Test nachzubringen, am Folgetag bei noch ausstehendem Ergebnis idealerweise ein Antigentest zu machen.
  • nur zu Tests oder Schularbeiten kommen, dann ist ein PCR-Test nachzuweisen – sie befinden sich rechtlich im Unterricht und nicht bei abschließenden Prüfungen (diese Feststellung wird gerade im BMBWF abgefragt).

Die Novelle zur COVID-19-Schulverordnung 2021/22, BGBl II Nr. 161/2022, mit der der Wegfall der Maskenpflicht im Schulbereich ab kommenden Montag verankert wird, wurde am 20.04.2022 kundgemacht (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_161/BGBLA_2022_II_161.pdfsig ). Die konsolidierte Fassung der COVID-19-Schulverordnung, die ab Montag, den 25.04.2022 gilt, finden Sie hier: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=2001 1641&FassungVom=2022-04-25 . Den neuen Erlass zum Schulbetrieb ab Montag, den 25. April 2022, finden Sie ab Verfügbarkeit unter folgendem Link: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/sichereschule.html .

Support:

  • Für APS und LBS:
  • Für höhere Schulen:
  • Allgemein:

Testmaterial:

  • Allgemein:

Salzburg, 22.04.2022

Für den Bildungsdirektor:
Das BildungscontrollingTeam
Mag. Andrea Kriesmayr
Adelheid Tüchler

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Verwaltungsorganisation