Datenmonitoring – KW 16580014/0080-PA-Stab/2022 Mag. Andrea Kriesmayr Stabstelle Bildungscontrolling +43 662 8083-1056 Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg Rundschreiben Nr. 31/2022 (BD S) Titel: Datenmonitoring – KW 16 Rundschreiben Nr.: 31/2022 Sachgebiet: Verwaltungsorganisation Verteilerkreis: alle Pflichtschulen im Bundesland Salzburg Personenkreis: Direktor/innen Geltung: unbefristet Rechtsgrundlage: Kernaussagen/Ziele: PCR-Tests Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 22.04.2022 Zeitliche Priorisierung: Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion Salzburg In diesem Schulschreiben möchten wir Sie über den zukünftigen Prozess bei der Bestellung der PCR-Tests informieren und bitten um Ihre Unterstützung in der Abwicklung. Für die Testungen in der KW 17 bis 19 muss der Bedarf an PCR-Tests innerhalb des Bundeslandes durch Umlagerungen gedeckt werden. Sollten Sie für die nächsten 3 Testungen noch Tests benötigen, bestellen Sie diese über die COVID-Datenmeldung im Register Bedarfsmeldung. Wie uns das BMBWF informiert hat, werden künftig die PCR-Tests wieder zentral (BMBWF/Post) ausgeliefert. Bitte beachten Sie dabei den folgenden Ablauf: Die Bildungsdirektion ist angehalten, den jeweiligen Bedarf der Schulen zu erheben. Mit Beginn der kommenden Woche gibt es eine Eingabemöglichkeit im COVIDDatenmonitoring. Sobald die Eingabemaske freigeschaltet ist, erhalten Sie von uns eine Information sowie eine entsprechende Anleitung. Zu melden ist jeweils der konkrete Bedarf an PCR-Tests unter Berücksichtigung der noch am Standort vorhandenen Bestände: für die Testungen in KW 20 und 21 (Lieferung KW 19); Meldung bis spätestens 26.04.2022 für die Testungen in KW 22 und 23 (Lieferung KW 21); Meldung bis spätestens 10.05.2022 Bitte beachten Sie: Verspätete Bestellungen nach den oben angeführten Terminen können nicht mehr berücksichtigt werden! Hinweis zu PCR-Testungen/Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr: Wenn Schüler*innen am Testtag fehlen, dann ist ein externer PCR-Test am Folgetag nachzuweisen. am Testtag unvorhergesehen fehlen/zu spät kommen, ist ein PCR-Test nachzubringen, am Folgetag bei noch ausstehendem Ergebnis idealerweise ein Antigentest zu machen. nur zu Tests oder Schularbeiten kommen, dann ist ein PCR-Test nachzuweisen – sie befinden sich rechtlich im Unterricht und nicht bei abschließenden Prüfungen (diese Feststellung wird gerade im BMBWF abgefragt). Die Novelle zur COVID-19-Schulverordnung 2021/22, BGBl II Nr. 161/2022, mit der der Wegfall der Maskenpflicht im Schulbereich ab kommenden Montag verankert wird, wurde am 20.04.2022 kundgemacht (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_161/BGBLA_2022_II_161.pdfsig ). Die konsolidierte Fassung der COVID-19-Schulverordnung, die ab Montag, den 25.04.2022 gilt, finden Sie hier: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=2001 1641&FassungVom=2022-04-25 . Den neuen Erlass zum Schulbetrieb ab Montag, den 25. April 2022, finden Sie ab Verfügbarkeit unter folgendem Link: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/sichereschule.html . Support: Für APS und LBS: Für höhere Schulen: Allgemein: Testmaterial: Allgemein: Salzburg, 22.04.2022 Für den Bildungsdirektor: Das BildungscontrollingTeam Mag. Andrea Kriesmayr Adelheid TüchlerDownloads2022-34 Datenmonitoring – KW 162022-34 COVID-SchulVO 2021-22; Fassung vom 25.04.2022Zugeordnete/s Sachgebiet/eVerwaltungsorganisation Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 35/2022 570051/0035-PA-Päd/2022 lebenswert - Suizidprävention in Schulen Nr. 33/2022 580014/0081-PA-Stab/2022 Datenmonitoring – KW 16.1 Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen