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COVID-19-Information zum Schulbeginn

580014/0115-PA-Stab/2022
BD - Präsidialbereich
HR Mag. Dr. Eva Hofbauer, MBA
Präsidialleitung
office@bildung-sbg.gv.at
+43 662 8083-1052
Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg

Rundschreiben Nr. 52/2022 (BD S)

Titel: COVID-19-Information zum Schulbeginn
Rundschreiben Nr.: 52/2022
Sachgebiet: Verwaltungsorganisation
Verteilerkreis: alle Schulen im Bundesland Salzburg
Personenkreis: Direktor/innen
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage:
Kernaussagen/Ziele: COVID-19-Information
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 29.08.2022
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion Salzburg

Mit Mail vom Herrn Bundesminister wurden Sie bereits über die Rahmenbedingungen für das kommende Schuljahr unter dem Motto „Mit Corona leben lernen“ im Zusammenhang mit COVID-19 informiert. Flankierend dazu übermitteln wir Ihnen die wichtigsten Unterlagen für das beginnende Schuljahr.

  1. Der Variantenmanagementplan (VMP) der Bundesregierung, Wien 2022, erläutert das künftige Planungsmanagement der Bundesregierung auf Grundlage von 4 Szenarien für den Planungshorizont 2022/23. Auf Seite 49 des VMP werden die Rahmenbedingungen für den Schulbetrieb 2022/23 dargestellt. Sie finden diese schulspezifischen Regelungen auch im Anhang zum Erlass „Sichere Schule – Schulbetrieb Im Schuljahr 2022/23 (siehe Punkt 2).
  2. Das Rundschreiben „Sichere Schule - Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23“, RS BMBWF, GZ 2022-0.612.216, informiert Sie über die wichtigsten Regeln und Maßnahmen für den beginnenden Schulstart auf Grundlage dieser 4 Szenarien des VMP. Wer bestimmte Maßnahmen im heurigen Schuljahr unter welchen Voraussetzungen (eigene Kompetenz, Zustimmung, Einvernehmensherstellung) setzen kann, sehen Sie knapp zusammengefasst auf Seite 7 des Erlasses (Matrixdarstellung).
    Für den nahenden Schulstart ist es wichtig, dass jeder Schulstandort am Ende der ersten beiden Schulwochen über ein aktualisiertes Hygiene- und Präventionskonzept verfügt. Siehe dazu auch die beiliegende Checkliste für die Erstellung des Hygiene- und Präventionskonzepts.
    Auf der Homepage des BMBWF finden Sie unter Coronavirus (COVID-19) (bmbwf.gv.at) unter den Rubriken „Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23“ Sichere Schule im Schuljahr 2022/23 (bmbwf.gv.at) sowie „Antigen-Selbst-Tests für alle Schülerinnen und Schüler“ Antigen-Selbsttests für alle Schülerinnen und Schüler – Ergebnis in nur 15-30 Minuten (bmbwf.gv.at) weitere Checklisten für Schulveranstaltungen sowie Anleitungen und Einverständniserklärungen.
    Sie finden dieses Rundschreiben und andere Rundschreiben in Kürze auch in der überarbeiteten Rundschreiben-Datenbank des BMBWF. Die Kundmachung der Grundlage dieses Rundschreibens, die COVID-19-Schulverordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, folgt in Kürze.
  3. Die COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung, BGBl II Nr. 295/2022 (COVID-19- VbV), regelt, wenn eine Person über ein positives COVID-19-Attest (PCR oder Antigen) verfügt. Anstelle einer Absonderung für 5 bzw. 10 Tage gilt nun eine Verkehrsbeschränkung für die Dauer von 5 bzw. 10 Tagen (im Wesentlichen: FFP2- Pflicht). Diese neuen Regelungen (Verkehrsbeschränkung anstelle Absonderung) gelten grundsätzlich auch für Lehrpersonen bzw. für Schüler/innen. Bitte beachten Sie dabei aber das Betretungsverbot von Schüler/innen der Primarstufe im Falle eines positiven COVID-19-Tests (§ 4 Abs 1 Z 6 COVID-19-VbV). Für Landeslehrpersonen wird es eine abweichende Regelung dazu geben; diese ergeht zeitnah mit gesonderter Post (Schreiben der Bildungslandesrätin).

Salzburg, 29.08.2022

Für den Bildungsdirektor:
HR Mag. Dr. Eva Hofbauer, MBA

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Verwaltungsorganisation