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COVID-19-bezogene Personalmaßnahmen: Angehörige einer Risikogruppe - Schwangere - COVID-19-infizierte Lehrpersonen

580014/0118-PA-Stab/2022
BD - Präsidialbereich
HR Mag. Dr. Eva Hofbauer, MBA
Präsidialleitung
office@bildung-sbg.gv.at
+43 662 8083-1052
Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg

Rundschreiben Nr. 54/2022 (BD S)

Titel: COVID-19-bezogene Personalmaßnahmen: Angehörige einer Risikogruppe - Schwangere - COVID-19-infizierte Lehrpersonen
Rundschreiben Nr.: 54/2022
Sachgebiet: Personalwesen
Verteilerkreis: alle Schulen im Bundesland Salzburg
Personenkreis: Direktor/innen
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage:
Kernaussagen/Ziele: COVID-19: Angehörige einer Risikogruppe - Schwangere - COVID-19-infizierte Lehrpersonen
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 02.09.2022
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion Salzburg

Mit beiliegendem Schreiben dürfen wir Sie über die Vorgehensweise im Schuljahr 2022/23 in Bezug auf Angehörige einer Risikogruppe, schwangere Lehrerinnen bzw. COVID-19-infizierte Lehrpersonen informieren, die dem Grunde nach für Bundes- und Landeslehrpersonen gilt. Näheres entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Ausführungen.

COVID-19-Risikogruppen-Angehörige:
Für COVID-19-Risikogruppen-Angehörige, die über ein nach dem 2. Dezember 2021 ausgestelltes positives COVID-19-Risiko-Attest verfügen (Zugehörigkeit zu einer COVID-19- Risikogruppe), besteht ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung der Bezüge, sofern weder Homeoffice (Distance Learning) möglich ist noch die Ansteckungsmöglichkeit in der Arbeitsstätte (Schule) bzw. am Arbeitsweg mit größtmöglicher Sicherheit ausgeschlossen ist. Sofern Schüler/innen bzw. deren Erziehungsberechtigte einer COVID-19-Risikogruppe angehören, besteht auf Antrag die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht aus begründetem Anlass oder wichtigen Gründen gem. § 9 Abs 6 SchUG bzw. § 45 Abs 4 SchUG. Ein solcher Antrag bedarf nach § 10 Abs 2 der COVID-19-Schulverordnung, BGBl II Nr. 328/2022, der Vorlage einer einschlägigen fachärztlichen Bestätigung (COVID-19-RisikoAttest des Schülers bzw. des Erziehungsberechtigten1 ).

COVID-19-positives, aber symptomfreies Lehrpersonal:
Für symptomatische sowie symptomfreie COVID-19-positive Personen gilt die COVID-19- Verkehrsbeschränkungsverordnung (COVID-19-VbV), BGBl II Nr. 295/2022. Für COVID-19- positive Personen – egal ob Antigen- oder molekularbiologisch (PCR-) getestet – gilt eine generelle 10-tägige Verkehrsbeschränkung mit einer Freitestmöglichkeit frühestens am fünften Tag. Verkehrsbeschränkt bedeutet, dass auch symptomfreie COVID-19-Personen und damit arbeitsfähige Personen einer durchgehenden FFP2-Maskentragepflicht u.a. am Arbeitsort unterliegen. Der beiliegende Erlass konkretisiert diese Verpflichtung in Bezug auf das Schulgebäude und die Schulumgebung. Für COVID-19-positive Landeslehrpersonen gilt diese Vorgehensweise, insoweit nicht die Anordnung von Frau Landesrätin Mag. Gutschi vom 29.08.2022 zur Anwendung gelangt (Verzicht bei symptomfreien, COVID-19-positiven Landeslehrpersonen auf die Dienstleistung für die Dauer von 5 Tagen ab dem Zeitpunkt der ersten Probenahme).

Schwangere, COVID-19-positive Lehrerinnen:
Für COVID-19-positive, symptomfreie schwangere Lehrerinnen gilt ein grundsätzliches Betretungsverbot, da diesen ein durchgehendes Tragen einer FFP2-Maske am Arbeitsort aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Bitte beachten Sie: symptomfreie, schwangere Lehrerinnen können nach den Vorgaben der COVID-19-VbV auch 5 Tage nach der ersten Probenahme die Schule nicht betreten (§ 8 Abs 2 Z 1 COVID-19-VbV), es sei denn, der PCRTest (frühestens am 5. Tag nach der positiven Probenahme) weist ein negatives Testergebnis auf (CT-Wert >= 30) und damit die Verkehrsbeschränkungs-Zeit beendet.

Mit besten Grüßen und Wünschen für den kommenden Schulstart.

Salzburg, 02.09.2022

Für den Bildungsdirektor:
HR Mag. Dr. Eva Hofbauer, MBA

1 Ein COVID-19-Risiko-Attest beurteilt nur die Zugehörigkeit zu einer COVID-19-Risikogruppe (positives bzw. negatives COVID-19-Risiko-Attest), es enthält keine Diagnose.

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen, Verwaltungsorganisation