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COVID-19-bezogene Personalmaßnahme - Schwangere Lehrerinnen

580014/0118-PA-Stab/2022
BD - Präs/3 (Personal)
Mag. Lisa-Marie Gerner
Sachbearbeiterin
office@bildung-sbg.gv.at
+43 662 8083-3006
Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg

Rundschreiben Nr. 63/2022 (BD S)

Titel: COVID-19-bezogene Personalmaßnahme - Schwangere Lehrerinnen
Rundschreiben Nr.: 63/2022
Sachgebiet: Dienst- und Besoldungsrecht; Gesundheitsvorsorge
Verteilerkreis: alle AHS und BMHS im Bundesland Salzburg
Personenkreis: Direktor/innen
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: § 3a Abs. 11 MSchG
Kernaussagen/Ziele: Möglichkeit der Sonderfreistellung ab der 14. Schwangerschaftswoche besteht derzeit nur für Bundeslehrerinnen, deren Schwangerschaft vor dem 1. Juli 2022 eingetreten ist
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 21.09.2022
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion Salzburg

Ergänzend zum ho. Schreiben vom 02.09.2022 (GZ. 580014/0118-PA-Stab/2022) wird betreffend gesunde schwangere Lehrerinnen folgendes mitgeteilt:

Die Möglichkeit der Sonderfreistellung ab der 14. Schwangerschaftswoche besteht derzeit nur für Bundeslehrerinnen, deren Schwangerschaft vor dem 1. Juli 2022 eingetreten ist, bei körpernahen Tätigkeiten i.S. des § 3a Abs. 11 MSchG.

Als Arbeiten, bei denen ein physischer Körperkontakt mit anderen Personen erforderlich ist, gelten folgende Verwendungen von Lehrerinnen:

  • Verwendungen in Bewegung und Sport
  • Verwendungen in der Kindergartenpraxis
  • Verwendungen in sozialfachlichen Unterrichtsgegenständen (soweit die Durchführung von Pflegemaßnahmen oder pflegerischer Handlungen oder eine Unterstützung bei der Basisversorgung zu leisten wäre)
  • sonderpädagogische Verwendungen

Salzburg, 21.09.2022

Für den Bildungsdirektor:
Mag. Dr. Irene Auer-Crisenaz

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Dienst- und Besoldungsrecht, Gesundheitsvorsorge