Covid Daten-Monitoring – KW 39580014/0129-PA-Stab/2022 Mag. Andrea Kriesmayr Stabstelle Bildungscontrolling +43 662 8083-1056 Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg Rundschreiben Nr. 66/2022 (BD S) Titel: Covid Daten-Monitoring – KW 39 Rundschreiben Nr.: 66/2022 Sachgebiet: Verwaltungsorganisation Verteilerkreis: alle Schulen im Bundesland Salzburg Personenkreis: Direktor/innen Geltung: unbefristet Rechtsgrundlage: Kernaussagen/Ziele: Informationen zu COVID, Datenmonitoring Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 30.09.2022 Zeitliche Priorisierung: Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion Salzburg Zunächst möchten wir uns bei Ihnen für Ihre zeitgerechten Meldungen bedanken und Ihnen in diesem Schreiben ein kurzes Update zur Weiterentwicklung der Plattform geben sowie einige Punkte, die aufgrund von Anfragen an uns herangetragen wurden, klarstellen. Zu den bisher zur Verfügung stehenden Funktionen (COVID-Meldung, Meldung Antigen-Tests und Personalsituation) wird derzeit eine Eingabemöglichkeit für die „Anordnung von Maßnahmen“ (verfügbar bis Mitte Oktober) sowie in Folge „Klassen- und Schulschließungen“ programmiert. Ebenso sollte für den Wintertermin auch wieder die Meldung der Antritte bei den standardisierten Reife- und Diplomprüfungen über die Plattform möglich sein. Ihre Dateneingaben sind eine wichtige Grundlage zu Ihrer Begründung im Falle von Materialbestellungen, Anordnungen von Maßnahmen sowie dem Reporting an das BMBWF. Für korrekte Datenlieferungen möchten wir noch einmal auf folgende Punkte hinweisen: Antigentests Derzeit gibt es seitens des BMBWF keine Vorgabe für Testungen. Antigentests sind nur dann erlaubt, wenn Sie diesbezüglich begründet im Fallgeschehen eine Maßnahme angeordnet haben! AUSGEGEBENE TESTS: erfassen Sie hier bitte nur die aufgrund einer angeordneten Maßnahme am Schulstandort durchgeführten Tests MITGEGEBENE TESTS: lt. Auskunft des BMBWF ist derzeit das Mitgeben von Tests an Schüler/innen, Lehr- und Verwaltungspersonal für Testungen zuhause NICHT vorgesehen. POSITIV GETESTETE: erfassen Sie hier bitte nur jene positiven Fälle, die sich durch die jeweilige ANTIGEN-Testung an der Schule ergeben haben (im Gegensatz dazu sind in der COVID-MELDUNG alle positiven Fälle (PCR-Test, Antigentest) zu melden, von denen Sie Kenntnis erlangt haben) KLASSEN: tragen Sie hier bitte die Anzahl der Klassen ein, in denen bei der jeweiligen Antigentestung am entsprechenden Testtag 2 oder mehr positive Fälle aufgetreten sind; eine Eintragung in diesem Feld setzt daher mindestens 2 positive Fälle bei der Testung voraus. tagesaktuell bzw. spätestens bis Freitag der jeweiligen Woche 10:00 Uhr COVID MELDUNG Bitte erfassen Sie hier tagesaktuell einzeln Ihre zu meldenden positiven Fälle: Antigentests intern und extern PCR-Tests (derzeit nur extern) (Extern, wenn Sie davon Kenntnis erhalten) WICHTIG: Ein interner positiver Antigentest, welcher bereits eine Verkehrsbeschränkung auslöst, ist - weil meldepflichtig - durch die Schulleitung an die Gesundheitsbehörde zu melden. (§ 3 EpiG) Dazu steht Ihnen das Formular https://aps.it-betreuung.salzburg.at zur Verfügung. Die anschließende Anmeldung zu einem behördlichen PCR-Test muss durch die betreffende Person/die Erziehungsberechtigten selbst erfolgen. Bis spätestens 01.10. 22 und in Folge bei Änderungen Personalsituation Bitte erfassen Sie hier Ihre Personalsituation und halten Sie Ihre Datensätze aktuell. (Lehrpersonen, Verwaltungspersonal, Schüler/innen) Bis spätestens 01.10. 22 und in Folge bei Änderungen Anordnung von Maßnahmen § 7 COVID-19-SchVO 2022/23 Im Falle einer Anordnung von Maßnahmen nach § 7 COVID-19-SchVO: Tragen MNS oder FFP-2 Maske, Anordnung von Antigentests, Festlegung eines zeitversetzten Unterrichtsbeginns und gestaffelter Pausenzeiten Bis zur Neuprogrammierung im Datenmonitoring BTS gilt folgende Vorgehensweise: füllen Sie das beiliegende Formular aus und übermitteln Sie dieses (im XLS-Format) vor in Kraft treten der Verordnung an . Hinweis: tragen Sie bitte im Feld „Anzahl Schüler/innen“ die Anzahl der Schüler/innen der gesamten Klasse ein. Bei länger als 14-tägiger Dauer ist das Einvernehmen (Genehmigung) durch die Bildungsdirektion erforderlich. Tragen Sie unter Begründung, die genaue Anzahl der positiven Schü/Le/VW ein. Im Anlassfall (begründet im Infektionsgeschehen am Standort) Ortsungebundener Unterricht § 8 COVID-19-SchVO 2022/23 Im Falle einer beabsichtigten Anordnung von Ortsungebundenem Unterricht nach § 8 COVID-19-SchVO Bis zur Neuprogrammierung im Datenmonitoring BTS gilt folgende Vorgehensweise: übermitteln Sie das Formular mit der Begründung und der Verordnung (Vorlage BMBWF mit Textbausteinen) an Erst nach Bestätigung durch SQM und Übermittlung des Einvernehmens via E-Mail ist die Verordnung zu verlautbaren. WICHTIG: Ortsungebundener Unterricht ist nur im Ausnahmefall anzuwenden, wenn alle anderen Maßnahmen und Möglichkeiten ausgeschöpft sind! Support: Für APS und LBS: Für höhere Schulen: Allgemein: Testmaterial: Allgemein: AHS und BMHS: Salzburg, 30.09.2022 Für den Bildungsdirektor: Das BildungscontrollingTeam Mag. Andrea Kriesmayr Adelheid TüchlerDownloads2022-66 Covid Daten-Monitoring – KW 392022-66 Formular Anordnung von Maßnahmen § 7 und § 8Zugeordnete/s Sachgebiet/eVerwaltungsorganisation Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 67/2022 580014/0135-PA-Stab/2022 Covid Daten-Monitoring – KW 40 Nr. 65/2022 530029/0002-PA-Pers-Allg/2022 Neulehrerinnen und Neulehrer – Induktionsphase NEU, Dienstantrittsmeldungen Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. 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