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Denkleitfaden zur Blackoutvorsorge für Schulleitungen

570051/0099-PA-Päd/2022
BD - Bildungsdirektion
HR Dipl.-Päd. Rudolf Mair
Bildungsdirektor
praesidium@bildung-sbg.gv.at
+43 662 8083-1055
Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg

Rundschreiben Nr. 77/2022 (BD S)

Titel: Denkleitfaden zur Blackoutvorsorge für Schulleitungen
Rundschreiben Nr.: 77/2022
Sachgebiet: Verwaltungsorganisation
Verteilerkreis: alle Schulen im Bundesland Salzburg
Personenkreis: Direktor/innen
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage:
Kernaussagen/Ziele: Blackoutvorsorge
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 02.12.2022
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion Salzburg

Das Thema „Blackout“, die Vorbeugung durch Energiesparmaßnahmen, die nötige Vorsorge und richtiges Handeln bei tatsächlichem Eintritt ist seit geraumer Zeit allgegenwärtig. Die Bildungsdirektion übermittelt in der Beilage den „Leitfaden für Schulleitungen zum Thema Blackout Version 1.2.“, (Word und PDF) der seitens des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung in Abstimmung mit wichtigen Partnern erstellt worden ist, mit der dringlichen Bitte um Kenntnisnahme und vor allem zur weiteren Verwendung. Dieser Leitfaden stellt in chronologischer Weise dar, was man in Vorsorge auf einen Blackout tun kann und was während und auch nach einem Blackout zu tun ist, welche Fragen sich im Notfall stellen. Ergänzt werden die Ausführungen um einen Teil, der Schulleitungen rechtliche Sicherheit bieten soll bzw. um einen ausführlichen Anhang, in dem praxisnahe, von den Schulen verwendbare Vorlagen für die interne und externe Organisation und Kommunikation enthalten sind.

Wir ersuchen Sie um Erarbeitung eines für Ihren Standort passenden Notfallkonzepts in Abstimmung mit Schulerhalter, Schulgemeinschaft und der örtlichen Krisenkoordination, um im Ernstfall gerüstet zu sein und einen möglichst geordneten und sicheren Ablauf in Ihrem Verantwortungsbereich zu gestalten.

Eine Entscheidung darüber, das Schulgebäude während eines Katastrophenfalles für andere Zwecke wie z.B. zur Betreuung von Alten oder zur Betreuung der Kinder von Einsatzkräften zu nutzen, obliegt immer der Einsatzbehörde. Da diese Fragestellung nicht Bestandteil der Schulverwaltung ist, wird darauf im Leitfaden nicht explizit eingegangen. Im Katastrophenfall, vor allem wenn es keine Kommunikation mehr gibt, stellt die Gemeinde bzw. die lokale Behörde für alle Personen in ihrem Verwaltungsbereich die Einsatzbehörde dar. Das gilt für alle Schulen unabhängig davon, wer Schulerhalter oder Dienstgeber ist.

Wir sind uns sicher, dass Sie an Ihrem Schulstandort die bestmögliche Vorbereitung für ein etwaiges Blackoutszenario treffen werden, die lokalen Krisenstäbe in den Gemeinden stehen Ihnen sicher zur Verfügung.
Wir hoffen, dass dieser Ernstfall nicht eintritt, sind aber gut vorbereitet, sollte es doch so weit kommen!

Danke für Ihre Unterstützung!

Salzburg, 02.12.2022

Der Bildungsdirektor:
HR Dipl.-Päd. Rudolf Mair

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Verwaltungsorganisation