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Rundschreiben Schüler/innenunterstützung für die Teilnahme an Wintersport-, Sommersport- und Projektwochen

Rundschreiben Nr.: W8/2023 (BD W)

Titel: Schüler/innenunterstützung der Stadt Wien für die Teilnahme an Sommersport- und Projektwochen
Sachgebiet: Sonstige Rechtsangelegenheiten
Verteilerkreis: VS, MS, PTS, Sonderschulen
Personenkreis: Direktor*innen
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: § 31 Abs. 4 Wiener Schulgesetz
Kernaussagen/Ziele: Information über die Änderungen der Vorgaben der Stadt Wien für die Abwicklung von Schüler/innenunterstützungen für mehrtägige Schulveranstaltungen
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Wien, 28.08.2023
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Wien

Sehr geehrte Frau Direktorin!
Sehr geehrter Herr Direktor!

Aufgrund der Vorgaben der Magistratsabteilung 56 – Wiener Schulen vom 23. Juni 2023 gewährt
die Stadt Wien - wie in den Vorjahren - bedürftigen Schülern/innen, welche an einer Wintersport-
Sommersport- oder Projektwoche teilnehmen, bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen
eine finanzielle Unterstützung.

1. Anspruchsvoraussetzungen für die Zuerkennung der Schüler/innenunterstützung

1.) Teilnahme an einer mindestens dreitägigen Schulveranstaltung (Wintersport,
Sommersport- oder Projektwoche) gemäß § 1 Abs. 2 der Schulveranstaltungenverordnung
1995 i.d. geltenden Fassung
2.) Bedürftigkeit der Schülerin/des Schülers
3.) Hauptwohnsitz in Wien und Besuch einer Pflichtschule in Wien
und dass die Schülerin/der Schüler das Ansuchen mit den notwendigen Beilagen (nur Kopien!) zu
folgenden Terminfristen in der Schule abgibt:

Terminfristen:

15. September
Dieser Termin gilt nur für die 1. Klassen der Mittelschulen und Polytechnischen Schulen bei
Sommersport- bzw. Projektwochen (die Schüler/innen fahren in der Zeit vom September bis
November weg)

15. Oktober
bei Wintersportwochen (die Schüler/innen fahren in der Zeit vom Dezember bis März weg)

15. Jänner
bei Sommersport- bzw. Projektwochen (die Schüler/innen fahren in der Zeit vom März bis Juni
weg)

15. Mai
bei Sommersport- bzw. Projektwochen (die Schüler/innen fahren bereits im neuen Schuljahr in
der Zeit vom September bis November weg)

Die Terminfristen sind unbedingt einzuhalten!!!

Ausnahmen für eine nachträgliche Annahme eines Antrages sind:

- Klassen- bzw. Schulwechsel (Vermerk der Schulleitung auf dem Antragsformular)
- Familienereignisse, welche relevant sind (wie z.B. Jobverlust, schwere Krankheit oder
Todesfall)

Die Direktionen werden darauf hingewiesen, dass nur jene Anträge bestätigt werden dürfen, die
tatsächlich einer Schulveranstaltung im Sinne der Schulveranstaltungenverordnung
entsprechen.

Keine Schülerunterstützung kann für schulbezogene Veranstaltungen gemäß § 13a
Schulunterrichtsgesetz gewährt werden.

2. Bedürftigkeit
I. Anspruchsvoraussetzung für:

Mindestsicherungsbezieher/innen
Beilageaktueller Bescheid über die Zuerkennung der Mindestsicherung nach dem Wiener
Mindestsicherungsgesetz – Mindestsicherungsbescheid der MA 40 Soziales, Sozial- und
Gesundheitsrecht

Mindestpensionsbezieher/innen
Beilage – Nachweis über den Bezug einer Mindestpension (mit Ausgleichszulage) einer
erziehungsberechtigten Person - Bestätigung der Pensionsversicherungsanstalt

Grundversorgungsbezieher/innen
Beilage – Nachweis über den Bezug der Grundversorgung (z.B. Caritas, Volkshilfe oder sonstige
karitative Einrichtungen)

Kinder in Wohngemeinschaften der MA 11 bzw. von der MA 11 finanzierten
Wohngemeinschaften

Der Antrag ist seitens der MA 11 bzw. von der sozialpädagogischen Einrichtung, in welcher die
Schüler/innen untergebracht sind, zu stellen.
Beilage – Bestätigung der Förderung von der MA 11

Für Kinder alleinerziehender Notstandshilfebezieher/innen
Beilage – aktuelle Bestätigung der Notstandshilfe – Bestätigung vom AMS

Für Kinder Alleinerziehender mit einem Nettoeinkommen von bis zu monatlich durchschnittlich
€ 1.864,94 (inkl. 13. und 14. Gehalt und Bezug der Alimente)
Beilage – Einkommensteuerbescheid oder Jahreslohnzettel des zuletzt veranlagten
Kalenderjahres und Bestätigung über die Alimente (Gerichtsbeschluss oder Bestätigung über die
außergerichtliche Einigung)

II. Höhe der Schüler/innenunterstützung

Die Unterstützungen gebühren abhängig von der Anzahl der Tage der Schulveranstaltung
(3 bis 5 Tage) wie folgt:

pro Tag/Schüler/on
Wintersporttage € 22,00
Sommersporttage oder Projekttage € 17,00
bei einem Aufenthalt in einem WIJUG-Heim € 12,00

Es werden weiterhin maximal Unterstützungen für zwei Schulveranstaltungen pro Schuljahr
gewährt.

Ablauf:

Um eine möglichst rasche Auszahlung der Schüler/innenunterstützungen zu gewährleisten,
werden die Direktionen ersucht, die Eltern/Erziehungsberechtigten darauf hinzuweisen, dass das
Antragsformular vollständig auszufüllen und mit den erforderlichen Beilagen (nur Kopien) zu
versehen ist.

Nach Bestätigung der Schulleitung (Langstempel, Rundsiegel und Unterschrift der Schulleitung
auf dem Antragsformular) sind die Anträge von der Schule (unter Einhaltung der Terminfristen)
ausschließlich elektronisch per ISO-Web an die Bildungsdirektion für Wien zur weiteren
Bearbeitung zu übermitteln.

In jenen Fällen, in denen kein Anspruch auf Schüler/innenunterstützung besteht, werden die
Ansuchen von der Bildungsdirektion für Wien mit dem Vermerk „kein Anspruch“ rückgemittelt.
Auch davon sind die Antragstellerin bzw. der Antragsteller in Kenntnis zu setzen.

Bei positiver Erledigung durch die Bildungsdirektion für Wien wird der zustehende Geldbetrag
von der Stadt Wien - Schulen auf das Schulkonto überwiesen. Die Antragstellerin bzw. der
Antragsteller sind hiervon zu informieren.

Es wird darauf hingewiesen, dass nur mehr das beiliegende Antragsformular und das
Elterninformationsblatt zu verwenden sind. Die alten Bestände sind zu vernichten.

Der Erlass mit Zl. 9130.001/0136-Präs3/2020 vom 15.10.2020 wird durch dieses Rundschreiben
ersetzt.

Für den Bildungsdirektor:
Mag. Johannes Thaler

Leiter der Abteilung Präs/3 – Recht

Elektronisch gefertigt

Beilagen:
Formular „Antrag auf Gewährung einer Schüler/innenunterstützung“
Elterninformationsblatt
Checkliste für Schulen

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Sonstige Rechtsangelegenheiten