Rundschreiben Schüler/innenunterstützung für die Teilnahme an Wintersport-, Sommersport- und ProjektwochenRundschreiben Nr.: W8/2023 (BD W) Titel: Schüler/innenunterstützung der Stadt Wien für die Teilnahme an Sommersport- und Projektwochen Sachgebiet: Sonstige Rechtsangelegenheiten Verteilerkreis: VS, MS, PTS, Sonderschulen Personenkreis: Direktor*innen Geltung: unbefristet Rechtsgrundlage: § 31 Abs. 4 Wiener Schulgesetz Kernaussagen/Ziele: Information über die Änderungen der Vorgaben der Stadt Wien für die Abwicklung von Schüler/innenunterstützungen für mehrtägige Schulveranstaltungen Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Wien, 28.08.2023 Zeitliche Priorisierung: Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Wien Sehr geehrte Frau Direktorin! Sehr geehrter Herr Direktor! Aufgrund der Vorgaben der Magistratsabteilung 56 – Wiener Schulen vom 23. Juni 2023 gewährt die Stadt Wien - wie in den Vorjahren - bedürftigen Schülern/innen, welche an einer Wintersport- Sommersport- oder Projektwoche teilnehmen, bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung. 1. Anspruchsvoraussetzungen für die Zuerkennung der Schüler/innenunterstützung 1.) Teilnahme an einer mindestens dreitägigen Schulveranstaltung (Wintersport, Sommersport- oder Projektwoche) gemäß § 1 Abs. 2 der Schulveranstaltungenverordnung 1995 i.d. geltenden Fassung 2.) Bedürftigkeit der Schülerin/des Schülers 3.) Hauptwohnsitz in Wien und Besuch einer Pflichtschule in Wien und dass die Schülerin/der Schüler das Ansuchen mit den notwendigen Beilagen (nur Kopien!) zu folgenden Terminfristen in der Schule abgibt: Terminfristen: 15. September Dieser Termin gilt nur für die 1. Klassen der Mittelschulen und Polytechnischen Schulen bei Sommersport- bzw. Projektwochen (die Schüler/innen fahren in der Zeit vom September bis November weg) 15. Oktober bei Wintersportwochen (die Schüler/innen fahren in der Zeit vom Dezember bis März weg) 15. Jänner bei Sommersport- bzw. Projektwochen (die Schüler/innen fahren in der Zeit vom März bis Juni weg) 15. Mai bei Sommersport- bzw. Projektwochen (die Schüler/innen fahren bereits im neuen Schuljahr in der Zeit vom September bis November weg) Die Terminfristen sind unbedingt einzuhalten!!! Ausnahmen für eine nachträgliche Annahme eines Antrages sind: - Klassen- bzw. Schulwechsel (Vermerk der Schulleitung auf dem Antragsformular) - Familienereignisse, welche relevant sind (wie z.B. Jobverlust, schwere Krankheit oder Todesfall) Die Direktionen werden darauf hingewiesen, dass nur jene Anträge bestätigt werden dürfen, die tatsächlich einer Schulveranstaltung im Sinne der Schulveranstaltungenverordnung entsprechen. Keine Schülerunterstützung kann für schulbezogene Veranstaltungen gemäß § 13a Schulunterrichtsgesetz gewährt werden. 2. Bedürftigkeit I. Anspruchsvoraussetzung für: Mindestsicherungsbezieher/innen Beilage –aktueller Bescheid über die Zuerkennung der Mindestsicherung nach dem Wiener Mindestsicherungsgesetz – Mindestsicherungsbescheid der MA 40 Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht Mindestpensionsbezieher/innen Beilage – Nachweis über den Bezug einer Mindestpension (mit Ausgleichszulage) einer erziehungsberechtigten Person - Bestätigung der Pensionsversicherungsanstalt Grundversorgungsbezieher/innen Beilage – Nachweis über den Bezug der Grundversorgung (z.B. Caritas, Volkshilfe oder sonstige karitative Einrichtungen) Kinder in Wohngemeinschaften der MA 11 bzw. von der MA 11 finanzierten Wohngemeinschaften Der Antrag ist seitens der MA 11 bzw. von der sozialpädagogischen Einrichtung, in welcher die Schüler/innen untergebracht sind, zu stellen. Beilage – Bestätigung der Förderung von der MA 11 Für Kinder alleinerziehender Notstandshilfebezieher/innen Beilage – aktuelle Bestätigung der Notstandshilfe – Bestätigung vom AMS Für Kinder Alleinerziehender mit einem Nettoeinkommen von bis zu monatlich durchschnittlich € 1.864,94 (inkl. 13. und 14. Gehalt und Bezug der Alimente) Beilage – Einkommensteuerbescheid oder Jahreslohnzettel des zuletzt veranlagten Kalenderjahres und Bestätigung über die Alimente (Gerichtsbeschluss oder Bestätigung über die außergerichtliche Einigung) II. Höhe der Schüler/innenunterstützung Die Unterstützungen gebühren abhängig von der Anzahl der Tage der Schulveranstaltung (3 bis 5 Tage) wie folgt: pro Tag/Schüler/on Wintersporttage € 22,00 Sommersporttage oder Projekttage € 17,00 bei einem Aufenthalt in einem WIJUG-Heim € 12,00 Es werden weiterhin maximal Unterstützungen für zwei Schulveranstaltungen pro Schuljahr gewährt. Ablauf: Um eine möglichst rasche Auszahlung der Schüler/innenunterstützungen zu gewährleisten, werden die Direktionen ersucht, die Eltern/Erziehungsberechtigten darauf hinzuweisen, dass das Antragsformular vollständig auszufüllen und mit den erforderlichen Beilagen (nur Kopien) zu versehen ist. Nach Bestätigung der Schulleitung (Langstempel, Rundsiegel und Unterschrift der Schulleitung auf dem Antragsformular) sind die Anträge von der Schule (unter Einhaltung der Terminfristen) ausschließlich elektronisch per ISO-Web an die Bildungsdirektion für Wien zur weiteren Bearbeitung zu übermitteln. In jenen Fällen, in denen kein Anspruch auf Schüler/innenunterstützung besteht, werden die Ansuchen von der Bildungsdirektion für Wien mit dem Vermerk „kein Anspruch“ rückgemittelt. Auch davon sind die Antragstellerin bzw. der Antragsteller in Kenntnis zu setzen. Bei positiver Erledigung durch die Bildungsdirektion für Wien wird der zustehende Geldbetrag von der Stadt Wien - Schulen auf das Schulkonto überwiesen. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller sind hiervon zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass nur mehr das beiliegende Antragsformular und das Elterninformationsblatt zu verwenden sind. Die alten Bestände sind zu vernichten. Der Erlass mit Zl. 9130.001/0136-Präs3/2020 vom 15.10.2020 wird durch dieses Rundschreiben ersetzt. Für den Bildungsdirektor: Mag. Johannes Thaler Leiter der Abteilung Präs/3 – Recht Elektronisch gefertigt Beilagen: Formular „Antrag auf Gewährung einer Schüler/innenunterstützung“ Elterninformationsblatt Checkliste für SchulenDownloadsRundschreiben Nr. 8/2023beilage_1_formular_antrag_sch_lerunterst_zung_bdw.pdfbeilage_2_elterninfoblatt_sch_lerunterst_tzung_bdw.pdfbeilage_3_checkliste_f_r_schulen_sch_lerunterst_tz_bdw.pdfZugeordnete/s Sachgebiet/eSonstige Rechtsangelegenheiten Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 8/2023 II-27/3-2023 Übermittlung von Kopien der Externistenprüfungszeugnisse von Kindern und Jugendlichen, die ihre Schulpflicht nach § 11 Abs. 1 oder 2 Schulpflichtgesetz- SchPflG erfüllen, an die Bildungsdirektion; Information über neue Bestimmungen für die Externistenprüfung im Zusammenhang mit § 11 Abs. 1 oder 2 SchPflG Nr. 7/2023 510008/0014-PA-ZV-IKT/2022 Sicherheitsordner Rundschreiben Nr. 1 Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. 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