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Nebenbeschäftigungen von Landeslehrpersonen

Bildungsdirektion Vorarlberg
Abteilung Präs/3
pr3@bildung-vbg.gv.at
05574 4960 - 454
Bahnhofstraße 12, 6900 Bregenz

Rundschreiben Nr.: 04/2023

Sachgebiet: Personalwesen
Verteilerkreis: alle allgemein- und berufsbildenden Pflichtschulen sowie die land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen in Vorarlberg
Geltung: zeitlich unbegrenzt
Rechtsgrundlage: § 56 Abs. 3 BDG und § 40 Abs. 3 LDG 1984
Kernaussagen/Ziele: Meldung von erwerbsmäßigen Nebenbeschäftigungen
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Bregenz, 31. August 2023
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Vorarlberg

Sehr geehrte Frau Direktorin,

Sehr geehrter Herr Direktor,

wir hoffen Sie hatten erholsame Ferienwochen und können wieder mit vollem Elan in das neue Schuljahr starten.

Aus gegebenem Anlass möchten wir gleich zu Beginn des Schuljahres an die bestehende Meldepflicht von Nebenbeschäftigungen erinnern und bitten um Weitergabe dieses Rundschreibens an sämtliche Kolleginnen und Kollegen an Ihrem Schulstandort.

Jede erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung und jede Änderung einer solchen ist im Dienstweg an die Bildungsdirektion zu melden. Eine Nebenbeschäftigung ist erwerbsmäßig, wenn sie die Schaffung von nennenswerten Einkünften in Geld- oder Güterform bezweckt. Verrichtungen untergeordneter Art, wie zum Beispiel Hilfsdienste, sind von der Meldepflicht ausgenommen. Die Meldepflicht setzt aber keine dauerhafte Tätigkeit voraus, sodass auch beispielsweise Einzelaufträge von der Meldepflicht umfasst sind.

Zu beachten ist, dass keinesfalls solche Nebenbeschäftigungen ausgeübt werden dürfen, die die Lehrperson an der Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben behindern, die Vermutung ihrer Befangenheit hervorrufen oder sonstige wesentliche dienstliche Interessen gefährden könnte. Dies gilt auch für nicht erwerbsmäßige Nebentätigkeiten.

Für die Meldung der Nebenbeschäftigung kann das beiliegende Formular verwendet werden, welches auch auf vobs.at zum Download zur Verfügung steht: (https://vobs.at/service/formulare-im-landesbereich/lehrpersonen-einzel-antraege/allgemeines-ausgenommen-kinderbetreuung).

Wir danken für Ihr Verständnis!

Bregenz, 31. August 2023

Für die Bildungsdirektion

LPräs. HR Mag. DDDr. Markus Juranek, MSc

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen