Ergebnisse pro Seite 20 | 50 | Alle

Informationsschreiben zum Schuljahresbeginn

Bildungsdirektion Vorarlberg
Abteilung Präs/3
pr3@bildung-vbg.gv.at
05574 4960 - 456
Bahnhofstraße 12, 6900 Bregenz

Rundschreiben Nr.: 06/2023

Sachgebiet: Personalwesen
Verteilerkreis: alle allgemeinen Pflichtschulen in Vorarlberg
Geltung: Schuljahr 2023/24
Rechtsgrundlage:
Kernaussagen/Ziele: Informationsschreiben zum Schuljahresbeginn
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Bregenz, 11. September 2023
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Vorarlberg

Sehr geehrte Frau Direktorin,
Sehr geehrter Herr Direktor,

zunächst hoffen wir sehr, dass Sie die Sommerwochen gut nutzen konnten, um Kraft und
Energie für das bevorstehende Schuljahr zu tanken.

Änderungen der Zuständigkeiten in der Präs/3 und im Sokrates-Support
Aufgrund von Personalveränderungen haben sich die Zuständigkeiten in der Präs/3 teilweise
verschoben. Ebenso gibt es beim Sokrates-Support eine Veränderung. Details entnehmen Sie
bitte den angehängten Übersichten.

Eröffnungsbericht
Alle wichtigen Informationen und Abgabefristen sind in der beigelegten Checkliste zum
Jahresablauf ersichtlich.
Möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 2. Oktober, sind digital per Mail an Ihre
Sachbearbeiterin bzw. Ihren Sachbearbeiter in der Präs/3 zu übermitteln:

- der Eröffnungsbericht (Excel)
- die von den Lehrpersonen unterschriebenen LTA-Übersicht-Ausdrucke (SCAN)
laufendes Schuljahr -> LehrerInnen -> Lehrtätigkeitsausweis (Übersicht)

ACHTUNG: Bei Teilzeitbeschäftigten muss gegebenenfalls die Unterrichtsverpflichtung angepasst
werden, weshalb die Beschäftigung in Prozent sowie die Jahresnorm noch nicht stimmen könnten!

HINWEIS: Die aktuelle Version des Eröffnungsberichtes steht im VOBS unter „Service ->
Formulare im Landesbereich -> Direktionen: Sammel-Formulare und Schulmeldungen“ zum
Download bereit.

Frühestens nach Erhalt der Excel-Mappe werden wir zeitnah das zur Verfügung stehende
Stundenkontingent im Sokrates hinterlegen.
Nach Prüfung der Sokrates-Eingaben durch die Präs/3 erhalten Sie eine kurze Bestätigung über
die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten.

Nach Ersuchen durch Ihre Sachbearbeiterin bzw. Ihren Sachbearbeiter in der Präs/3 sind
anschließend zu übermitteln:

- die schulautonomen Tage; den aktuellen Schuljahreskalender finden Sie unter
www.vobs.at/fr/infos
- MDL-Abrechnung für den September

Dateneingabe im Sokrates Um Sie bei der Dateneingabe im Sokrates zu unterstützen, haben
wir Ihnen im Anhang je Schultyp die wichtigsten Eckpunkte nochmals kurz zusammengefasst.
Die aktuelle Hilfestellung zur Pflege der Kostenstellen und Kontingente sowie zur ganztägigen
Schulform entnehmen Sie ebenfalls dem Anhang.

Die (nach bisher gebräuchlicher Bezeichnung) Einrechnungen können im Bereich „Tätigkeiten
pflegen“ von der Schule eingegeben und geändert werden. Um die Schulleitungen zu
unterstützen, Nachfragen zu minimieren und einheitliche Einträge zu gewährleisten, werden
all jene Einrechnungen/Tätigkeiten zu Schulbeginn direkt und möglichst frühzeitig durch die
Präs/3 eingegeben, welche über die Stammschule hinausgehen. Alles was von einer
Lehrperson für mehrere Standorte geleistet wird, und alle regionalen oder landesweiten
Tätigkeiten z.B. spezifische Lernförderung und Sprachheilpädagogik, Einrechnungen für
pädagogische Beratung, mobile Lehrpersonen, IT-Regionalbetreuung, Personalvertretung,
ARGE, Leitertätigkeit bei Mitbetrauung usw.
Später (nach Abschluss der Einteilungen an der PH) folgen auch die Praxisschullehrpersonen
und Einträge für Mitverwendungen an der PH.

Auch die Freistellung im Zeitkonto („Zeitkonto-Abbau“) oder Herabsetzung der
Lehrverpflichtung aus gesundheitlichen Gründen wird von der Präs/3 bereits für die Dauer des
Schuljahres eingetragen.

HINWEIS: Die Verfügbarkeiten von Lehrpersonen mit anderer Stammschule können weiterhin
von der Direktion gepflegt werden. Bestehende Verfügbarkeiten werden nicht automatisch
gelöscht und sind daher händisch abzugrenzen. (Basisdaten -> LehrerInnen -> Verfügbarkeiten
pflegen)
ACHTUNG: Karenzierte Lehrpersonen betrifft das nicht – diese müssen an der Schule
„verfügbar“ bleiben!

Klassenvorstandschaft und Mehrstufenzulage
Nach Klarstellung des Ministeriums hat die Schulleitung in Schulen mit Klassenlehrersystem für
jedes Unterrichtsjahr jeder Klasse eine Lehrperson als Klassenlehrperson zuzuweisen
(Klassenzuweisung). Dieser Auskunft folgend kann an Volksschulen und Sonderschulen keine
Teilung der Klassenvorstandschaft erfolgen (siehe § 9 Abs. 2 SchUG und § 61c Abs. 1 GehG).
Für Mittelschulen und Polytechnischen Schulen, an denen der Unterricht durch
Fachlehrpersonen erteilt wird, gilt selbiges (siehe § 54 Abs. 1 SchUG und § 61c Abs. 1 GehG).
Es ist beispielsweise möglich, die Klassenvorstandschaft semesterweise aufzuteilen.

Gleichzeitig kann nach rechtlicher Klärung mit dem Ministerium die Mehrstufenzulage in der
Primarstufe nur mehr der Lehrperson gewährt werden, die die Klassenführung innehat.

Änderung der IT-Einrechnungen im PD-Schema
Generell ist eine Einrechnung von insgesamt maximal 3 Stunden für IT-Betreuung, MDM
pädagogisch oder Bibliothek möglich. Wenn ausschließlich IT-Betreuung (inklusive MDM
pädagogisch) übernommen wird, können an bis zu 3 Standorten maximal 3 Stunden – somit in
Summe gesamt 9 Stunden – eingerechnet werden.

Vertretungsabgeltung für Lehrpersonen im PD-Schema
Ab 01.09.2023 können nunmehr kurzfristige Vertretungen von Schulleitungen durch
Lehrpersonen im neuen Dienstrecht entlohnt werden. Die Eintragung erfolgt in bekannter
Weise als Einzelleistung im Sokrates.

Änderung der Sokrates-Eingaben bei der getrennten GTS
Es ist weiterhin für jeden Wochentag nur eine Gruppe anzulegen. Die Zählung der Gruppen
wurde insofern vereinfacht, als dass im Feld <Gruppengröße> die Gesamtsumme der an
diesem Wochentag geführten Gruppen einzutragen ist. Die Auflistung der Gruppen im
Kurznamen entfällt. Bitte beachten Sie dazu die angepasste Anleitung zur Eingabe der GTS-Gruppen im Anhang.

Auszahlungszeitpunkt der MDL und diverser Zulagen/Vergütungen
Wir rufen in Erinnerung, dass die Klassenführung und Fächervergütung nur noch im
Nachhinein zur Anweisung gebracht werden können. Das bedeutet, dass diese gleichzeitig mit
den September-Mehrdienstleistungen im November zur Auszahlung gelangen.
Änderungen des Beschäftigungsausmaßes und laufender Zulagen gegenüber dem
vergangenen Schuljahr können aufgrund der frühen, vom Bund vorgegebenen
Abrechnungstermine, erst mit der November-Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden.

Gehaltszettel
Eine Anleitung zum Einstieg, samt kurzer Erklärung zum Aufbau des Gehaltszettels, finden Sie
unter: https://rb.gy/oaktcd

Abgabefristen für besoldungswirksame Anträge
Anträge auf Ansparung von Überstunden auf ein Zeitkonto für das Schuljahr 2023/2024
können bis spätestens 30.09.2023 im Dienstweg eingebracht werden. Pauschalierte
Reisekostenvergütung für Religionslehrpersonen, Lehrpersonen für Werkerziehung/EH,
Erstsprachenlehrpersonen oder literarische Lehrpersonen, die an mehreren Schulen
unterrichten, Anträge auf Zimmerzuschuss etc. sind möglichst frühzeitig, jedoch spätestens bis
01.10.2023 vorzulegen.
Formular dazu unter: www.vobs.at -> Service -> Formulare im Landesbereich

Induktionsphase
Alle erstmals in den Schuldienst eintretenden Lehrpersonen haben als berufsbegleitende
Einführung in das Lehramt die Induktionsphase zu durchlaufen.
Detaillierte Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.bildungvbg.gv.at/jobs-karriere/Induktionsphase.html
Die Lehrperson in der Induktionsphase ist durch eine Mentorin/einen Mentor zu begleiten.
Bitte teilen Sie der Personalstelle ehestmöglich mit, welche Personen den NeulehrerInnen als
Mentorin/Mentor zugewiesen werden.

Förderpaket Ukraine
Um das bereitgestellte Kontingent bestmöglich ausschöpfen zu können, gilt, dass ein einziges
ukrainisches Kind Förderstunden von maximal 0,5 Wochenstunden x Klassenanzahl an einer
Schule auslöst.
Das bedeutet: Bei einer Schule mit 8 Klassen löst ein ukrainisches Kind demnach maximal 4
Wochenstunden (0,5 WStd. x 8 Klassen) aus.
Diese Regelung dient als generelle Richtschnur. Mögliche Sonderkonstellationen an einzelnen
Schulstandorten können mit dem zuständigen SQM besprochen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Bregenz, 11. September 2023
Für die Bildungsdirektion
Mag. Günter Kraft

Beilagen:
- Zuständigkeiten in Präs/3
- Sokrates-Support Schulenzuweisung ab 01.09.2023
- Checkliste zum Jahresablauf
- Informationen zum pädagogischen Dienst
- Sokrates-Informationen je Schultyp
- Anleitung zu den Kostenstellen und Kontingenten im Sokrates
- Anleitung GTS im Sokrates je Schultyp

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen