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Frist für die Antragsstellung betreffend sonderpädagogischen Förderbedarf

570051/0056-PA-Päd/2023
BD - Präs/2c (Schulrecht und Schülerbeihilfe)
Kmsr. Mag. Jasmin Rana
Sachbearbeiterin
office@bildung-sbg.gv.at
+43 662 8083-2304
Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg

Rundschreiben Nr. 43/2023 (BD S)

Titel: Frist für die Antragsstellung betreffend sonderpädagogischen Förderbedarf
Rundschreiben Nr.: 43/2023
Sachgebiet: Schulrecht
Verteilerkreis: alle allgemeinbildenden Pflichtschulen im Bundesland Salzburg
Personenkreis: Direktor/innen
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage:
Kernaussagen/Ziele: Frist für die Antragsstellung sonderpädagogischen Förderbedarf
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 14.09.2023
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion Salzburg

Die Bildungsdirektion Salzburg stellt Ihnen für das laufende Schuljahr 2023/2024 folgende Information zum sonderpädagogischen Förderbedarf zur Verfügung mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung:

Sämtliche Anträge betreffend den sonderpädagogischen Förderbedarf (Antrag auf Feststellung, Lehrplanänderung, Aufhebung) sind bis längstens 31.01.2024 bei der Bildungsdirektion Salzburg einzureichen. Eine fristgerechte Erledigung der Anträge kann nur bei Einhaltung dieses Termins in Aussicht gestellt werden.

Im Anhang finden Sie den aktualisierten Leitfaden zum sonderpädagogischen Förderbedarf

Salzburg, 14.09.2023

Für den Bildungsdirektor:
​​​​​​​MMag. Andreas Praschberger

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Schulrecht