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Erlass zur Organisation und Durchführung des Sprachheilunterrichts

570013/0006-PA-Päd/2023
BD - Bereich Pädagogischer Dienst
HR Mag. Anton Lettner
Bereichsleiter
office@bildung-sbg.gv.at
+43 662 8083-1053
Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg

Rundschreiben Nr. 44/2023 (BD S)

Titel: Erlass zur Organisation und Durchführung des Sprachheilunterrichts
Rundschreiben Nr.: 44/2023
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
Verteilerkreis: alle Volksschulen und Sonderschulen im Bundesland Salzburg
Personenkreis: Direktor/innen
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage:
Kernaussagen/Ziele: Organisation und Durchführung des Sprachheilunterrichts
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 14.09.2023
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion Salzburg

  • Verlautbarung der Richtlinie zur Organisation und Durchführung des Sprachheilunterrichts
  • Hinweis auf die Bekanntgabe der mobilen Zuständigkeiten von Lehrer/innen für andere Erstsprachen als Deutsch in den Bildungsregionen
  • Verwahrung der Unterlagen und Ergebnisse der Sprachstandserhebung für andere Erstsprachen als Deutsch
  • Schlussmeldungen

Die Bildungsdirektion für Salzburg ersucht, folgende Informationen zur Durchführung und Organisation des Sprachheilunterrichts zu beachten und die Sprachheillehrer/innen weiterzugeben:

Sprachheilunterricht im Kurssystem

Sprachheilunterricht geschieht bei vorliegenden Empfehlungen (Screening AVOS) bzw. medizinisch-therapeutischen Diagnosen in Form von Kursen in der unterrichtsfreien Zeit, wobei es einer Anmeldung zum Kurs bedarf. Diesbezügliche Formvorlagen (Anmeldung, Abmeldung, etc.) der Bildungsdirektion für Salzburg sind zu verwenden und sind über die Homepage der Bildungsdirektion für Salzburg zum Download bereitgestellt.
https://www.bildung-sbg.gv.at/schule-und-unterricht/paedagogischethemen/sonderpaedagogik/mobiler-sonderpaed-dienst.htm

Im Schuljahr werden Kurse vorgesehen:

  • Bis zu 6 Wochen
  • Bis zu 12 Wochen
  • Bis zu 18 Wochen
  • Bis zu 36 Wochen

Für den Sprachheilunterricht soll sichergestellt werden, dass eine angemessene Zahl von Kindern betreut werden kann. Daher wird der Auftrag erteilt, im Schnitt fünf Kinder in zwei Unterrichtseinheiten sprachheilpädagogisch zu betreuen.
-> Die Umsetzung der Kurse wird durch die Schulleitung in SOKRATES sowie mit der Schlussmeldung erhoben.

Schüler/innen können nach folgender Maßgabe betreut werden:

  • Vorschulstufe
  • Volksschüler/innen von der 1. bis 4. Schulstufe
  • Kinder mit Sonderpädagogischen Förderbedarf (Lehrplan für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf) für die Dauer der Schulzeit insgesamt 6 Jahre lang, wobei sich die Betreuungszeiten flexibel auf die Schullaufbahn verteilen können.
  • Kinder mit Hörbehinderung für die Dauer der Schulzeit

Individueller Förderplan

Für alle im Sprachheilkurs betreuten Schüler/innen ist von der Sprachheillehrerin/ vom Sprachheillehrer ein individueller Förderplan zu führen. Die diesbezügliche Formvorlage ist über die Homepage der Bildungsdirektion für Salzburg zum Download bereitgestellt.

Die „Individuellen Förderpläne Sprachheilkurs“ sind an der betreffenden Schule aufzubewahren und bei einem allfälligen Wechsel der Sprachheillehrerin/ des Sprachheillehrers fortzuführen.

Sofern relevant, ist bei einem Schulwechsel der Schülerin/ des Schülers der „Individuelle Förderplan Sprachheilkurs“ – jedoch nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten – von der abgebenden Schule an die weiterführende Schule zu übermitteln.

Nach Beendigung des Sprachheilkurses verbleibt das Dokument „Individueller Förderplan Sprachheilkurs“ solange an der Schule, wie die Schülerin/ der Schüler die Schule besucht.

Sprachentwicklungsstörungen

Zu Schulbeginn wird ein bedarfsorientiertes logopädisches Screening bei Schulanfänger/innen durch AVOS durchgeführt und mündet in eine Empfehlung zur etwaigen Förderung an die Eltern und die Schule. Ergibt die Zusammenschau der Ergebnisse des Screenings und der durchgeführten Beobachtung das Vorliegen einer Sprachentwicklungsstörung, so ist die Diagnose im individuellen Förderplan festzuhalten und die Anmeldung zu einem Sprachheilkurs möglich. Mangelnde Deutschkenntnisse allein rechtfertigen die Intervention im Rahmen eines Sprachheilkurses nicht. Ist die Aufnahme in einen Sprachheilkurs nicht angezeigt, erfolgt gegebenenfalls die Beratung durch die/den Sprachheillehrer/in für eine gezielte Förderung (der Klassenlehrerin/des Klassenlehrers, der Lehrperson für BFD, der Lehrperson für andere Erstsprache als Deutsch oder der/des für Kinder mit SPF zusätzlich eingesetzten Lehrerin/Lehrers).

Anmerkung: Die Erhebung des Sprachstandes der Erstsprachen Bosnisch, Kroatisch, Serbisch, Türkisch unter Einbeziehung einer Lehrerin/eines Lehrers für Kinder mit anderer Erstsprache als Deutsch ist gemäß den „Leitlinien zur Diagnose und Intervention von Sprachentwicklungsstörungen im Schuleingangsbereich“ verpflichtend!

Die Unterlagen und Ergebnisse der Sprachstandserhebung für die Erstsprachen Bosnisch, Kroatisch, Serbisch, Türkisch sind am jeweiligen Schulstandort, solange sich das Kind an der Schule befindet, zu verwahren und dann ordnungsgemäß zu vernichten.

Die Bekanntgabe der mobilen Zuständigkeiten von Lehrer/innen für andere Erstsprachen als Deutsch in den Bildungsregionen erfolgt in den ersten Wochen des Schuljahres.

Weiterführende Informationen sowie die relevanten Formulare finden sich auf der Homepage der Bildungsdirektion.
https://www.bildung-sbg.gv.at/schule-und-unterricht/paedagogische-themen/sonderpaedagogik/mobiler-sonderpaed-dienst.html

Schlussmeldung

Die Abfrage der Schlussmeldungen am Ende des Schuljahres beinhaltet auch die sprachheilpädagogischen Diagnosen.

Kategorien von Diagnosen für die Aufnahme im Sprachheilkurs:

  • Spezifische Sprachentwicklungsstörung
  • eingebettete Sprachentwicklungsstörung (Hörbehinderung, geistige Behinderung
  • Störungen des Redeflusses (Stottern, Polter, Logophobie)
  • Störungen der Kommunikation (Mutismus, Autismus)
  • Störungen der Stimme und des Stimmklangs
  • Artikulationsstörung
  • AVWS (medizinisch diagnostiziert)

Spezifische Sprachentwicklungsstörung

Die Sprachentwicklung des Kindes ist beeinträchtigt, obwohl keine organischen und/oder kognitiven Beeinträchtigungen vorliegen. Die Beeinträchtigung in der Sprachentwicklung zeigt sich in der Vereinfachung von Wörtern (phonologische Prozesse), einem kleineren Wortschatz (Wortfindungsstörung) und grammatischen Auffälligkeiten (Auslassen von Wörtern und Satzteilen – Telegrammstil, Probleme in der Subjekt-Verb-Kongruenz, Probleme mit Artikel, falsche Satzstellung, starre Satzstrukturen.

Eingebettete Sprachentwicklungsstörung

Hörstörungen, erhöhter Förderbedarf

Redeflussstörung

Eine Redeflussstörung ist eine Störung des Sprechens, welche durch Unterbrechungen des Sprechablaufs, Pausen, Wiederholungen und Einschübe gekennzeichnet ist.

Störungen der Kommunikation

  • Mutismus (partielles oder vollständiges Nichtsprechen über einen relativ langen Zeitraum hinweg nach weitgehend abgeschlossener Sprachentwicklung)
  • bei Vorliegen Autismusspektrum möglich

Störungen der Stimme und des Stimmklangs

Störungen der Stimme führen zu Veränderungen in der Klangqualität der Stimme wie auch zu verminderter stimmlicher Leistungsfähigkeit.

Artikulationsstörungen

Artikulationsstörungen sind Abweichungen bei der Aussprache von Lauten bzw. Lautverbindungen aufgrund von sprechmotorischen Problemen. Davon sind phonologische Störungen abzugrenzen, die dazu führen, dass Laute nicht an der korrekten Position im Wort verwendet werden können.

Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS)

Bei Kindern und Erwachsenen mit AVWS liegt eine Störung bei der Hörverarbeitung zwischen dem Innenohr und dem Gehirn vor. Die „Ohren“ hören genauso gut, wie die eines Normalhörenden, allerdings werden akustischen Impulse nicht korrekt an das Gehirn weitergeleitet.

Salzburg, 14.09.2023

Für den Bildungsdirektor:
​​​​​​​HR Mag. Anton Lettner

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten