Rundschreiben Erfassung von Abwesenheiten von Lehrpersonen (Krankheit, Pflegeurlaub, Sonderurlaub, etc.)Erfassung von Abwesenheiten von Lehrpersonen (Krankheit, Pflegeurlaub, Sonderurlaub, etc.)Rundschreiben W 14/2023 (BD W) Titel: Erfassung von Abwesenheiten von Lehrpersonen (Krankheit, Pflegeurlaub, Sonderurlaub, etc.) Sachgebiet: Verwaltung Verteilerkreis: Allgemeinbildenden Pflichtschulen Personenkreis: Landeslehrpersonen Geltung: Schuljahr 2023/24 Rechtsgrundlage: Kernaussagen/Ziele: Erfassung von Abwesenheiten von Lehrpersonen (Krankheit, Pflegeurlaub, Sonderurlaub, etc.) Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Wien, 24. August 2023 Zeitliche Priorisierung: Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion Wien Sehr geehrte Frau Direktorin! Sehr geehrter Herr Direktor! Die Absenzenerfassung ist die Erfassung von „Fehlzeiten“ von Lehrer/innen, die in einem bestimmten Zeitraum den vorgesehenen Unterricht nicht erbringen können. Dabei wird zwischen „echten“ Absenzen, wie z.B.: Krankheit, Arztbesuch, Pflegeurlaub, … sowie „unechten“ Absenzen, die eigentlich Anwesenheiten sind, weil der Dienst an einem anderen Ort (Schulveranstaltung, Dienstreise, Tagung, etc.) erbracht wird, unterschieden. Diese Absenzen werden an unterschiedlichen Stellen, entweder in der Schule oder aber in der Bildungsdirektion, erfasst. Jede erfasste Absenz fließt damit auch in die Supplierplanung ein, ist auf der Registerkarte „Absenzen“ sichtbar und kann jederzeit nachvollzogen werden. Absenzen, die von der Schulleitung erfasst werden können, können auch wieder von der Schulleitung editiert oder gelöscht werden. In diesem Fall wird von dezentralen Absenzen gesprochen. Absenzen, die ausschließlich von der Bildungsdirektion erfasst werden können, können von der Schulleitung nicht editiert und auch nicht entfernt werden. In diesem Fall wird von zentralen Absenzen gesprochen. Absenzen sind von Ihnen täglich zu erfassen und werden grundsätzlich 1x wöchentlich (immer sonntags um 04.00 nachts) sowie zusätzlich mit der Überleitung der Nebengebührenabrechnung nach PM-SAP übertragen. Wird der Absenzgrund „Krankheit“ erfasst ist verbindlich als „fiktives Endedatum“ zuerst immer der 31.8. des Schuljahres zu erfassen. Mit der Erfassung erfolgt mit der automatischen Übermittlung der Absenzmeldung nach PM-SAP gleichzeitig eine automatisierte Meldung an den Sozialversicherungsträger. Sollte eine Lehrperson über den 31.8. des Schuljahres erkrankt sein (=Langzeitkrankenstand), dann ist keine weitere Maßnahme durch Sie als Schulleiter/in erforderlich, da in einem solchen Fall über einen Automatismus der Krankenstand vorerst bis zum 31.8. des Folgejahres verlängert wird. Erst wenn die Lehrperson tatsächlich den Dienst in der Schule antritt, ist das tatsächliche Ende der vom Arzt bestätigten und durch die Lehrperson vorgelegte Krankenstandsbestätigung zu erfassen. Die in WiSion® erfassten „Kranktage“ müssen mit der Krankenstandsbestätigung des Arztes übereinstimmen, da es sonst entweder zu ungerechtfertigten Gehaltskürzungen oder zu ungerechtfertigten Gehaltsauszahlungen kommt. Für den Bildungsdirektor: HRin Prof.in Mag.a Dr.in Barbara Auracher-Jäger Abteilungsleiterin Präs/1 – Zentralverwaltung und IKT Präs/4 – Personal Bundes- und Pflichtschulen Compliance-Beauftragte Elektronisch gefertigtDownloadsRundschreiben Nr. 14/2023Zugeordnete/s Sachgebiet/eVerwaltungsorganisation Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 14/2023 A/1732-Allg-B/2023 Maßnahmenerlass - Maßnahmen zur Sicherstellung des Lehrerbedarfs Teil II Nr. 13/2023 9140.001/0367-Präs4/2023 Rundschreiben Erinnerung: Keine Abgeltungen im GTS-Bereich für kirchlich bestellte Religionslehrer/innen Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen