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Rundschreiben Erfassung von Abwesenheiten von Lehrpersonen (Krankheit, Pflegeurlaub, Sonderurlaub, etc.)Erfassung von Abwesenheiten von Lehrpersonen (Krankheit, Pflegeurlaub, Sonderurlaub, etc.)

Rundschreiben W 14/2023 (BD W)

Titel: Erfassung von Abwesenheiten von Lehrpersonen (Krankheit, Pflegeurlaub, Sonderurlaub, etc.)
Sachgebiet: Verwaltung
Verteilerkreis: Allgemeinbildenden Pflichtschulen
Personenkreis: Landeslehrpersonen
Geltung: Schuljahr 2023/24
Rechtsgrundlage:
Kernaussagen/Ziele: Erfassung von Abwesenheiten von Lehrpersonen (Krankheit, Pflegeurlaub, Sonderurlaub, etc.)
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Wien, 24. August 2023
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion Wien

Sehr geehrte Frau Direktorin!
Sehr geehrter Herr Direktor!

Die Absenzenerfassung ist die Erfassung von „Fehlzeiten“ von Lehrer/innen, die in einem bestimmten
Zeitraum den vorgesehenen Unterricht nicht erbringen können. Dabei wird zwischen „echten“ Absenzen,
wie z.B.: Krankheit, Arztbesuch, Pflegeurlaub, … sowie „unechten“ Absenzen, die eigentlich
Anwesenheiten sind, weil der Dienst an einem anderen Ort (Schulveranstaltung, Dienstreise, Tagung,
etc.) erbracht wird, unterschieden.

Diese Absenzen werden an unterschiedlichen Stellen, entweder in der Schule oder aber in der
Bildungsdirektion, erfasst. Jede erfasste Absenz fließt damit auch in die Supplierplanung ein, ist auf der
Registerkarte „Absenzen“ sichtbar und kann jederzeit nachvollzogen werden.

Absenzen, die von der Schulleitung erfasst werden können, können auch wieder von der
Schulleitung editiert oder gelöscht werden. In diesem Fall wird von dezentralen Absenzen
gesprochen.

Absenzen, die ausschließlich von der Bildungsdirektion erfasst werden können, können von der
Schulleitung nicht editiert und auch nicht entfernt werden. In diesem Fall wird von zentralen
Absenzen
gesprochen.

Absenzen sind von Ihnen täglich zu erfassen und werden grundsätzlich 1x wöchentlich (immer sonntags
um 04.00 nachts) sowie zusätzlich mit der Überleitung der Nebengebührenabrechnung nach PM-SAP
übertragen.

Wird der Absenzgrund „Krankheit“ erfasst ist verbindlich als „fiktives Endedatum“ zuerst immer der
31.8. des Schuljahres
zu erfassen. Mit der Erfassung erfolgt mit der automatischen Übermittlung der
Absenzmeldung nach PM-SAP gleichzeitig eine automatisierte Meldung an den
Sozialversicherungsträger.

Sollte eine Lehrperson über den 31.8. des Schuljahres erkrankt sein (=Langzeitkrankenstand), dann ist
keine weitere Maßnahme durch Sie als Schulleiter/in erforderlich, da in einem solchen Fall über einen
Automatismus der Krankenstand vorerst bis zum 31.8. des Folgejahres verlängert wird.

Erst wenn die Lehrperson tatsächlich den Dienst in der Schule antritt, ist das tatsächliche Ende der
vom Arzt bestätigten und durch die Lehrperson vorgelegte Krankenstandsbestätigung zu erfassen. Die
in WiSion® erfassten „Kranktage“ müssen mit der Krankenstandsbestätigung des Arztes
übereinstimmen, da es sonst entweder zu ungerechtfertigten Gehaltskürzungen oder zu
ungerechtfertigten Gehaltsauszahlungen kommt.

Für den Bildungsdirektor:
HRin Prof.in Mag.a Dr.in Barbara Auracher-Jäger
Abteilungsleiterin
Präs/1 – Zentralverwaltung und IKT
Präs/4 – Personal Bundes- und Pflichtschulen
Compliance-Beauftragte

Elektronisch gefertigt

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Verwaltungsorganisation