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Frühe sprachliche Bildung und Förderung - neuer Pflichtgegenstand und Übermittlung eines Leitfadens

2022-0.786.317
BMBWF - II/9 (Aus-, Fort- und Weiterbildung Elementarpädagog/innen BAfEP)
Mag.a Ulrike Zug
Sachbearbeiterin

+43 1 531 20-2851
Minoritenplatz 5, 1010 Wien

Rundschreiben Nr. 17/2023 (BMBWF)

Titel: Frühe sprachliche Bildung und Förderung - neuer Pflichtgegenstand und Übermittlung eines Leitfadens
Rundschreiben Nr.: 17/2023
Sachgebiet: Schulrecht; Pädagogische Angelegenheiten
Verteilerkreis: alle Bildungsdirektionen und alle Bildungsanstalten für Elementarpädagogik
Personenkreis: Direktor/inn/en und Pädagog/inn/en
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: §§78-79 Schulorganisationsgesetz
Kernaussagen/Ziele: Neuer Pflichtgegenstand ab dem SJ 2023/24; Weiterführung bereits begonnener Maßnahmen im SJ 2022/23; Angebote zur Lehrer/inn/enfortbildung; Übermittlung eines Leitfadens in Klassenstärke
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Wien, 27.06.2023
Zeitliche Priorisierung: /
Veröffentlichende Stelle: BMBWF

Die frühe sprachliche Bildung und Förderung ist eine zentrale Säule in der Elementarpädagogik, da sie den Erwerb der Bildungssprache Deutsch unterstützt und somit einen wesentlichen Beitrag zur Chancen- und Bildungsgerechtigkeit leistet.
Mit der Einführung des neuen Pflichtgegenstandes „Frühe sprachliche Bildung und Förderung“ erfolgt eine weitere Stärkung des Themas in der Ausbildung.

Mit der Lehrplannovelle, die mit dem Schuljahr 2023/24 in Kraft tritt, wird der neue Pflichtgegenstand in allen Formen der Ausbildung (BAfEP/5-jährige Form und Kolleg gemäß BGBl.II, Nr. 121/2023 sowie im Aufbaulehrgang (AUL) gemäß BGBl.II, Nr. 183/2023) verankert. Die bereits im Schuljahr 2021/22 begonnenen Maßnahmen zur frühen sprachlichen Bildung und Förderung werden im Schuljahr 2022/23 an den einzelnen Standorten fortgeführt.

Das Ziel dieser Maßnahme ist es, alle Elementarpädagog/inn/en bereits im Rahmen der Ausbildung an den BAfEP verbindlich und äquivalent zu den bisherigen 6 ECTS-Lehrgängen der Pädagogischen Hochschulen im Bereich der frühen sprachlichen Förderung zu qualifizieren und somit eine Nachqualifizierung durch Letztere zukünftig obsolet zu machen.

Zentrale Eckpunkte:

Der neue Pflichtgegenstand knüpft an bereits bestehende Gegenstände an, diese „Bezugs“-Gegenstände sind: Deutsch, Pädagogik, Didaktik, Praxis, Musikerziehung/Stimmbildung, Rhythmisch-musikalische Erziehung und Deutsch als Zweitsprache.

In dem neuen Pflichtgegenstand wird auch für die BAfEP/5-jährige Form und im neuen Aufbaulehrgang (AUL) ein Anteil von „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) im Umfang von einem Semester eingeführt.

Der neue Pflichtgegenstand „Frühe sprachliche Bildung und Förderung“ enthält in der Bezeichnung der Kompetenzmodule auch einen Bezug zum „herkömmlichen“ Pflichtgegenstand. Beispielsweise hat der Kompetenzbereich „Kommunikation und Sprache/Didaktik“ einen Bezug zum Pflichtgegenstand Didaktik und wird auch von einer Didaktik-Lehrperson unterrichtet.

Wenn ein Kompetenzmodul aus unterschiedlichen Bezugsgegenständen zusammengesetzt ist und so von unterschiedlichen Lehrpersonen unterrichtet wird, ist jedenfalls eine gemeinsame Note zu finden.

Der neue Pflichtgegenstand „Frühe sprachliche Bildung und Förderung“ enthält in allen Formen dieselben Inhalte: 3 Wochenstunden/BAfEP 5-jährige Form, 5 Semesterwochenstunden/Kolleg („Deutsch als Zweitsprache“ ist in der Stundentafel bereits vorgesehen), 6 Semesterwochenstunden/AUL. Geringfügig abweichende zeitliche Verteilungen ergeben sich durch die unterschiedlichen Lehrpläne.

Die Einführung des neuen Pflichtgegenstandes bringt einige Veränderungen in der bisherigen verordneten Stundentafel mit sich. Schulautonome Veränderungen, die an einzelnen Standorten bereits eingeführt sind, sind hier naturgemäß nicht berücksichtigt.

Der neue Pflichtgegenstand „Frühe sprachliche Bildung und Förderung“ ist von schulautonomen Veränderungen ausgenommen.

Der neue Pflichtgegenstand „Frühe sprachliche Bildung und Förderung“ ist im Rahmen der Diplomarbeit und der mündlichen Prüfung maturabel, weshalb auf eine gute, wissenschaftliche Fundierung zu achten ist.

Das Inkrafttreten der Lehrplannovelle erfolgt im Schuljahr 2023/24 für die 5-jährige Form ab dem 3. Jahrgang, für das Kolleg ab dem 1. Semester und für den Aufbaulehrgang ab dem 1. Jahrgang. Das bedeutet für die BAfEP/5-jährige Form, dass jener Jahrgang, der die Ausbildung im SJ 2021/22 begonnen hat, der erste Jahrgang sein wird, der mit dem neuen Pflichtgegenstand im SJ 2023/24 beginnt.

Um die Einführung des neuen Pflichtgegenstandes weiter zu unterstützen, werden mit dem gegenständlichen Schreiben Exemplare des pädagogischen Grundlagendokuments „Leitfaden zur sprachlichen Bildung und Förderung am Übergang von elementaren Bildungseinrichtungen in die Volksschule“ in ausreichender Anzahl für ebendiese Klassen, die im Schuljahr 2023/24 beginnen, durch das BMBWF versandt.

Die frühe sprachliche Förderung ist in den letzten Jahren auch ein wesentlicher Inhalt im Rahmen der Fort- und Weiterbildung gewesen. Diese Angebote sind auch in zukünftigen Planungen enthalten. Neben bundesweiten Veranstaltungen sind die Schulen auch aufgefordert, gezielte schulinterne bzw. schulübergreifende Angebote mit den Pädagogischen Hochschulen zu vereinbaren.

Damit auch in den nächsten Jahren das Grundlagendokument „Leitfaden zur sprachlichen Bildung und Förderung am Übergang von elementaren Bildungseinrichtungen in die Volks-schule“ im Unterricht eingesetzt werden kann, wurde mit dem Verlag „Unsere Kinder“ eine Bestellmöglichkeit als „Unterrichtsmittel eigener Wahl“ im Rahmen der Schulbuchaktion vorbereitet.

Darüber hinaus sind alle Grundlagendokumente auch online kostenlos unter dem Link https://www.bmbwf.gv.at/Themen/ep/v_15a/paed_grundlagendok.html abrufbar.

Überdies steht auch der Leitfaden „Lese- und Schrifterfahrungen in elementaren Bildungseinrichtungen. Fokus Bilderbuch“, der gemeinsam mit dem ÖSZ (Österreichisches Sprachenzentrum) erstellt wurde, elektronisch auf der Webseite des BMBWF unter dem Link https://www.bmbwf.gv.at/Themen/ep/sf.html#lse zum Download zur Verfügung.

Wien, 27. Juni 2023

Für den Bundesminister:
SektChefin Mag.a Margareta Scheuringer

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten, Schulrecht