Rundschreiben Externistenprüfungen: Freigabe der PrüfergebührenRundschreiben W 12/2023 (BD W) Titel: Externistenprüfungen: Freigabe der Prüfergebühren Sachgebiet: Verwaltung Verteilerkreis: Allgemeinbildenden Pflichtschulen – Externistenprüfungsstandorte Personenkreis: Landeslehrpersonen Geltung: Schuljahr 2023/24 Rechtsgrundlage: Kernaussagen/Ziele: Externistenprüfungen: Freigabe der Prüfergebühren Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Wien, 24. August 2023 Zeitliche Priorisierung: Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion Wien Sehr geehrte Frau Direktorin! Sehr geehrter Herr Direktor! Die Bildungsdirektion Wien ruft in Erinnerung rufen, dass die Prüfergebühren von abgehaltenen Externistenprüfungen sofort nach der jeweiligen Prüfung freigegeben werden müssen. Es darf nicht mehr gewartet werden, bis alle Prüfungen erfolgt und erfasst wurden, da es im Extremfall dazu kommen könnte, dass Personen abgerechnet werden würden, die nicht mehr im Dienst oder in einem Karenzurlaub oder Freijahr sind und für solche Personen keine Gehaltsauszahlung in PM-SAP erfolgt. Damit würden davon betroffenen Personen um die ihnen zustehenden Abgeltungen umfallen, da keine Auszahlung erfolgen kann. Im Extremfall ist auch keine manuelle Nachverrechnung mehr möglich, weil die 3 Jahresfrist, wo Nachverrechnungen und Gehaltsaufrollungen erfolgen können, bereits verstrichen ist. Sie werden daher auch im Interesse ihrer Kollegen ersucht, auf diese besondere Situation zu achten. Sollten Sie noch offene Externistenprüfungen haben, die noch nicht abgeschlossen sind und wo Teilprüfungen noch nicht zur Verrechnung freigegeben wurden, so wird um umgehende Verrechnungsfreigabe dieser Teilprüfungen ersucht. Für den Bildungsdirektor: HRin Prof.in Mag.a Dr.in Barbara Auracher-Jäger Abteilungsleiterin Präs/1 – Zentralverwaltung und IKT Präs/4 – Personal Bundes- und Pflichtschulen Compliance-Beauftragte Elektronisch gefertigtDownloadsRundschreiben Nr. 12/2023Zugeordnete/s Sachgebiet/eVerwaltungsorganisation Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 13/2023 9140.001/0367-Präs4/2023 Rundschreiben Erinnerung: Keine Abgeltungen im GTS-Bereich für kirchlich bestellte Religionslehrer/innen Nr. 12/2023 580014/0008-PA-Stab/2023 Schulschreiben COVID-19: Anpassung der Maßnahmen im Schulbereich Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen