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Rundschreiben Externistenprüfungen: Freigabe der Prüfergebühren

Rundschreiben W 12/2023 (BD W)

Titel: Externistenprüfungen: Freigabe der Prüfergebühren
Sachgebiet: Verwaltung
Verteilerkreis: Allgemeinbildenden Pflichtschulen – Externistenprüfungsstandorte
Personenkreis: Landeslehrpersonen
Geltung: Schuljahr 2023/24
Rechtsgrundlage:
Kernaussagen/Ziele: Externistenprüfungen: Freigabe der Prüfergebühren
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Wien, 24. August 2023
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion Wien

Sehr geehrte Frau Direktorin!
Sehr geehrter Herr Direktor!

Die Bildungsdirektion Wien ruft in Erinnerung rufen, dass die Prüfergebühren von abgehaltenen
Externistenprüfungen sofort nach der jeweiligen Prüfung freigegeben werden müssen.

Es darf nicht mehr gewartet werden, bis alle Prüfungen erfolgt und erfasst wurden, da es im
Extremfall dazu kommen könnte, dass Personen abgerechnet werden würden, die nicht mehr im
Dienst oder in einem Karenzurlaub oder Freijahr sind und für solche Personen keine
Gehaltsauszahlung in PM-SAP erfolgt. Damit würden davon betroffenen Personen um die ihnen
zustehenden Abgeltungen umfallen, da keine Auszahlung erfolgen kann.

Im Extremfall ist auch keine manuelle Nachverrechnung mehr möglich, weil die 3 Jahresfrist, wo
Nachverrechnungen und Gehaltsaufrollungen erfolgen können, bereits verstrichen ist.

Sie werden daher auch im Interesse ihrer Kollegen ersucht, auf diese besondere Situation zu achten.

Sollten Sie noch offene Externistenprüfungen haben, die noch nicht abgeschlossen sind und wo
Teilprüfungen noch nicht zur Verrechnung freigegeben wurden, so wird um umgehende
Verrechnungsfreigabe dieser Teilprüfungen ersucht.

Für den Bildungsdirektor:
HRin Prof.in Mag.a Dr.in Barbara Auracher-Jäger
Abteilungsleiterin
Präs/1 – Zentralverwaltung und IKT
Präs/4 – Personal Bundes- und Pflichtschulen
Compliance-Beauftragte

Elektronisch gefertigt

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Verwaltungsorganisation