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Rundschreiben Erinnerung: Keine Abgeltungen im GTS-Bereich für kirchlich bestellte Religionslehrer/innen

Rundschreiben W 13/2023 (BD W)

Titel: Erinnerung: Keine Abgeltungen im GTS-Bereich für kirchlich bestellte Religionslehrer/innen
Sachgebiet: Verwaltung
Verteilerkreis: Allgemeinbildenden Pflichtschulen
Personenkreis: Landeslehrpersonen
Geltung: Schuljahr 2023/24
Rechtsgrundlage:
Kernaussagen/Ziele: Keine Abgeltungen im GTS-Bereich für kirchlich bestellte Religionslehrer/innen
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Wien, 24. August 2023
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion Wien

Sehr geehrte Frau Direktorin!
Sehr geehrter Herr Direktor!

Die Bildungsdirektion für Wien bringt in Erinnerung, dass kirchlich bestellte Religionslehrer direkt durch
die Kirche bzw. Glaubensgemeinschaft besoldet werden. Aus diesem Grund können nachstehende durch
die Stadt Wien in Euro-Beträgen ausbezahlten Abgeltungen im Ganztagesbereich für diese Gruppe an
Lehrpersonen nicht geltend gemacht werden können, da solche Abgeltungen nur für
Landeslehrpersonen vorgesehen sind:

  • Freizeitleiter/in
  • Frühaufsichten
  • Mittagsaufsichten
  • Spätaufsichten
  • Betreuungsstunden

Aus diesem Grund dürfen kirchlich bestellte Lehrpersonen auch nicht zu einer solchen Dienstleistung
- auch nicht im Vertretungsfall - herangezogen werden.

Sie werden daher ersucht, diesen Umstand bei der Erstellung der Lehrfächerverteilung sowie bei der
Supplierplanung zu berücksichtigen, weil eine diesbezügliche Auszahlung nicht erfolgen kann.

Für den Bildungsdirektor:
HRin Prof.in Mag.a Dr.in Barbara Auracher-Jäger
Abteilungsleiterin
Präs/1 – Zentralverwaltung und IKT
Präs/4 – Personal Bundes- und Pflichtschulen
Compliance-Beauftragte

Elektronisch gefertigt

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Verwaltungsorganisation