Rundschreiben Erinnerung: Keine Abgeltungen im GTS-Bereich für kirchlich bestellte Religionslehrer/innenRundschreiben W 13/2023 (BD W) Titel: Erinnerung: Keine Abgeltungen im GTS-Bereich für kirchlich bestellte Religionslehrer/innen Sachgebiet: Verwaltung Verteilerkreis: Allgemeinbildenden Pflichtschulen Personenkreis: Landeslehrpersonen Geltung: Schuljahr 2023/24 Rechtsgrundlage: Kernaussagen/Ziele: Keine Abgeltungen im GTS-Bereich für kirchlich bestellte Religionslehrer/innen Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Wien, 24. August 2023 Zeitliche Priorisierung: Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion Wien Sehr geehrte Frau Direktorin! Sehr geehrter Herr Direktor! Die Bildungsdirektion für Wien bringt in Erinnerung, dass kirchlich bestellte Religionslehrer direkt durch die Kirche bzw. Glaubensgemeinschaft besoldet werden. Aus diesem Grund können nachstehende durch die Stadt Wien in Euro-Beträgen ausbezahlten Abgeltungen im Ganztagesbereich für diese Gruppe an Lehrpersonen nicht geltend gemacht werden können, da solche Abgeltungen nur für Landeslehrpersonen vorgesehen sind: Freizeitleiter/in Frühaufsichten Mittagsaufsichten Spätaufsichten Betreuungsstunden Aus diesem Grund dürfen kirchlich bestellte Lehrpersonen auch nicht zu einer solchen Dienstleistung - auch nicht im Vertretungsfall - herangezogen werden. Sie werden daher ersucht, diesen Umstand bei der Erstellung der Lehrfächerverteilung sowie bei der Supplierplanung zu berücksichtigen, weil eine diesbezügliche Auszahlung nicht erfolgen kann. Für den Bildungsdirektor: HRin Prof.in Mag.a Dr.in Barbara Auracher-Jäger Abteilungsleiterin Präs/1 – Zentralverwaltung und IKT Präs/4 – Personal Bundes- und Pflichtschulen Compliance-Beauftragte Elektronisch gefertigtDownloadsRundschreiben Nr. 13/2023Zugeordnete/s Sachgebiet/eVerwaltungsorganisation Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 14/2023 9140.001/0368-Präs4/2023 Rundschreiben Erfassung von Abwesenheiten von Lehrpersonen (Krankheit, Pflegeurlaub, Sonderurlaub, etc.)Erfassung von Abwesenheiten von Lehrpersonen (Krankheit, Pflegeurlaub, Sonderurlaub, etc.) Nr. 12/2023 9140.001/0369-Präs4/2023 Rundschreiben Externistenprüfungen: Freigabe der Prüfergebühren Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen