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Ausser Kraft getreten

Öffentliches Impfprogramm Influenza – Möglichkeit zur Grippeschutzimpfung für Lehr- und Verwaltungspersonal in Vorarlberg

Bildungsdirektion Vorarlberg
Stabsstelle Kommunikation und Schulpartnerschaft
Mag. Elisabeth Mettauer-Stubler
elisabeth.mettauer-stubler@bildung-vbg.gv.at
05574 4960-503
Bahnhofstraße 12, 6900 Bregenz

Rundschreiben Nr.: 09/2023

Sachgebiet: Gesundheitsvorsorge
Verteilerkreis: alle Schulen in Vorarlberg
Geltung: 2023/24
Kernaussagen/Ziele: Informationen zum neuen öffentlichen Impfprogramm Influenza ab Herbst 2023 und Möglichkeiten zur Grippeschutzimpfung für Lehr- und Verwaltungspersonal in Vorarlberg
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Bregenz, 16. Oktober 2023
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Vorarlberg

Grundsätzliches
Ab Herbst 2023 startet erstmalig österreichweit das „Öffentliche Impfprogramm Influenza“ (ÖIP Influenza), das als gemeinsame Initiative von Bund, Ländern und Sozialversicherung umgesetzt wird und eine hohe Durchimpfungsrate der österreichischen Gesamtbevölkerung bezweckt. Damit steht die Grippeimpfung niederschwellig für die Gesamtbevölkerung und damit natürlich auch für das Lehr- und Verwaltungspersonal an Schulen zur Verfügung.

Das öffentliche Grippeimpfprogramm findet vorwiegend in Arztpraxen (Kassen- und Wahlarztpraxen) durch den Hausarzt bzw. die Hausärztin statt. Dabei gelten folgende Rahmenbedingungen:
• Der erforderliche Impfstoffbedarf wird vom Hausarzt/von der Hausärztin für die von ihm betreuten Personen bereitgestellt, die Bestellung erfolgt durch den Arzt/die Ärztin bei der jeweiligen Partnerapotheke. Die Impfstoffe werden hierfür durch das ÖIP-Impfstoffkontingent abgedeckt.
• Das Impfhonorar wird zwischen Arzt/Ärztin und dem zuständigen Krankenversicherungsträger direkt verrechnet.
• Für die geimpfte Person fällt ausschließlich ein Selbstbehalt von 7,00 Euro an, der an den impfenden Arzt/die impfende Ärztin direkt zu leisten ist. Davon ausgenommen sind Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind, sowie alle Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
• Die Impfung ist im elektronischen Impfpass vom impfenden Arzt/von der impfenden Ärztin verpflichtend einzutragen.

Als zusätzliche Möglichkeit kann in Vorarlberg die Impfordination des Landes in Rhombergs Fabrik in Dornbirn (Färbergasse 15, Haus H, Erdgeschoß) in Anspruch genommen werden. Die Impfplattform https://impfung.lwz-vorarlberg.at/GesundheitVaccinate/Covid/Form ist bereits für Anmeldungen zur Influenza-Impfung geöffnet. Die nächsten Grippe-Impftermine in der Impfordination des Landes sind am 23. und 30. Oktober 2023 jeweils von 9:00 bis 11:30 Uhr. Es gelten auch hier die oben genannten Rahmenbedingungen. Auskunft unter 05574/511-28610.

Welcher Impfstoff steht zur Verfügung?
• für Personen aller Altersgruppen: inaktivierter, tetravalenter Impfstoff (Totimpfstoff)
• ab 65 Jahren: adjuvantierter Impfstoff
• für Kinder und Jugendliche ab dem 2. Geburtstag: nasaler Lebendimpfstoff (Spray)

Muss ich mir den Impfstoff selbst in der Apotheke holen?
• Nein, der Impfstoff steht an der jeweiligen Impfstelle zur Verfügung.

Wo kann ich mich gegen Influenza impfen lassen?
• In allen Kassen- und Wahlarztpraxen, die am Programm teilnehmen. Wenn Sie in eine Ordination impfen gehen möchten, fragen Sie vorab nach, ob die Ärztin bzw. der Arzt am öffentlichen Influenza-Impfprogramm teilnimmt. Nur dann fallen für Sie keine weiteren Kosten neben dem Selbstbehalt an. Eine nachträgliche Rückerstattung von bereits bezahltem Impfstoff und Impfkosten ist nicht möglich.
• In manchen Bundesländern wird auch in Impfstellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes geimpft (siehe oben).

Meine Hausärztin bzw. mein Hausarzt nimmt nicht am öffentlichen Grippeimpfprogramm teil. Wohin kann ich mich wenden?
• Sie können sich an jede beliebige Arztpraxis wenden, die am Impfprogramm teilnimmt – egal, ob es eine Kassenpraxis oder Wahlarztpraxis ist. Die Bedingungen für das öffentliche Grippeimpfprogramm sind überall dieselben. Voraussetzung ist, dass die Ärztin bzw. der Arzt freie Kapazitäten hat. Die Grippeimpfhotline der ÖGK hilft weiter: Tel. 050766 – 50 15 10.

Weitere Fragen und Antworten finden Sie unter:
https://impfen.gv.at/impfungen/influenza/fragen-und-antworten-fur-burger-innen

Bregenz, 16. Oktober 2023
Für die Bildungsdirektion
Dr. Heiko Richter
Bildungsdirektor

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Gesundheitsvorsorge