Rundschreiben Übermittlung der Lehrfächerverteilungen, Stundenpläne und Aufsichtspläne an die PersonalvertretungRundschreiben W 17/2023 (BD W) Titel: Übermittlung der Lehrfächerverteilungen, Stundepläne und Aufsichtspläne an die Personalvertretung Sachgebiet: Personalwesen Verteilerkreis: alle APS Personenkreis: Schulleitungen Geltung: unbefristet Rechtsgrundlage: § 9, Absatz 2, lit. b Personalvertretungsgesetz Kernaussagen/Ziele: Übermittlung Lehrfächerverteilungen, Stundenpläne und Aufsichtspläne an die Personalvertretung bis 15.11 Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Wien, 25. Oktober 2023 Zeitliche Priorisierung: Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Wien Aufhebung Rundschreiben: - Sehr geehrte Schulleiterin! Sehr geehrter Schulleiter! Gemäß § 9, Absatz 2, lit. b Personalvertretungsgesetz ist mit dem Dienststellenausschuss das Einvernehmen bei der Erstellung des Dienstplans einschließlich der Diensteinteilung herzustellen. Damit die Personalvertretungsorgane auf Bezirksebene rechtskonform ihre Aufgabe erfüllen können, ist es notwendig, dass die Dienststellenleitung Lehrfächerverteilungen, Stundenpläne und Aufsichtspläne dem DA-Vorsitzenden übermittelt. Ich ersuche Sie aufgrund des Ersuchens des ZA in meinem Auftrag diese Dokumente postalisch bis spätestens 15.11.2023 der Personalvertretung zu senden. Nachfolgend stelle ich Ihnen eine Übersicht der Adressen zur Verfügung. Im Falle, dass das Einvernehmen zu Dienstplan/Diensteinteilung auf Bezirksebene zwischen Ihnen und der Personalvertretung nicht hergestellt werden kann, wird die Materie zum Verhandlungsgegenstand zwischen der Dienststellenleitung und dem Zentralausschuss für Wiener Landeslehrer/innen an allgemeinbildenden Pflichtschulen. Dieses Rundschreiben tritt mit 25. Oktober in Kraft. Für den Bildungsdirektor: HR Dr. Arno Langmeier Leiter des Präsidialbereichs Beilage: DA Vorsitzende 23/24 Elektronisch gefertigtDownloadsRundschreiben Nr. 17/2023beilage_da_vorsitzende_23_24_bdw.pdfZugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 17/2023 2022-0.786.317 Frühe sprachliche Bildung und Förderung - neuer Pflichtgegenstand und Übermittlung eines Leitfadens Nr. 17/2023 570051/0016-PA-Päd/2023 Masern Elterninformation für Schulen Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen