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Rundschreiben Übermittlung der Lehrfächerverteilungen, Stundenpläne und Aufsichtspläne an die Personalvertretung

Rundschreiben W 17/2023 (BD W)

Titel: Übermittlung der Lehrfächerverteilungen, Stundepläne und Aufsichtspläne an die
Personalvertretung

Sachgebiet: Personalwesen
Verteilerkreis: alle APS
Personenkreis: Schulleitungen
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: § 9, Absatz 2, lit. b Personalvertretungsgesetz
Kernaussagen/Ziele: Übermittlung Lehrfächerverteilungen, Stundenpläne und Aufsichtspläne an die Personalvertretung bis 15.11
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Wien, 25. Oktober 2023
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Wien
Aufhebung Rundschreiben: -

Sehr geehrte Schulleiterin!
Sehr geehrter Schulleiter!

Gemäß § 9, Absatz 2, lit. b Personalvertretungsgesetz ist mit dem Dienststellenausschuss das
Einvernehmen bei der Erstellung des Dienstplans einschließlich der Diensteinteilung
herzustellen. Damit die Personalvertretungsorgane auf Bezirksebene rechtskonform ihre
Aufgabe erfüllen können, ist es notwendig, dass die Dienststellenleitung Lehrfächerverteilungen,

Stundenpläne und Aufsichtspläne dem DA-Vorsitzenden übermittelt. Ich ersuche Sie aufgrund
des Ersuchens des ZA in meinem Auftrag diese Dokumente postalisch bis spätestens 15.11.2023
der Personalvertretung zu senden. Nachfolgend stelle ich Ihnen eine Übersicht der Adressen zur
Verfügung.

Im Falle, dass das Einvernehmen zu Dienstplan/Diensteinteilung auf Bezirksebene zwischen
Ihnen und der Personalvertretung nicht hergestellt werden kann, wird die Materie zum
Verhandlungsgegenstand zwischen der Dienststellenleitung und dem Zentralausschuss für
Wiener Landeslehrer/innen an allgemeinbildenden Pflichtschulen.

Dieses Rundschreiben tritt mit 25. Oktober in Kraft.

Für den Bildungsdirektor:
HR Dr. Arno Langmeier
Leiter des Präsidialbereichs

Beilage: DA Vorsitzende 23/24

Elektronisch gefertigt

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen