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Rundschreiben Aufnahme in die 1. Klassen der Sekundarstufe I

Rundschreiben W19/2023 (BD W)

Titel: Einschreibung für die 1. Klassen der Sek.I
Sachgebiet: Einschreibung Sek.I
Verteilerkreis: Direktoren der VS, MS und SO
Personenkreis: Direktion
Geltung: Schuljahr 24/25
Rechtsgrundlage: Verordnung
Kernaussagen/Ziele: Information über die Einschreibung Sek.I
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung:
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle: BD Wien, Abteilung Präs.6
Aufhebung Rundschreiben: 9160.001/0089-Präs.6/2022

Sehr geehrte Frau Direktorin!
Sehr geehrter Herr Direktor!

Das Aufnahmeverfahren für die 1. Klasse der Sekundarstufe I (öffentlichen Schulen) wird für das Schuljahr 2024/25 durch die Aufnahmsverfahrensverordnung, BGBl. II Nr. 317/2006 idgF folgendermaßen geregelt:

1. Die Erhebungsblätter für die Schüler/innen der 4. Klassen Volksschule werden über WiSion zur Verfügung gestellt und sind an der Volksschule auszudrucken. Das Erhebungsblatt und der Brief des Herrn Bildungsdirektors ist durch die Klassenlehrer/innen an die Erziehungsberechtigten zu übermitteln.

Volksschulen, die nicht mit dem Verwaltungsprogramm WiSion arbeiten, finden das Erhebungsblatt unter bi.bildung-wien.gv.at/formulare. Der Brief des Herrn Bildungsdirektors wird mit den anderen Unterlagen elektronisch übermittelt.

Die Schulleiter/innen der Volksschulen/Sonderschulen werden ersucht bei jenen Schüler/innen, die einen SPF haben, dies am jeweiligen Erhebungsblatt im vorgesehenen Feld einzutragen.

Bis spätestens 8. Jänner 2024 ist den Erziehungsberechtigten der Schüler/innen der 4. Klassen der Elternbrief und das betreffende Erhebungsblatt (inkl. Informationsblatt auf der Rückseite) zu übermitteln. Wenn der Hauptwohnsitz nicht in Wien ist (ersichtlich am Erhebungsblatt), muss bei einem Übertritt in eine Mittelschule das Leerformular „Verpflichtungserklärung“ der Magistratsabteilung 56 den Erziehungsberechtigten übergeben werden.

Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit, persönlich mit dem Erhebungsblatt, mit dem Original der Schulnachricht ihres Kindes und mit einer Kopie der Schulnachricht in der Zeit vom 19. Februar 2024 bis 23. Februar 2024 täglich von 08:00 bis 12:00 Uhr, bzw. am Dienstag und Donnerstag zusätzlich auch von 14:00 bis 17:00 Uhr, in der Schule ihrer Wahl eine Anmeldung ihres Kindes vorzunehmen. Wenn die Anmeldung an einer AHS erfolgt, ist ein A5 - Kuvert, mit der eigenen Adresse beschriftet und frankiert (1,20 €), mitzubringen.

Aus organisatorischen Gründen müssen die Erziehungsberechtigten eine Terminreservierung für das Aufnahmegespräch an der Wahlschule vornehmen. Die Reservierungen sind vom 10. Jänner 2024 bis 16. Jänner 2024 möglich und sollen allfällige Wartezeiten minimieren, sowie den Zutritt zur Schule ermöglichen. Das Aufnahmegespräch wird während der Aufnahmezeiten an der von den Eltern ausgewählten Schule stattfinden.

Beim Anmeldegespräch können auch weitere Schulen, die als Alternative in Frage kommen, angegeben werden.

Genauere Informationen über spezielle Aufnahmebedingungen und Termine bei Schwerpunktschulen wie z.B. sportliche, musikalische, sprachliche Eignung sind bei den jeweiligen Schulstandorten zu erfragen.

Der Zeitpunkt der Anmeldung ist kein Kriterium für die Aufnahme!

2. Die Rückmeldung an die Erziehungsberechtigten über die Schulplatzzusage an der Wahlschule (Mittelschule) erfolgt bis spätestens 25. März 2024 (Poststempel 22. März 2024) per Post durch die Abteilung Präs.6.

MS: Falls dem Wunsch nach Aufnahme an der Wahlschule nicht entsprochen werden kann, erhalten die Erziehungsberechtigten im Zuge der Verständigung eine adäquate alternative Schulzuweisung durch die Abteilung Präs.6 der Bildungsdirektion für Wien.

AHS: Kinder, denen im 1. Verfahrensschritt an einer AHS kein Schulplatz zugewiesen werden konnte (z.B. Kinder, deren Schulnachricht in den Pflichtgegenständen „Deutsch, Lesen, Schreiben“ oder „Mathematik“ eine schlechtere Beurteilung als „Gut“ aufweist), können in einem „2. Anmeldedurchgang“ im April an Schulen mit freien Plätzen vorläufig angemeldet werden.

3. Die Bestätigung über die Berechtigung zum Besuch einer allgemein bildenden höheren Schule ist nach Beschluss der Schulkonferenz gemäß § 40 Abs. 1 SchOG von der allgemein bildenden höheren Schule über das Schulverwaltungssystem WiSion abrufbar. Volksschulen, die nicht mit dem Schulverwaltungssystem WiSion arbeiten, müssen die Berechtigung zum Besuch einer allgemein bildenden höheren Schule wie bisher ausstellen und den Eltern übermitteln.

Aufnahme in die 1. Klassen einer MS/WMS mit sportlichem Schwerpunkt
Voraussetzung für die Aufnahme von Schüler/innen an einem solchen Standort ist eine praktische Eignungsprüfung. Dazu ist erforderlich, dass die Schulärztin bzw. der Schularzt die Kinder vorher untersucht und aus medizinischer Sicht die Teilnahme an der Eignungsprüfung gestattet (jedes Kind, das am Turnunterricht teilnehmen darf, ist grundsätzlich geeignet).

Daher werden die Schulleitung der Volksschule ersucht, jenen Schüler/innen der 4. Klassen, die im kommenden Schuljahr beabsichtigen eine MS/WMS mit sportlichem Schwerpunkt zu besuchen, eine Bestätigung über diese schulärztliche Untersuchung auszufolgen. Diese ist über WiSion beim/bei der jeweiligen Schüler/in auszudrucken. Weiters wird die Schulleitung der Volksschule gebeten dafür Sorge zu tragen, dass das ausgefüllte Formular den Kindern ausgehändigt wird und die Erziehungsberechtigten erinnert werden, dass Sie die Bestätigung zur praktischen Eignungsprüfung mitnehmen müssen.

Die in der Beilage ersichtlichen Anmeldeformulare für die praktischen Eignungsprüfungen (z.B. Musik, Sport, Sprachen) sind ausgefüllt von den Erziehungsberechtigten termingerecht vor den jeweiligen Eignungsprüfungen direkt bei der jeweiligen Wahlschwerpunktschule (persönlich, per E-Mail, per FAX oder per Post) abzugeben.

Zusätzliche Informationen für die Schulleitungen der öffentlichen Mittelschulen

- In der Woche vom 15.Jänner 2024 wird es Online-Termine für die Mittelschulen der Region Ost und West geben, bei denen etwaige Fragen zur Einschreibung in die Sekundarstufe I geklärt werden. Die genauen Termine mit den Zugangsdaten erhalten die Schulleitungen nach den Weihnachtsferien per E-Mail.

- Schüler/innen, die sich nach dem 23. Februar 2024 an der Mittelschule anmelden wollen, müssen den Antrag auf Aufnahme in der Präs.6 per E-Mail () stellen. Dabei ist der Meldezettel des Antragstellers zu übermitteln.

- Bis spätestens 27. Februar 2024 sind folgende Unterlagen per E-Mail an zu übermitteln:

o Sollte ein Überhang an einem Schulstandort bestehen: Eine Liste der Kinder, die seitens der Schulleitung auf Grund der gesetzlichen Vorgaben (Geschwisterkinder und zumutbarer Schulweg) zur Abweisung vorgeschlagen werden.

- Die Daten für das Deckblatt sind bis spätestens 27.Februar 2024 auf der Erhebungsmaske https://bi.bildung-wien.gv.at/login.php mit dem üblichen Zugang der Schulleitung, unter dem Menüpunkt „Diverse Erhebungen“, "MS-Einschreibung SJ 24/25“, auszufüllen.

- Die Schulleitungen der Mittelschulen erhalten bis Mitte März 2024 eine E-Mail, welche/r Schüler/in umgeschult werden musste.

- Die Schüler/innenzuteilung in WiSion erfolgt zentral durch die Abt. Präs.6 ab Mitte März 2024.

NEU - Alle Schulplatzzusagen und -absagen erfolgen bis 25.3.2024 zentral durch die Abteilung Präs.6. Die Erziehungsberechtigten werden dabei postalisch über die Schulplatzzuweisung informiert.

Folgende Erlässe sind samt Beilagen aus der Erlassregistratur zu entfernen:
9160.001/0089-Präs6/2022

Mit besten Grüßen
Für den Bildungsdirektor
Mag. Andreas Kastner
Abteilungsleiter Abt. Präs.6
Schülerstromlenkung, Infrastruktur und Tagesbetreuung

elektronisch gefertigt

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Schulrecht