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Zentrale Kommunikationsformate des BMBWF und der Bildungsdirektionen

2023-0.836.266
BMBWF - Präs/17 (Kommunikation, Bürger/innenservice)
Mag.a Dr.in Barbara Eichinger
Sachbearbeiterin

+43 1 531 20-5153
Minoritenplatz 5, 1010 Wien

Rundschreiben Nr. 30/2023 (BMBWF)

Titel: Zentrale Kommunikationsformate des BMBWF und der Bildungsdirektionen
Rundschreiben Nr.: 30/2023
Sachgebiet: Verwaltungsorganisation
Verteilerkreis: Alle Schulen
Personenkreis: Alle Schulleitungen; alle Pädagog/innen
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: keine
Kernaussagen/Ziele: Transparente Definition zentraler Kommunikationsformate des BMBWF und der Bildungsdirektionen
Ort der Veröffentlichung: Rundschreibendatenbank des BMBWF
Veröffentlichende Stelle: BMBWF

Kommunikationsformate des BMBWF und der Bildungsdirektionen

Eine transparente und nachvollziehbare Kommunikation innerhalb von Behörden ist in einer Zeit der hohen Informationsdichte unerlässlich. Das BMBWF und die Bildungs-direktionen haben daher einheitliche Kommunikationsformate definiert. Sie dienen dazu, den Schulen rechtliche Sicherheit und Nachvollziehbarkeit von Informationen zu bieten und – durch die strukturierte Aufbereitung von Informationen innerhalb weniger Formate – die Schulen in der Information und Kommunikation zu entlasten.

1. Für das BMBWF und die Bildungsdirektionen verpflichtende Formate:

Rundschreiben (= ein bestimmter Erlass, der sich über seinen Adressatenkreis definiert)

Ein Rundschreiben des BMBWF/der Bildungsdirektion ist das bedeutendste Steuerungsformat im Schulwesen, weil seine Inhalte für einen großen Adressatenkreis gelten und damit eine sehr große Reichweite haben. In einem Rundschreiben werden für die Schulen und das Schulwesen wichtige Themen behandelt. Es hat Weisungscharakter. Ein Rundschreiben unterscheidet sich von anderen Erlässen durch seinen fix definierten Adressatenkreis:

Rundschreiben des BMBWF/der Bildungsdirektion adressieren direkt:

BMBWF Bildungsdirektionen
ALLE österreichischen Schulen
österreichweit ALLE Schulen einer Schulart
ALLE Schulen eines Bundeslandes ALLE Schulen eines Bundeslandes
ALLE Schulen einer Schulart in einem Bundesland ALLE Schulen einer Schulart in einem Bundesland

Die Publikation jedes Rundschreibens erfolgt in der öffentlich zugänglichen Rundschreibendatenbank, die über die BMBWF-Website zugänglich und mit einer Volltextsuche ausgestattet ist: https://rundschreiben.bmbwf.gv.at/

In den regelmäßigen Infomailings des BMBWF/der Bildungsdirektionen wird jeweils in einer eigenen Rubrik auf die neu publizierten Rundschreiben verwiesen.

Erlass (= alle anderen Erlässe, die nicht den Adressatenkreis eines Rundschreibens haben)

Erlässe adressieren immer einen kleineren Adressatenkreis als Rundschreiben. Dennoch haben sie Weisungscharakter. BMBWF-Erlässe ergehen via ELAK/Iso-Web an die Adressatin/den Adressaten/die Adressat/inn/en. Erlässe der Bildungsdirektionen ergehen über das Verwaltungssystem des jeweiligen Bundeslandes an die Adressatin/den Adressaten/die Adressat/inn/en.

Infomailing des BMBWF/der Bildungsdirektion = Dienstmail

Das Infomailing ist ein Dienstmail des BMBWF und der Bildungsdirektionen, das alle Schulen Österreichs (das BMBWF-Infomailing auch alle Bundesbediensteten) und/oder alle Schulen eines Bundeslandes sowie zentrale Stakeholder des Bildungssystems regelmäßig mit wichtigen Informationen aus dem Bildungssystem versorgt. Da es zentrale Themen für Schulen (in einzelnen Rubriken wie z. B. „News“, „Rundschreiben“, oder „Fort- und Weiterbildung“) bündelt, wird empfohlen, diese Dienstmails regelmäßig und vollständig zu lesen. Eine Bedienstete/ein Bediensteter kann sich nicht vom Empfang des Infomailing „abmelden“.

Die Freigabe des Infomailings erfolgt im BMBWF durch die/den Generalsekretär/in; in den Bildungsdirektionen erfolgt diese durch die/den Bildungsdirektor/in.

Das Infomailing ergeht in regelmäßigen Abständen

vom BMBWF über Versandadresse
von der Bildungsdirektion über Versandadresse








an alle Schuldirektionen in Österreich und alle Bundesbediensteten und definierte Stakeholder an alle Schuldirektionen eines Bundeslandes und definierte Stakeholder

2. Für das BMBWF und die Bildungsdirektionen optionale Formate

Kurzfristige Einzelaussendungen des BMBWF/der Bildungsdirektionen an alle Schulen in Österreich/in einem Bundesland

Die Inhalte dieser Aussendungen sind von unmittelbarer Relevanz für alle Schulen Österreichs/alle Schulen in einem Bundesland oder für eine Region. Sie werden ausschließlich dann versendet, wenn eine außergewöhnlich hohe inhaltliche und zeitliche Dringlichkeit besteht (wie z. B. bei Gefahr in Verzug, Katastrophe, Terror, Pandemien).
Die Freigabe liegt im BMBWF bei der/dem Generalsekretär/in, in den Bildungsdirektionen bei der Bildungsdirektorin/dem Bildungsdirektor.

Digitale Plattformen zur Informationsbereitstellung

Komprimierte Informationen und Updates zu aktuellen Projekten der Behörden/ihrer Partner/innen, Veranstaltungshinweise, neue Publikationen, Bewerbung von Initiativen, Wettbewerben, Informationen zu Weiter- und Fortbildungen etc. können z. B. auf der Website des BMBWF/der Bildungsdirektionen ausschließlich oder zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.
Ein kurzer Hinweis und eine Verlinkung auf diese Informationen kann auch gebündelt in den Infomailings erfolgen.

Newsletter

Ein Newsletter unterscheidet sich vom BMBWF-Infomailing/vom Infomailing der Bildungsdirektionen dadurch, dass er keine Dienstmail darstellt und damit auch keinen vom BMBWF/der Bildungsdirektion vorgegebenen Verteilerkreis hat.
Zu einem Newsletter kann jede Person vom Redaktionsteam angemeldet werden oder sich selbst anmelden.
Die Inhalte des Newsletters bestehen vorwiegend aus Informationen zu Veranstaltungen, Projekten und Tipps im Bildungsbereich, die auch für Personen außerhalb des Bildungssystems interessant sein könnten.

Social Media

Für Social-Media-Kanäle des BMBWF/der Bildungsdirektionen und deren Inhalte gibt es keine inhaltlichen Vorgaben. Sie müssen selbstverständlich richtig und für eine breite Zielgruppe adäquat und attraktiv aufbereitet und interessant sein.

Wien, 11. Dezember 2023

Für den Bundesminister:
Mag. Martin Netzer, MBA

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Verwaltungsorganisation