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Rundschreiben Schritt-für-Schritt Anleitung für den radiologischen Notfall – Strahlenschutz an Schulen

2023-0.031.828
BMBWF - I/7 (Schulpsychologie, psychosoziale Unterstützung und schulärztlicher Dienst, Bildungs- und Berufsberatung)
Esther Lurf, BA
Sachbearbeiterin

+43 1 531 20-3084
Minoritenplatz 5, 1010 Wien

Rundschreiben Nr. 18/2023 (BMBWF)

Titel: Rundschreiben Schritt-für-Schritt Anleitung für den radiologischen Notfall – Strahlenschutz an Schulen
Rundschreiben Nr.: 18/2023
Sachgebiet: Gesundheitsvorsorge; Schulerrichtung, -einrichtung, -ausstattung, -gebäudebetrieb
Verteilerkreis: alle Schulen
Personenkreis: Direktor/innen und Verwaltungspersonal
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: Strahlenschutzgesetz 2020
Kernaussagen/Ziele: Schulen können sich auf radiologische Notfälle vorbereiten.
Kaliumiodid-Tabletten sind an Schulen und Bildungseinrichtungen vorrätig zu halten.
Informationssysteme warnen rechtzeitig vor einer Freisetzung radioaktiver Stoffe in Folge eines Vorfalls in einem Kernkraftwerk um Schutzmaßnahmen zu setzen.
Informationen und Anordnungen der Strahlenschutzbehörden sind auf der Notfallwebseite des BMK www.notfallschutz.gv.at abrufbar.
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Wien, 20.12.2023
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle: BMBWF

1 Einleitung

Ein radiologischer Notfall in Folge eines Reaktorunfalls stellt eine große Herausforderung für alle Betroffenen dar. Es gilt, im Fall des Falles Ruhe zu bewahren und einen geregelten Ablauf im Sinne der Sicherheit und Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte und aller an der Schule Beschäftigten zu gewährleisten.

Als Reaktion auf den schweren Reaktorunfall in Tschernobyl im Jahr 1986 haben die Internationale Atomenergieorganisation (IAEO) und die Europäische Kommission Alarmierungssysteme und Informationsabkommen geschaffen, wodurch sichergestellt ist, dass Österreich schon vor einer Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umwelt alarmiert wird. Zusätzlich wird ein österreichweites automatisches Messsystem betrieben, das die Umwelt permanent auf radioaktive Kontaminationen überwacht: Strahlenwarnsysteme (umweltbundesamt.at). Die Strahlenschutzbehörde hat einen Bereitschaftsdienst, der rund um die Uhr im Notfall alarmiert wird und rasch erforderliche Maßnahmen setzt. So bleibt genügend Zeit, um im Notfall Vorkehrungen zur Reduktion der Strahlenbelastung und der möglichen gesundheitlichen Folgen eines Kernkraftwerk-Unfalls zu treffen. Diese Zeit steht zur Verfügung, um noch vor Eintreffen der kontaminierten Luftmassen Schutzmaßnahmen vorzubereiten.

Welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, hängt von der Höhe der Strahlenbelastung ab. Im Notfall erfolgt eine Bewertung der radiologischen Lage durch die Strahlenschutzbehörden des Bundes. Die österreichischen Strahlenschutzbehörden informieren darüber, ob und wenn ja, in welchen Gebieten und für welchen Zeitraum Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Die Informationen der Strahlenschutzbehörden zu den Schutzmaßnahmen werden auf www.notfallschutz.gv.at und über ORF via TV, Radio (Ö3) und Internet www.orf.at laufend bereitgestellt.

Nur bei schweren grenznahen Kernkraftwerk-Unfällen und ungünstiger Wetterlage können die Schutzmaßnahmen „Aufenthalt in Gebäuden“ und „Einnahme von Kaliumiodid-Tabletten“ in Österreich erforderlich sein. Beide Schutzmaßnahmen sind aber nicht österreichweit, sondern in der Regel nur in grenznahen, entsprechend stark betroffenen Verwaltungsbezirken notwendig.

2 Vorbereitung auf einen radiologischen Notfall

Schutzmaßnahmen können die Auswirkungen eines radiologischen Notfalls in Folge eines schweren Kernkraftwerk-Unfalls reduzieren und die Strahlenbelastung der Bevölkerung stark vermindern. Zur Vorbereitung auf einen radiologischen Notfall in Österreich finden Sie ausführliche Informationen auf www.strahlenschutz.gv.at und www.notfallschutz.gv.at.

Die Schule soll auch im radiologischen Notfall einen geregelten und sicheren Ablauf aller nötigen Maßnahmen gewährleisten können. Um das sicherzustellen, können Sie sich am Standort bereits im Vorfeld auf den Notfall vorbereiten:

  • Machen Sie sich mit den Alarm- und Warnsignalen im Katastrophenfall vertraut (Anhang 4) und stellen Sie sicher, dass Ihre Schule über ein Empfangsgerät (Radio, TV, Internet) verfügt, um Informationen und Anordnungen der Strahlenschutzbehörden zu empfangen.
  • Informieren Sie Erziehungsberechtigte: Holen Sie für Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren zu Beginn des Schuljahres die Einverständniserklärung zur Verabreichung von Kaliumiodid-Tabletten ein (Anhang 1), und informieren Sie alle Beteiligten über die Vorgangsweise im radiologischen Notfall.
  • Bevorratung der nötigen Menge an Kaliumiodid-Tabletten am Standort: Stellen Sie sicher, dass ausreichend Kaliumiodid-Tabletten an der Schule vorrätig sind, und halten Sie diese (bei Schülerinnen und Schülern unter 14 Jahren zusammen mit den unterzeichneten Einverständniserklärungen) für den radiologischen Notfall bereit. Informationen dazu im Kapitel 4 und auf Kaliumiodid-Tabletten (sozialministerium.at).
  • Vorbereitung der Ausgabe der Kaliumiodid-Tabletten: Überlegen Sie, wie an Ihrem Schulstandort die Kaliumiodid-Tabletten nach Aufforderung durch die Strahlenschutzbehörden in der richtigen Dosierung in der Schule verabreicht bzw. mit nach Hause gegeben werden können. Näheres dazu siehe Kapitel 4 – Kaliumiodid-Tabletten).
  • Füllen Sie die „Schritt für Schritt Anleitung für radiologische Notfälle“ für Ihre Schule aus und hängen diese gut sichtbar aus (Anhang 2).
  • Klären Sie vorab, wie am Standort die Betreuung und Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern im Notfall sichergestellt werden kann.
  • Es ist nicht notwendig, Kaliumiodid-Tabletten auf mehrtägigen Schulveranstaltungen mitzunehmen. In Österreich stehen ausreichende Reserven an Kaliumiodid-Tabletten in dezentralen Lagern zur Verfügung. Im Ausland beachten Sie bitte die jeweiligen Regelungen vor Ort.
  • Für den radiologischen Notfall ist eine Bevorratung von Lebensmitteln, Getränken, Regenmänteln, Klebebändern u.ä. nicht erforderlich.

3 Der radiologische Notfall – Schritt-für-Schritt-Anleitung

Im Fall eines radiologischen Notfalls wird die Bevölkerung in den stark betroffenen Verwaltungsbezirken über das österreichweite Sirenensystem vorgewarnt (Anhang 4). Die Warnung erfolgt durch einen gleich bleibenden Dauerton von drei Minuten. Bitte bewahren Sie in jedem Fall Ruhe, es besteht keine unmittelbare Gefahr. Schalten Sie ein Empfangsgerät ein und warten Sie auf weitere Informationen.

Befolgen Sie die Anweisungen der Strahlenschutzbehörden betreffend der zu ergreifenden Schutzmaßnahmen. Dies gilt auch für Maßnahmen in weniger stark betroffenen Gebieten in Österreich, in denen keine Sirenenwarnung erfolgt. Es bleibt Zeit, um noch vor Eintreffen radioaktiv kontaminierter Luftmassen geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Aktuelle Informationen und Anordnungen der Strahlenschutzbehörden über die herannahende Gefahr erhalten Sie via Fernsehen (ORF Nachrichten, Teletext und orf.at), Radio (Ö3) und der Website www.notfallschutz.gv.at.

Radiologischer Notfall während des Schulbetriebs

Wenn Sie das Sirenensignal „Warnung“ (=3-minütiger Dauerton) wahrnehmen oder von anderer Stelle erfahren, dass ein radiologischer Notfall vorliegen könnte (z.B. via Social Media, Telefon oder ähnliches), schalten Sie ein Empfangsgerät ein. Informationen erhalten Sie via ORF und auf der Notfallhomepage www.notfallschutz.gv.at. Mögliche weitere Maßnahmen werden von den Strahlenschutzbehörden über diese Kanäle verlautbart. Achten Sie auch darauf, für welche Personengruppen oder Regionen sowie für welchen Zeitpunkt bzw. ab wann die Maßnahmen anzuwenden sind.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, was im Falle eines radiologischen Notfalls zu tun ist, finden Sie im Anhang 2.

Radiologischer Notfall außerhalb des regulären Schulbetriebs

Außerhalb des regulären Schulbetriebes erfolgt für die gefährdeten Gebiete die Empfehlung der Strahlenschutzbehörden, die Schülerinnen und Schüler nicht in die Schule zu schicken. Es ist nicht auszuschließen, dass Schülerinnen und Schüler dennoch in die Schule kommen, z.B. weil sie bereits auf dem Weg in die Schule sind oder die Warnung über die Gefahr eines radiologischen Notfalls nicht wahrgenommen haben.

Sorgen Sie auch in diesem Fall dafür, dass an der Schule die erforderliche Aufsicht der Schülerinnen und Schüler gewährleistet ist. Gehen Sie weiter so vor wie oben beschrieben.

4 Kaliumiodid-Tabletten

Bei einem schweren grenznahen Reaktorunfall kann die Einnahme von Kaliumiodid-Tabletten zum Schutz der Schilddrüse vor radioaktivem Iod erforderlich sein. Gegebenenfalls informieren die Strahlenschutzbehörden rechtzeitigt darüber. Zunächst wird nur das Vorbereiten der Kaliumiodid-Tabletten in den wahrscheinlich betroffenen Bezirken empfohlen werden. Erst in einem zweiten Schritt wird erforderlichenfalls zur Einnahme der Tabletten aufgefordert.

Vorbereiten der Kaliumiodid-Tabletten

  • Tabletten aus dem Lager holen und für die Abgabe bereithalten
  • Einverständniserklärungen zur Einnahme der Tabletten sichten (muss für Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren vorliegen, damit die Tabletten eingenommen werden dürfen)
  • Die Einnahme der Tabletten darf jedoch erst nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Strahlenschutzbehörden erfolgen.

Einnahme der Kaliumiodid-Tabletten

  • Falls die Strahlenschutzbehörden zur Einnahme der Tabletten auffordern, sind sie den Schülerinnen und Schülern zur Einnahme zu übergeben
  • Für Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren muss dafür eine Einverständniserklärung zur Einnahme der Tabletten vorliegen
  • Dosierung:
    unter 12 Jahren: 1 Tablette
    ab 12 Jahren: 2 Tabletten

Es kann sein, dass eine allfällige Einnahme der Kaliumiodid-Tabletten nicht schon während des Schulbetriebes, sondern erst nach Schulschluss erforderlich ist. In diesem Fall würden die Strahlenschutzbehörden für die wahrscheinlich betroffenen Bezirke empfehlen, die Kaliumiodid-Tabletten den Schülerinnen und Schülern nach Hause mitzugeben.

Mitgabe der Kaliumiodid-Tabletten nach Hause

  • Tabletten (Blisterstreifen) für die Mitgabe vereinzeln (unter 12 Jahren: eine Tablette; ab 12 Jahren: zwei Tabletten)
  • Für Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren muss eine Einverständniserklärung zur Einnahme der Tabletten vorliegen
  • Elternbrief für den radiologischen Notfall (Anhang 3) ausfüllen und mitgeben

Anmerkung: Die Einnahme von Kaliumiodid-Tabletten wird in Österreich nur bei schweren grenznahen Reaktorunfällen und ungünstiger Wetterlage erforderlich sein. Und selbst in solchen Fällen wird die Einnahme nicht österreichweit, sondern nur in grenznahen, entsprechend stark betroffenen Regionen notwendig sein. Welche Regionen das sind, wird von den Strahlenschutzbehörden bekannt gegeben. Informationen erhalten Sie via ORF und auf der Notfallhomepage www.notfallschutz.gv.at.

Wien, 20. Dezember 2023

Für den Bundesminister:
SektChefin Doris Wagner, BEd MEd

Beilagen

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Gesundheitsvorsorge, Schulerrichtung, -einrichtung, -ausstattung, -gebäudebetrieb