Ergebnisse pro Seite 20 | 50 | Alle

Rundschreiben Einsatz ausländischer Assistent/innen im Rahmen des bilateralen Fremdsprachenassistenzaustausches für das Schuljahr 2024/2025 an allgemeinbildenden höheren und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie Bildungsanstalten für Sozialpädagogik

Rundschreiben W 20/2024 (BD W)

Titel: Einsatz ausländischer Assistent/innen im Rahmen des bilateralen Fremdsprachenassistenzaustausches
an allgemeinbildenden höheren und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie Bildungsanstalten für Sozialpädagogik

Sachgebiet: Fremdsprachenassistenz
Verteilerkreis: AHS, BMHS, BAFEP
Personenkreis: Direktionen
Rechtsgrundlage: GZ 2023-0.882.507
Kernaussagen/Ziele: Bedarfsmeldungen für FSA
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Wien, 04. 01. 2024
Veröffentlichende Stelle: BD Wien
Aufhebung Rundschreiben: 400.003/0001-Präs4/2023

Gemäß Erlass des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom 14.
Dezember 2023, GZ 2023-0.882.507, ist im Zuge des bilateralen
Fremdsprachenassistenzaustauschs im Schuljahr 2024/25 die Zuweisung von
Fremdsprachenassistent*innen aus Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kroatien, der Republik Irland, Russland, der Schweiz, Slowenien, Spanien und den USA an allgemeinbildende höhere und berufsbildende mittlere und höhere Schulen sowie Bildungsanstalten für Sozialpädagogik vorgesehen.

Alle Bedarfsmeldungen für FSA werden ausschließlich über das Portal
www.weltweitunterrichten.at entgegengenommen. Eine Antragstellung für das SJ 2024/25 ist bereits möglich.

LETZTER TERMIN FÜR DEN ONLINEANTRAG IST DER 31. 01. 2024!

Da seitens des BMBWF nur eine bestimmte Anzahl an Planposten für den Assistenzaustausch
genehmigt worden ist, werden voraussichtlich nicht alle Wünsche berücksichtigt werden können.

Ein voller Assistenzeinsatz bei allen Fremdsprachenassistent*innen umfasst 13 Wochenstunden.
Eine Austauschassistentin/ ein Austauschassistent muss in den vorgesehenen Schulen regelmäßig
zum Einsatz kommen

Wie bisher ist von den Schulen am Ende des Unterrichtsjahres ein Bericht über die Tätigkeit der
Austauschassistent*innen vorzulegen. Dieser Bericht ist von den Schulen ebenfalls im Online-
System unter www.weltweitunterrichten.at auszufüllen.

Auch allfällige Anträge der Assistent*innen um eine Verlängerung werden nur über das Online-
System entgegengenommen. Der Verlängerungsantrag ist von der Assistentin/dem Assistenten
im Portal unter www.weltweitunterrichten.at auszufüllen und anschließend von den jeweiligen
Schulleitungen als „befürwortet“ oder „nicht befürwortet“ gekennzeichnet werden. Die
Stellungnahme muss sowohl von der Stammschule als auch von der Mitverwendungsschule
erfolgen und im Online-System an die Bildungsdirektion für Wien zur Bearbeitung weitergeleitet
werden.

LETZTER TERMIN FÜR DIE VERLÄNGERUNGSANTRÄGE IST DER 31. 01. 2024!

Achtung! Ein Verlängerungsantrag einer Assistentin/eines Assistenten ersetzt das generelle
Ansuchen um eine Assistentin/einen Assistenten nicht. Diese Ansuchen müssen von den Schulen
jedes Jahr neu eingereicht werden.

Eine Anleitung für Schulen steht zur Information auf der Plattform www.weltweitunterrichten.at
unter „Kurzanleitung_Schulen_Ansuchen_und_Verlängerungen_22_23“ zur Verfügung.

Alle Angelegenheiten, die Austauschassistent*innen betreffend werden über die Abteilung für
Personal in Zusammenarbeit mit den pädagogischen Abteilungen abgewickelt. Zentrale
Ansprechperson ist Frau Elvira Glocker Präs/4c-2 (52525/77614, ). Dies gilt ausnahmslos für alle Schulen.

Dieses Rundschreiben tritt ab sofort in Kraft.

Für den Bildungsdirektor:
Rat Alexander Dick
Leiter des Referats Präs/4c Personal BBS

Elektronisch gefertigt

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen