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Ausser Kraft getreten

Österreichische Olympiaden im Schuljahr 2023/24: Kurse und Wettbewerbe zur Begabungsförderung in Mathematik, Physik und Chemie - Durchführungsbestimmungen

2023-0.567.330
BMBWF - I/6 (Kunst, Kultur und Kreativität an Schulen)
Isabella Hatos
Sachbearbeiterin

+43 1 531 20-2567
Minoritenplatz 5, 1010 Wien

Rundschreiben Nr. 31/2023 (BMBWF)

Titel: Rundschreiben: Österreichische Olympiaden im Schuljahr 2023/24: Kurse und Wettbewerbe zur Begabungsförderung in Mathematik, Physik und Chemie - Durchführungsbestimmungen
Rundschreiben Nr.:31/2023
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
Verteilerkreis: alle AHS, BMHS
Personenkreis: Direktor/innen und Pädagog/innen
Geltung: Schuljahr 2023/24
Rechtsgrundlage: § 13a und § 45 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), BGBl. Nr. 472/1986 in der geltenden Fassung
§ 9 des Schulpflichtgesetzes (SchPflG), BGBl. Nr. 76/1985 in der geltenden Fassung
Kernaussagen/Ziele: Erteilung von Dienstreiseaufträgen bzw. Dienstaufträgen,
Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht für die an den Wettbewerben teilnehmenden Schüler/innen
Erklärung zu schulbezogenen Veranstaltungen
Ort der Veröffentlichung: Rundschreibendatenbank des BMBWF
Veröffentlichende Stelle: BMBWF

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) übermittelt in der Beilage die Durchführungsbestimmungen zu den österreichischen Olympiaden in Mathematik, Physik und Chemie für das Schuljahr 2023/24 zur Information und Kenntnisnahme.

Die Bildungsdirektionen werden ersucht, die für die allgemein bildenden höheren Schulen und berufsbildenden höheren Schulen relevanten Informationen weiterzuleiten und die Schulen bestmöglich zu unterstützen.

Durchführungsbestimmungen zu den österreichischen Olympiaden in Mathematik, Physik und Chemie im Schuljahr 2023/24: Kurse und Wettbewerbe zur Begabungsförderung

Das BMBWF führt im Schuljahr 2023/24 die österreichischen Olympiaden in Mathematik, Physik und Chemie durch. Das BMBWF ersucht die jeweiligen Bildungsdirektionen die Wettbewerbe auf Landesebene, Bundeswettbewerbe, internationalen Wettbewerbe und Olympiaden inkl. den dafür erforderlichen Vorbereitungskursen zu schulbezogenen Veranstaltungen gem. § 13a SchUG zu erklären.

Die folgenden Durchführungsbestimmungen gelten für alle genannten Olympiaden. Fachspezifische Informationen finden sich in den Beilagen 1 bis 3.

Koordination und Termine

Das BMBWF beauftragt die Bundeskoordinatoren der jeweiligen Olympiaden mit den organisatorischen Agenden.

Die fachspezifischen Beilagen 1 bis 3 enthalten eine Übersicht über die Termine für das Schuljahr 2023/24 sowie jeweils eine Liste der Landeskoordinator/innen und anderen Funktionsträger/innen.

Erlaubnis zum Fernbleiben für die Teilnehmer/innen vom Unterricht

Für alle Wettbewerbe im Rahmen der Olympiaden 2024 gilt:

Die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht erfolgt bei nicht schulpflichtigen Schüler/innen auf eigenes Ansuchen der Schülerin/des Schülers. Bis zu einem Tag kann der Klassenvorstand, darüber hinaus die Schulleitung die Erlaubnis zum Fernbleiben erteilen. Es besteht keine diesbezügliche Zuständigkeit der Bildungsdirektion.

Bei schulpflichtigen Schüler/innen kann die Erlaubnis zum Fernbleiben bis zu einem Tag der Klassenvorstand und für mehrere Tage bis zu einer Woche die Schulleitung erteilen. Für die Erlaubnis zu längerem Fernbleiben ist die Bildungsdirektion zuständig.

Es ist darauf zu achten, dass den Schüler/innen dadurch keine schulischen Nachteile entstehen. Wenn Schüler/innen im Zuge eines Wettbewerbs außerhalb des Wohnortes übernachten, ist vorher die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten einzuholen. Die jeweilige Organisationsleitung sorgt bei teilnehmenden Schüler/innen für die Einhaltung der Aufsichtspflicht.

Dienstreisen im Zusammenhang mit den Olympiaden 2023

Das BMBWF ersucht die Bildungsdirektionen, den jeweiligen Personengruppen einen Dienstreiseauftrag gem. Reisegebührenvorschrift 1955 und einen Dienstauftrag im Sinne des § 61 Abs. 5 Z.7 Gehaltsgesetz zu erteilen sowie die Reiserechnungslegung zu ermöglichen (nähere Details sind den Beilagen 1 bis 3 zu entnehmen). Die Bildungsdirektionen sollen es den Betreuer/innen der Bundeswettbewerbe sowie den Organisator/innen der Landeswettbewerbe bzw. Gebietswettbewerbe auf Antrag ermöglichen, den eigenen PKW zum Transport erforderlicher Geräte zu benützen.

Dienstaufträge sind auch für alle Online-Wettbewerbe und Dienstbesprechungen zu erteilen.

Fortbildungsangebot für Kursleiter/innen

Die Pädagogischen Hochschulen Steiermark und Salzburg veranstalten jährlich ein Bundesseminar zur Fortbildung für Kursleiter/innen der Olympiaden in Mathematik, Physik und Chemie. Den Lehrer/innen, die für die Kursleitung vorgesehen sind, soll eine Teilnahme ermöglicht werden.

Allgemeines

Für die Abrechnung von Handverlagen sollen die Koordinator/innen die „Checkliste für abrechenbare Kosten gültig ab dem Schuljahr 2023/24“ (siehe Beilage 4) verwenden. Online-Wettbewerbe oder alternative Auswahlverfahren erfordern gesonderte Kostenvoranschläge.

Eventuelle Änderungen der Ansprechpartner/innen für die Olympiaden in Mathematik, Chemie und Physik müssen dem BMBWF, Abteilung I/6, E-Mail: , umgehend bekanntgegeben werden.

Wien, 18. Dezember 2023

Für den Bundesminister:
SektChefin Doris Wagner, BEd MEd

Beilagen

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten