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Sachgüterübertragung – Vorgehensweise neu

520004/0001-PA-BWR-Allgemein/2024
BD - Präs/2a (Budget, Kosten- und
Leistungsmanagement Bund)
ADir. Sandra Teufl
Sachbearbeiterin
office@bildung-sbg.gv.at
+43 662 8083-2103
Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg

Rundschreiben Nr. 02/2024 (BD S)

Titel: Sachgüterübertragung – Vorgehensweise neu
Rundschreiben Nr.: 02/2024
Sachgebiet: Budget- und Rechnungswesen
Verteilerkreis: alle Bundesschulen im Bundesland Salzburg
Personenkreis: Schulleitungen und Inventarverwaltung
Geltung: ab sofort
Rechtsgrundlage:
Kernaussagen/Ziele: Änderung der Bekanntmachung und Aussendung eines Formulars.
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 14.02.2024
Zeitliche Priorisierung: zeitnah
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Salzburg

Nachfolgend informieren wir über die geänderte Vorgehensweise bei der Meldung einer Sachgüterübertragung:

Bevor Inventargegenstände des Bundes verkauft, verschenkt oder aufgrund des Alters verschrottet werden, müssen sie zuerst in der Sachgüterübertragung des Bundes angeboten werden. So wird sichergestellt, dass sie nicht doch von einer anderen Bundesdienststelle benötigt werden und ein Ausscheiden hinfällig ist.

Alle uns gemeldeten SGÜ-Angebotslisten werden in Zukunft auf der Website der Bildungsdirektion (Abschnitt Budgetmanagement) eingepflegt, wo sie je nach Verfügbarkeit an der Schule abgebildet bleiben. Sobald neue Gegenstände auf der Website upgeloadet werden, erfolgt eine Mitteilung im laufenden Infomailing.

Zusätzlich haben wir für die Meldung von Geräten, Einrichtung und Maschinen für die Sachgüterübertragung ein neues Formular entworfen. Meldungen können künftig mit dem beiliegenden Formular an die E-Mail-Adresse gesendet werden. Wenn möglich sind bitte Fotos gesammelt als pdf-Datei mitzuschicken.

Salzburg, 14.02.2024

Für den Bildungsdirektor:
ADir. Alexandra Schwab

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Budget- und Rechnungswesen