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Deutschförderung an österreichischen Schulen – Leitfaden für Schulleiterinnen und Schulleiter. Aktualisierung 2024

2023-0.431.825
BMBWF - I/2 (Sprachliche Bildung, Minderheitenschulwesen)
Mag.a Mag.a Catherine-Lea Danielopol-Hofer
Sachbearbeiterin

+43 1 531 20-2370
Minoritenplatz 5, 1010 Wien

Rundschreiben Nr. 5/2024 (BMBWF)

Titel: "Deutschförderung an österreichischen Schulen – Leitfaden für Schulleiterinnen und Schulleiter"
Aktualisierung 2024
Rundschreiben Nr.: 5/2024
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
Verteilerkreis: alle Bildungsdirektionen
Personenkreis: Bildungsdirektor/innen, Leiter/innen Präsidialsektion und Leiter/innen Pädagogischer Dienst
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage:
Kernaussagen/Ziele: Mit dem vorliegenden Rundschreiben wird der aktualisierte Leitfaden zur „Deutschförderung an österreichischen Schulen“ für alle Schulleitungen zur Verfügung gestellt.
Auf Grundlage der Evaluation der Deutschförderung wurde das Deutschfördermodell weiterentwickelt. Der überarbeitete Leitfaden für die Deutschförderung an österreichischen Schulen informiert über die geltenden Regelungen.
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Wien, 25.01.2024
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle: BMBWF

In der Beilage übermittelt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung den aktualisierten Leitfaden 2024 für Schulleiterinnen und Schulleiter zum Thema „Deutschförderung an österreichischen Schulen“.

Der Leitfaden bildet das Deutschfördermodell für außerordentliche und ordentliche Schülerinnen und Schüler ab und dient als Unterstützung für die Umsetzung der Deutschförderung an allen Schulen.

In der aktualisierten Version sind folgende Neuerungen enthalten:

a. Informationen zu den Lehrplänen 2023 im Bereich Deutsch als Zweitsprache und Erstsprachenunterricht (vgl. Kapitel 4)

b. Flexibilisierung der MIKA-D-Testzeiträume (vgl. Kapitel 3)

  • Erneute MIKA-D-Testung in den ersten beiden Wochen des Schuljahres, wenn die außerordentlichen Schülerinnen und Schüler die Sommerschule absolviert haben (siehe § 18 Abs. 16 SchUG)
  • Einführung der MIKA-D-Testung während des Semesters in Deutschförderklassen (siehe § 18 Abs. 14 SchUG)

c. Ermöglichung des früheren Wechsels in den ordentlichen Status auf Basis des
MIKA-D-Testergebnisses (vgl. Kapitel 3)
d. Festlegung des Testzeitraums am Ende des Sommersemesters auf 30. April bis Freitag der dritten Schulwoche vor Ende des Unterrichtsjahres (vgl. Kapitel 3)
e. Information über zusätzliche Ressourcen für die Deutschförderung der außerordentlichen und ordentlichen Schülerinnen und Schüler (vgl. Kapitel 6)

Mit freundlichen Grüßen

Wien, 25. Jänner 2024
Für den Bundesminister:

i.V. Mag.a Karoline Meschnigg

Beilage

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten