Ergebnisse pro Seite 20 | 50 | Alle

Terminleiste für Versetzungsablauf für das Schuljahr 2024/25

Nachstehend ergeht folgende Information für die ab dem Schuljahr 2024/2025 geplanten Versetzungen:

  • Interne Versetzungen – Versetzungen innerhalb einer Bildungsregion

Alle Lehrer/innen, die im kommenden Schuljahr versetzt werden möchten, haben die Möglichkeit, bis zu fünf Schulstandorte innerhalb der Bildungsregion, an die sie versetzt werden möchten, anzugeben.

Das entsprechende Formblatt ist bis Freitag, 16. Februar 2024, bei der eigenen Schulleitung abzugeben.

Im Rahmen der Personalplanung erstellen die Dienstrechtsreferent/innen in den Bildungsregionen für jede Schule eine Liste mit den Namen der Lehrer/innen und kommunizieren diese mit den Schulleiter/innen, die Bedarf an neuen Lehrkräften angemeldet haben.

Nach Kontaktaufnahme durch den/die Schulleiter/in mit den Versetzungswerbern/innen, wird die Auswahlentscheidung schriftlich der Bildungsregion mitgeteilt, die die anschließende Zuweisung an die neue Schule vornimmt. Die Art der Kontaktaufnahme (persönlich, schriftlich oder telefonisch) ist dem/der Leiter/in selbst überlassen.

Bei Vorliegen eines wichtigen dienstlichen Interesses während des Versetzungsprozesses obliegt die Entscheidung dem Team der Bildungsregion. Dies kann etwa erforderlich werden, wenn Lehrer/innen ohne objektiv nachvollziehbaren Grund von der Schulleitung abgelehnt werden oder wenn Schulen nicht besetzt werden können.

  • Externe Versetzungen – Versetzungen in eine andere Bildungsregion

Alle Lehrer/innen haben die Möglichkeit, den/die gewünschte/n politischen Bezirk/e mit bis zu fünf Schulstandorten anzugeben. Das entsprechende Formblatt ist bis spätestens Freitag, 16. Februar 2024, im Dienstweg bei der eigenen Schulleitung einzureichen.

Bei Vorliegen eines wichtigen dienstlichen Interesses während des Versetzungsprozesses obliegt die Entscheidung der Bildungsdirektion. Dies kann etwa erforderlich werden, wenn Lehrer/innen ohne objektiv nachvollziehbaren Grund von der Schulleitung abgelehnt werden oder wenn Schulen nicht besetzt werden können.

  • Allgemeines

Eine Versetzung während einer Karenz gem. MSchG bzw. VKG oder eines Karenzurlaubes gem. LVG bzw. LDG kann nur bei tatsächlichem Dienstantritt an der angestrebten Schule durchgeführt werden. Ein entsprechender Antrag auf Bewilligung der vorzeitigen Beendigung des jeweiligen Karenzurlaubes durch die Bildungsdirektion für Oberösterreich ist daher im Dienstweg einzubringen.

Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl interne als auch externe Versetzungen während des Schuljahres nur aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen durchgeführt werden.

Versetzungswerber/innen, deren Ansuchen um interne und/oder externe Versetzung im Schuljahr 2023/24 noch nicht positiv erledigt werden konnten und deren Versetzungswunsch nach wie vor besteht, müssen ein neuerliches Ansuchen im Dienstweg einbringen.

Versetzungsansuchen von Religionslehrer/innen sind im Wege über die zuständige kirchliche (religionsgesellschaftliche) Behörde der Bildungsdirektion für Oberösterreich vorzulegen.

Die Schulleitungen werden ersucht, auch jene Lehrpersonen, die sich derzeit nicht im Dienst befinden (Karenzurlaub, Sabbatical, längere Krankenstände ...), vom Inhalt dieses Erlasses zu informieren.

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Ressourcenbewirtschaftung