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Umsatzsteuererklärung 2023 - Vorgehensweise

520016/0002-PA-BWR-Allgemein/2024
BD - Präs/2a (Budget, Kosten- und Leistungsmanagement Bund)
Kontrollorin Veronika Alexandra Niedrist
Sachbearbeiterin
office@bildung-sbg.gv.at
+43 662 8083-2106
Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg

Rundschreiben Nr. 05/2024 (BD S)

Titel: Umsatzsteuererklärung 2023 - Vorgehensweise
Rundschreiben Nr.: 05/2024
Sachgebiet: Budget- und Rechnungswesen
Verteilerkreis: alle Bundesschulen
Personenkreis:Rechnungsführung
Geltung: Budgetjahr 2023
Rechtsgrundlage: Umsatzsteuergesetz (UStG)
Kernaussagen/Ziele: (Meldung der Steuerbeträge für Innergemeinschaftlicher Erwerb und Reverse Charge
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 14.02.2024
Zeitliche Priorisierung: bis 30.04.2024
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Salzburg

Nach bspw. Einkäufen im Ausland oder Rechnungen mit Reverse Charge werden beim Zahlungsvorgang mit der Eingabe des jeweiligen Steuerkennzeichens (E1, E2, R2 usw.) die relevanten Steuerbeträge errechnet und auf einem Durchlauf-Sachkonto im SAP geparkt. Von dort aus werden die Steuerbeträge quartalsweise von der Buchhaltungsagentur des Bundes an das Österreichische Finanzamt überwiesen.

Aufgabe der Salzburger Bundesschulen und der Bildungsdirektion für Salzburg selbst ist die Meldung der für den eigenen Geschäftsbereich überwiesenen Steuerbeträge eines Jahres mittels Umsatzsteuer(jahres)erklärung.
Aus diesem Grund finden Sie im Anhang die Anleitung zur Durchführung der bevorstehenden Umsatzsteuererklärung 2023 und das betreffende U1-Formular (leer). Das Formular kann auch jederzeit unter www.bmf.gv.at – Formulare („U1 2023“ im Suchfeld eingegeben) heruntergeladen werden. Die Anleitung unterscheidet sich von der aus dem Vorjahr und wurde neu entworfen.

Wegen der längeren Abgrenzungsmöglichkeit ins Jahr 2023 beim Zahlen ist die USt-Meldung erst frühestens mit 14.03.2024 abzufragen und auszufüllen.

Nachdem die Meldung fertig ausgefüllt wurde, ist sie von Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter/in der Buchhaltungsagentur des Bundes in Sbg. prüfen zu lassen (Zusendung per E-Mail). Anschließend ist die USt-Meldung bis spätestens 30.04.2024 an das Finanzamt zu übermitteln. Der Steuerbescheid des Österreichischen Finanzamts, der nach erfolgter Meldung an der Schule eintrifft, ist an der Schule aufzubewahren und per E-Mail an die Buchhaltungsagentur zu übermitteln.

Sollte es Fragen oder Unklarheiten geben, bitten wir um Kontaktaufnahme.

Salzburg, 14.02.2024

Für den Bildungsdirektor:
ADir. Alexandra Schwab

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Budget- und Rechnungswesen