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Bundesfinanzgesetz 2024 – Durchführung für den Bereich der Untergliederung 30 (Bildung)

2024-0.020.834
BMBWF - Präs/2 (Koordination Budgetangelegenheiten Bildung (UG 30))
MinR Franz Friedrich
Leiter Präs/2

+43 1 531 20-4611
Minoritenplatz 5, 1010 Wien

Rundschreiben Nr. 7/2024 (BMBWF)

Titel: Bundesfinanzgesetz 2024 – Durchführung für den Bereich der Untergliederung 30 (Bildung)
Rundschreiben Nr.: 07/2024
Sachgebiet: Budget- und Rechnungswesen
Verteilerkreis: Bildungsdirektionen; Zentrallehranstalten; Bundesschulen und Bundesschüler/heime; Pädagogische Hochschulen des Bundes; Bundessportakademien; Bundesinstitut für Erwachsenenbildung; Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen; Bundesschullandheime
Personenkreis:Bildungsdirektor/innen, Bereichs- und Abteilungsleitungen
Geltung: Finanzjahr 2024
Rechtsgrundlage: Durchführungsbestimmungen des Bundesministeriums für Finanzen zum Bundesfinanzgesetz 2024
Kernaussagen/Ziele: Festlegung der Rahmenbedingungen für den Budgetvollzug 2024
Ort der Veröffentlichung: Rundschreibendatenbank des BMBWF
Veröffentlichende Stelle: BMBWF

Mit dem vorliegenden Rundschreiben wird die Note GZ 2023-0.787.790 des Bundesministeriums für Finanzen vom 22. Dezember 2023 betreffend die Durchführungs-bestimmungen zum Bundesfinanzgesetz 2024 zur Kenntnis gebracht:

1. Durchführungsbestimmungen zum Bundesfinanzgesetz 2024

Die aus den Durchführungsbestimmungen (in der Folge: DFB zum BFG 2024) ersichtlichen formellen und materiellen Regelungen für den Budgetvollzug der Untergliederung 30 werden hiermit bis auf Weiteres für den gesamten Bereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Zentralleitung und die ihr nachgeordneten Dienststellen) in Kraft gesetzt.

Sie besitzen subsidiäre Geltung, sofern und soweit in dem vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung dem vorliegenden Rundschreiben beigelegten „Handbuch Budgetvollzug 2024 (Untergliederung 30)“ nicht ergänzende bzw. präzisierende Regelungen getroffen werden.

2. Handbuch Budgetvollzug 2024 (Untergliederung 30)

Die aus dem beiliegenden „Handbuch Budgetvollzug 2024 (Untergliederung 30)“ ersichtlichen Bestimmungen und Regelungen sind im Budgetvollzug der Untergliederung 30 wie folgt integrierender Bestandteil der Haushaltsführung sämtlicher Dienststellen des Bildungsressorts:

  • Abschnitt A des Handbuches trifft die DFB zum BFG 2024 ergänzende sowie den Budgetvollzug 2024 begleitende Regelungen für den gesamten Ressortbereich (Zentralleitung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung und alle ihr nachgeordneten Dienststellen).
  • Die aus dem Abschnitt B des Handbuches zu ersehenden Regelungen betreffen ausschließlich den Bereich der Zentralleitung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

3. Hinweis zum Außerkrafttreten von Bestimmungen

Das vorliegende Rundschreiben tritt mit Ende des Finanzjahres 2024 außer Kraft und ist danach bis zum Inkrafttreten eines Rundschreibens betreffend die Durchführung des Bundesfinanzgesetzes 2025 sinngemäß anzuwenden.

Wien, 24. Februar 2024

Für den Bundesminister:
Mag. Martin Netzer, MBA

Anlagen:
DFB zum BFG 2024
Handbuch Budgetvollzug 2024 (Untergliederung 30)
Vorhabensverordnung, BGBl. II Nr. 22/2013 samt Anhang
Änderung der Vorhabensverordnung, BGBl. II Nr. 70/2015

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Budget- und Rechnungswesen