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Informationsschreiben zur Bedarfsplanung

Bildungsdirektion Vorarlberg
Abteilung Präs/3
pr3@bildung-vbg.gv.at
05574 4960 - 456
Bahnhofstraße 12, 6900 Bregenz

Rundschreiben Nr.: 02/2024

Sachgebiet: Personalwesen
Verteilerkreis: alle allgemeinen Pflichtschulen in Vorarlberg
Geltung: Schuljahr 2024/25
Kernaussagen/Ziele: Informationsschreiben zur Bedarfsplanung
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Bregenz, 29.02.2024
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Vorarlberg

Sehr geehrte Frau Direktorin,
Sehr geehrter Herr Direktor,

in Zusammenarbeit mit dem Schulqualitätsmanagement beginnen wir die Personalplanung für das kommende Schuljahr. Wir bitten Sie um Mithilfe bei der Ermittlung der voraussichtlichen Schüler/innen-, Klassen-, Stunden- und Lehrer/innensituation.

Für die Bedarfsplanung steht eine Excel-Mappe im Internet zum Download bereit unter
http://www.vobs.at/fr/direktion.

Die ausgefüllte Excel-Mappe ist bei der Bildungsdirektion für Vorarlberg per E-Mail an Ihre/n Sachbearbeiter/in möglichst umgehend einzubringen,

spätestens jedoch bis zum 20. März 2024.

Sollten nach Vorlage der Meldung noch Änderungen eintreten, die sich auf den Lehrer/innenund Stundenbedarf wesentlich auswirken, bitten wir um Vorlage der berichtigten Excel-Mappe.

Vielen Dank vorab für die zeitgerechte Erledigung und Ihre Mitarbeit. Ihre Sachbearbeiter/innen der Abteilung Präs/3 stehen für allfällige Rückfragen gerne zur Verfügung.

Änderungen im Bedarfs-Excel

  • Assistenz: Im Assistenz-Blatt sind die beantragten Stunden für Unterricht und den Freizeitbereich entsprechend dem vorgesehenen Einsatz aufzuteilen. Hierbei ist zu beachten, dass auch Lehrpersonen mit einem Dienstvertrag als „Stütz- und Begleitlehrer/in“ ausschließlich Unterricht oder Assistenzstunden im Unterricht leisten dürfen, nicht jedoch im Freizeitbereich. Stunden im Freizeitbereich dürfen nur von SAF-Personal übernommen werden.
  • GTS: Im GTS-Blatt sind die Schüler/innenzahlen und die geplanten Gruppen einzutragen. Die Umrechnung in Lehrer/innenstunden erfolgt automatisch. ILZ Stunden werden 2:1 umgerechnet. Sollte eine Einheit von 50 Minuten abweichen, verlängert/verkürzt sich die Lehrer/innenstunde entsprechend.
  • Erstsprachenunterricht: Die Anmeldezahlen für den Erstsprachenunterricht sind unter Auswahl der Sprache anzugeben. Bei Fragen steht Ihnen Mustafa Can zur Verfügung (mustafa.can@bildung-vbg.gv.at).

Ganztagesschule
Dem Angebot einer Ganztagesschule ist neben der Abdeckung der Stundentafel höchste Priorität einzuräumen. Dieser hohe Stellenwert ergibt sich aus dem Bildungsreformgesetz 2017, welches die Führung ganztägiger Schulformen als klares Ziel des Schulautonomiepakets definiert.

Wie wirkt sich diese Priorisierung in der Praxis aus?

Bei der Bedarfsplanung ist dem Personaleinsatz für Lernzeiten Vorrang zu geben. Schulische Zusatzangebote wie Teamteaching oder unverbindliche Übungen sind nachrangig zu bedienen. Unverbindliche Übungen könnten beispielsweise auch in die GTS integriert werden.

Hinweis zur Schulautonomie
Wir weisen darauf hin, dass die Schulleitung bei schulautonomen Entscheidungen (z.B. Festlegung der Klassenschüler/innenzahlen oder der Klassenanzahl) spätestens sechs Wochen vor dem Ende des Unterrichtsjahres das Schulforum bzw. den SGA von der Festlegung zu verständigen hat. Bezogen auf das Schuljahr 2024/25 hat diese Information spätestens am
24.05.2024 zu erfolgen. Gleiches gilt für sämtliche Festlegungen gemäß § 8a des Schulorganisationsgesetzes, wie die festzulegenden Mindestanmeldungen für die Abhaltung von alternativen Pflichtgegenständen, Freigegenständen, unverbindlichen Übungen, Förderunterricht, etc.

Meldung Schüler/innenzahlen für den vorläufigen Stellenplan
Hinsichtlich der Meldung der Schüler/innenzahlen im Sokrates erfolgt eine gesonderte Information per E-Mail.

Bewerbungsplattform „Get Your Teacher“
Personen, welche sich für eine Neu- oder Wiederanstellung im Schuljahr 2024/2025 im Pflichtschulbereich interessieren, haben sich auf dem Online-Portal „Get Your Teacher“ zu registrieren und auf dort ausgeschriebene Stellen zu bewerben:
https://bewerbung.bildung.gv.at/?bundesland=vbg

Die Hauptausschreibung für das Schuljahr 2024/25 erfolgt am 23.04.2024. Die Nachtragsausschreibungen erfolgen am 14.05.2024 und 04.06.2024.

Quereinstieg Sekundarstufe
Quereinsteiger/innen ohne Lehramt, die an einer Mittelschule oder Polytechnischen Schule eingesetzt werden wollen, ein Hochschulstudium absolviert haben und nach Abschluss des Hochschulstudiums über ausreichend Berufserfahrung verfügen, müssen vor Anstellung ein Eignungsfeststellungsverfahren (Zertifizierungsverfahren) durchlaufen. Auf der oben verlinkten Bewerbungsplattform können sich Bewerber/innen informieren und sich zum Eignungsfeststellungsverfahren anmelden.

Mit freundlichen Grüßen

Bregenz, 29. Februar 2024
Für die Bildungsdirektion

Mag. Matthias Gächter

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen