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Schulautonome Tage und Herbstferien im Schuljahr 2024/25

ISchu6/63-2024

Abteilung Präs/5
Schulorganisation Pflichtschulen
Gundula Gretschel

Referentin

gundula.gretschel@bildung-stmk.gv.at
+43 5 0248 345 - 375
Körblergasse 23, 8011 Graz

Rundschreiben Nr. 2/2024 (BD St)

Titel: Schulautonome Tage und Herbstferien im Schuljahr 2024/2025
Rundschreiben Nr.: 02/2024
Sachgebiet: Schulrecht
Verteilerkreis: Alle APS in der Steiermark
Personenkreis: Direktor/innen, Pädagog/innen und Verwaltungspersonal
Geltungszeitraum: Schuljahr 2024/25
Rechtsgrundlage: § 8 Schulzeitgesetz 1985
Kernaussagen/Ziele: Bekanntgabe der schulautonomen Tage, Herbstferien und 23. Dezember 2024 im Schuljahr 2024/25
Ort und Zeitpunkt der
Genehmigung:
Graz, siehe Signatur
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle:
Bildungsdirektion für Steiermark

Sehr geehrte Schulleitungen!

Für die steirischen Pflichtschulen gilt aufgrund des Steiermärkischen Schulzeit-Ausführungsgesetzes 1999 (zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 49/2022) in jedem Schuljahr:

  • Die Tage vom 27. Oktober bis 31. Oktober sind gesetzlich schulfrei (Herbstferien).
  • Der Dienstag nach Ostern und der Dienstag nach Pfingsten sind Schultage.
  • Der Landesfeiertag (19. März), der Allerseelentag und die Freitage nach Christi Himmelfahrt und Fronleichnam sind gesetzlich schulfrei.

Gemäß § 2 Abs. 6 Ziffer 2 des Steiermärkischen Schulzeit-Ausführungsgesetzes ist der 23. Dezember, da dieser auf einen Montag fällt, im Schuljahr 2024/25 ebenfalls gesetzlich schulfrei.

Die schulautonomen Tage im Schuljahr 2024/25 gestalten sich wie folgt:

Gemäß § 8 Abs 5 Schulzeitgesetz 1985 in der derzeit geltenden Fassung (unmittelbar anwendbares Bundesrecht) stehen, da der 26. Oktober auf einen Samstag fällt, im kommenden Schuljahr
zwei schulautonome Tage zur Verfügung, die wie gewohnt mittels Schulforumsbeschluss festgelegt werden können.

Die Regelung zu den schulautonomen Tagen ist eine Kann-Bestimmung. Es besteht daher keine Verpflichtung schulautonome Tage in Anspruch zu nehmen, oder das Höchstmaß auszuschöpfen.

Mit freundlichen Grüßen

Für die Bildungsdirektorin:
Mag.a Eva Stuhlpfarrer

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Schulrecht