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Behinderteneinstellungsgesetz; Erfassung der dem Personalstand der Landeslehrpersonen angehörenden begünstigten Behinderten für das Kalenderjahr 2023

Die Bildungsdirektion für Oberösterreich übermittelt in der Anlage das Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung vom 04.03.2024, Zl. PERS-2011-29646/124-Hue, bezüglich Erfassung der dem Personalstand der Landeslehrpersonen angehörenden begünstigten Behinderten.

Da es dem Land OÖ im Sinne der Vorbildwirkung besonders wichtig ist, die Pflichtzahl des Behinderteneinstellungsgesetzes auch weiterhin klar zu erfüllen, ersuchen wir Sie um aktive Kommunikation mit Ihrem Lehrpersonal.

Zu Punkt 1 des Schreibens sind keine Angaben erforderlich.

Zu Punkt 2 des Schreibens:
Bei bisher bereits gemeldeten begünstigten behinderten Landeslehrpersonen genügt die Angabe des Vor- und Familiennamens.
Bei begünstigten behinderten Landeslehrpersonen, die erstmalig für das Jahr 2023 neu zu melden sind, sind alle aufgezählten Erfordernisse bekannt zu geben. Eine Kopie des Behindertenbescheides ist in diesem Fall unbedingt beizulegen.

Es wird daher ersucht, bis spätestens 12. April 2024 (Frist wurde verlängert) im beigefügten Schreiben alle erforderlichen Angaben und Nachweise, der Bildungsdirektion für Oberösterreich, Abteilung Präs/4, Frau Hamedinger-Mayr, E-Mail: , vorzulegen.

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen