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Novellierung des Medientransparenzgesetzes – neue Vorgaben für die Meldung von Inseratenschaltungen und Medienkooperationen/Förderungen an Medieninhaber

2024-0.063.230
BMBWF - Präs/17 (Kommunikation, Bürger/innenservice)
Mag.a Dr.in Barbara Eichinger
Sachbearbeiterin

+43 1 531 20-5153
Minoritenplatz 5, 1010 Wien

Rundschreiben Nr. 11/2024 (BMBWF)

Titel: Novellierung des Medientransparenzgesetzes – neue Vorgaben für die Meldung von Inseratenschaltungen und Medienkooperationen/Förderungen an Medieninhaber
Rundschreiben Nr.: 11/2024
Sachgebiet: Verwaltungsorganisation
Verteilerkreis: Alle Bundesschulen
Personenkreis: Alle Schulleitungen
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz;
BGBl. I Nr. 6/2015; Novellierung
Kernaussagen/Ziele: Klarheit über die meldepflichtigen Daten/Sujets im Rahmen der Novellierung des Gesetzes für Bundesschulen
Ort der Veröffentlichung: Rundschreibendatenbank des BMBWF
Veröffentlichende Stelle: BMBWF

Novellierung des Medientransparenzgesetzes (MedKF-TG) mit 1. Jänner 2024 – zentrale Änderungen

Die Novellierung des 2011 kundgemachten Medientransparenzgesetzes trat mit 1. Jänner 2024 vollumfänglich in Kraft. Intention des Gesetzes ist es, Einschaltungen und Medien-kooperationen der öffentlichen Hand für die Bürgerin/den Bürger nachvollziehbar und sichtbar zu machen. Alle Rechtsträger, die der Rechnungshofprüfpflicht unterliegen, sind damit zur Meldung ihrer getätigten Einschaltungen und Medienko-operationen/Förderungen an Medieninhaber verpflichtet. Im Verantwortungsbereich des BMBWF betrifft das die Zentralstelle, alle nachgeordneten Dienststellen und die Bundesschulen.

Welche wesentlichen Änderungen bringt die Novellierung des Gesetzes?

  • Der Umfang der zu meldenden Werbeleistungen wurden erweitert: Zu melden sind bezahlte Leistungen in Print, Hörfunk, Fernsehen, Online und Out of Home = Außenwerbung (z. B. Werbung auf digitalen Screens in Bahnhöfen oder öffentlichen Verkehrsmitteln).
  • Auch die Datei der final getätigten Schaltung muss mit der Einmeldung übermittelt werden.
  • Die Meldepflicht wird von einem vierteljährlichen auf ein halbjährliches Intervall umgestellt.

Welche Änderungen bringt die Novellierung in Ihrer bisherigen Meldepraxis?

Bisher haben Bundesschulen, die Schaltungen und Medienkooperationen getätigt haben, diese bis zu einem von der Bildungsdirektion festgelegten Stichtag an ihre Bildungsdirektion übermittelt. Was ist nun neu?

1.) Übermittlung aller Daten über ein Upload-Portal

Die neue Vorgabe, dass auch die Datei einer getätigten Schaltung mit den Daten zur Meldung überliefert werden muss, machte eine einfache Lösung zur Übertragung größerer Datenmengen notwendig. Dafür stellt das BMBWF eine eigens von einem österreichischen Software-Anbieter programmierte Plattform, den „Medientransparenzgesetz Manager“ (MTGM), zur Verfügung.

2.) Laufende Einmeldung von Schaltungen im MTGM möglich

Ihnen als Bundesschule bringt die Umstellung auf eine halbjährliche Meldepflicht grundsätzlich mehr Zeit, Ihre Meldungen zu tätigen. Der MTGM bietet Ihnen zusätzlich die Möglichkeit, Ihre Schaltungen laufend einzumelden.
Unsere Empfehlung zur Einmeldung lautet:

Melden Sie bitte Ihre Daten einer getätigten Schaltung so früh wie möglich im MTGM.
Die allerspäteste Meldemöglichkeit für das erste Halbjahr ist der bis 30. Juni 2024.
Bei Fragen zu Ihrer Einmeldung kontaktieren Sie bitte wie gewohnt Ihre Ansprechperson in der Bildungsdirektion (siehe Kontaktdaten unten)

Ab wann und wie können Sie Ihre Daten und Schaltungen im Medientransparenzgesetz-Manager eingeben?

Sie erhalten am Montag, den 15.4.2024, über die E-Mail-Adresse noreply@mtgm.at eine Einladung zur Registrierung im MTGM.

> Siehe Beilage 1: „Visualisierte Anleitung zur Erstanmeldung beim MTGM
Diese Erstanmeldung ist nur einmal notwendig. Danach können Sie immer mit Ihrem Passwort auf www.mtgm.at in den MTGM einsteigen.

Wie tragen Sie die Daten in den MTGM ein?

> Siehe Beilage 2: „Anleitung Meldeerfassung“
Diese Beilage bietet Ihnen eine visualisierte Schritt für Schritt Anleitung zur Eingabe Ihrer Meldung.

Welche Schaltungen/Medienkooperationen sind nicht meldepflichtig?

Schaltungen in oder die Produktion von Eigenmedien sind nicht meldepflichtig.

Weiters von der Meldepflicht ausgenommen sind Aufträge, die einer bundes- oder landesgesetzlich geregelten oder sonst verwaltungsbehördlich oder gerichtlich angeordneten Veröffentlichungsverpflichtung unterliegen; auch Stellenangebote, Ausschreibungen und vergleichbare Bekanntmachungen von eingeschränktem öffentlichem Interesse. Beispiele: Personalbestellungen, Beförderungen, Ernennungen oder Todesanzeigen.

Auch die von Ihnen an den ORF zu zahlenden Programmgebühren sind nicht zu melden. Sie werden vom ORF gesondert für alle Rechtsträger bekanntgegeben.

Ihre Ansprechpartner/innen in den Bildungsdirektionen

Der neue Einmeldeprozess wurde vom BMBWF und den Bildungsdirektionen gemeinsam erarbeitet. Jene Ansprechpersonen in Ihrer Bildungsdirektion, die Ihnen bisher mit Rat und Tat bei den Meldungen Ihrer Inseratenschaltungen/Medienkooperationen zur Seite gestanden sind, werden dies auch weiterhin kompetent tun und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Bildungsdirektion Ansprechperson E-Mailadresse Telefonnummer
Burgenland Mag. Dr. Gerhard Jakowitsch
Barbara Neuhser
Mag.a Bettina Deutsch-Tischler


02682-710-1113
02682-710-1119
02682-710-1104
Kärnten Alexandra Dobrautz
Marc Wedenig-Kohl
Eva Fischer


05 0534-12103
Niederösterreich Eva Hasenöhrl
Daniela Pletzer

02742/280-3412
02742/280-3301
Oberösterreich Sabine Fuchs 0732/70 71-3131
Salzburg Erhard Wieser 0662/8083-1002
Steiermark Claudia Groß
Tatjana Hornung
05 0248 345-400
Tirol Marie-Therese Eigentler 0512/9012-9322
Vorarlberg Jutta Grießer
Juljane Karu

05574 4960 536
05574 4960 301
Wien Leonie Knez 01 52525 77027

Beilagen dieses Rundschreibens

  1. Visualisierte Anleitung zur Erstanmeldung beim MTGM
  2. Anleitung Meldeerfassung
  3. Novellierte Fassung des Medientransparenzgesetzes vom 1.1.2024

Wo finden Sie weiterführende Informationen?

Die RTR stellt unter dem Link: Novelle des Medientransparenzgesetzes | RTR alle Informationen zur Verfügung.

Informationen zur Gesetzesänderung, Anpassung der FAQ, finden Sie unter: Orientierungshilfe Medientransparenz NEU | RTR .

Wien, 4. April 2024

Für den Bundesminister:
Mag. Martin Netzer, MBA

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Verwaltungsorganisation