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Übernahme von Landesvertragslehrpersonen

Im Einvernehmen mit dem Zentralausschuss für Landeslehrer für APS werden über Ansuchen der Vertragslehrpersonen

  • mit Wirkung vom 1. September 2024
    Übernahmen von IIL-Landesvertragslehrpersonen in das Entlohnungsschema IL

sowie

  • mit Wirkung vom 9. September 2024
    Übernahmen von Vertragslehrpersonen der Entlohnungsgruppe pd in ein unbefristetes Dienstverhältnis

unter Beachtung folgender Punkte durchgeführt:

1.) Übernahme bei Dienstantritt bis einschließlich 3. November 2023 (Tag nach den Herbstferien):

IIL-Landesvertragslehrpersonen sowie Landesvertragslehrpersonen des pd-Schemas, die einen Dienstantritt im oö. Schuldienst bis einschließlich 3. November 2024 (Tag nach den Herbstferien) aufweisen und ein Bachelor-Lehramtsstudium bzw. den Hochschullehrgang Sekundarstufe Allgemeinbildung (für Quereinsteiger/innen) absolviert haben, können um Überstellung in das Entlohnungsschema IL bzw. um Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis ansuchen.

2.) Übernahmen bei fiktivem Dienstantritt bis einschließlich 3. November 2023 (Tag nach den Herbstferien):

Landesvertragslehrpersonen des Entlohnungsschemas IIL bzw. der Entlohnungsgruppe pd, die ein Bachelor-Lehramtsstudium bzw. den Hochschullehrgang Sekundarstufe Allgemeinbildung (für Quereinsteiger/innen) absolviert haben, bei denen sich auf Grund von anrechenbaren Vordienstzeiten ein fiktiver Dienstantritt bis einschließlich 3. November 2023 (Tag nach den Herbstferien) errechnet, können unter Hinweis auf nachstehende Vordienstzeiten um Überstellung in das Entlohnungsschema IL bzw. um Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis ansuchen, soweit eine dauernde Verwendung gesichert ist.

Bei der Geltendmachung von nachstehenden Vordienstzeiten sind diese im Ansuchen anzuführen (sh. Formulare L-5h1 bzw. L-5h2 Punkte a) b) c) d)) und entsprechende Nachweise in Form von der Schulleitung oder von der Bildungsregion beglaubigten Kopien anzuschließen.

  1. Lehrer/innendienstzeiten (Dienstverhältnis als Vertragslehrer/in) an öffentlichen Schulen und Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (auch als kirchlich-bestellte/r RL/in) bei Anschluss der entsprechenden Dienstzeitbestätigung.

Tätigkeiten als Horterzieher/in, als Lehrer/in in Nachhilfeinstituten, in der schulischen Nachmittagsbetreuung, im Kindergarten etc. können somit bei der Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis nicht berücksichtigt werden!

  1. Assistenzlehrertätigkeit/Assistenzlehrerinnentätigkeit im Ausland über
    Vermittlung des BMBF mit einer entsprechenden Bestätigung des BMBF über Art und Dauer.
  2. Zeiten des Präsenz- bzw. Zivildienstes.
  3. Freiwilliges soziales Jahr gemäß dem Freiwilligengesetz.

3.) Übernahme bei Anstellung in sondervertraglicher Verwendung:

Für eine Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis kann nach fünf Dienstjahren angesucht werden.

Absolvent/innen von polyvalenten Studien (z.B. Wirtschaftspädagogik) können – frühestens nach Ablauf des Schuljahres, in dem die Induktionsphase positiv abgeschlossen wurde – um Überstellung ansuchen, wenn der Nachweis der lt. Sondervertrag erforderlichen Fort- und Weiterbildung der Bildungsdirektion vorgelegt wurde.

4.) Übernahme während Beschäftigungsverbot bzw. einer Karenz gem. MSchG bzw. VKG

Ebenfalls angerechnet werden Zeiten eines Beschäftigungsverbots bzw. einer Karenz gem. Mutterschutzgesetz bzw. Väterkarenzgesetz.

Eine Berücksichtigung dieser angeführten Zeiten ist nur dann möglich, wenn im Schuljahr 2022/23 mindestens während eines Semesters tatsächlich Unterricht im Ausmaß von mind. zehn Wochenstunden erteilt wurde.

5.) Allgemeines:

Eine Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis kann frühestens nach Ablauf des Schuljahres erfolgen, in dem die vorgeschriebene Induktionsphase positiv abgeschlossen wurde (§ 4 Abs 2 LVG).

Weiters wird eine Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis - vor Ablauf des fünften Dienstjahres - nur bei einem Mindestbeschäftigungsausmaß von 10 Wochen-stunden durchgeführt.

Da mit dieser Maßnahme eine Übernahme in ein Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit verbunden ist, ist ergänzend zu dem Formular, eine begründete Stellungnahme der Schulleitung beizulegen. Bei einer Nichtbefürwortung seitens der Schulleitung ist der ansuchenden Lehrperson die Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme einzuräumen und dieses Schriftstück dem Ansuchen beizulegen.

Das Ansuchen um Überstellung in ein unbefristetes Dienstverhältnis ist bis 31. Mai 2024 über die Schulleitung abzugeben.

Für Personen, für die eine Überstellung ins unbefristete noch nicht möglich ist, müssen das Ansuchen „Verlängerung oder Auslaufen des befristeten Dienstvertrags“ (Formular L-5g) ebenfalls bis spätestens 31. Mai 2024 über den Dienstweg abgeben.
Auf die Bestimmungen des Personalvertretungsgesetzes wird verwiesen.

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen