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Weiterführende Informationen zum Erlass des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom 17.09.2023, GZ: 2023-0.480.776; Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung in Bildungseinrichtungen des Bundes

IBu5/396-2024

Abteilung Präs/1
RgR Martina Ceru-Eibinger

Sachbearbeiterin

martina.ceru-eibinger@bildung-stmk.gv.at
+43 5 0248 345 - 138
Körblergasse 23, 8011 Graz

Rundschreiben Nr. 04/2024 (BD Stmk) (BD St)

Titel: Weiterführende Informationen zum Erlass des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom 17.09.2023, GZ: 2023-0.480.776; Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung in Bildungseinrichtungen des Bundes
Rundschreiben Nr.: 04/2024
Sachgebiet: Sonstige Rechtsangelegenheiten
Verteilerkreis: Alle Bundesschulen in der Steiermark, sowie Privatschulen, wenn sie das Öffentlichkeitsrecht besitzen und der Bund in den Organen des Schulerhalters vertreten ist
Personenkreis: Direktor/innen
Geltungszeitraum: unbefristet, ab dem Schuljahr 2024/25
Rechtsgrundlage: Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)
Kernaussagen/Ziele: Erläuterungen betreffend Persönliche Assistenz, Schulassistenz und Unterstützung mittels Dolmetschleistungen
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Graz, siehe Signatur
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle:
Bildungsdirektion für Steiermark

In der Beilage wird der Erlass des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom 17.09.2023, GZ: 2023-0.480.776 übermittelt; ergänzend gibt die Bildungsdirektion für Steiermark folgende Informationen weiter:

Grundsätzlich ist zwischen Persönlicher Assistenz, Schulassistenz und Unterstützung mittels Dolmetschleistungen zu unterscheiden.

Persönliche Assistenz

Diese wird insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen Behinderung bzw. hochgradigen Sehbehinderung oder Blindheit gewährt. Derartige Anträge sind nur einmalig, nach Zusage der Bildungseinrichtung über die Aufnahme, zu stellen.

Die Betreuung, Beratung sowie die Abwicklung der vertraglichen und finanziellen Angelegenheiten bezüglich der persönlichen Assistenz kann in der Steiermark über ISI – Initiative Soziale Integration Steiermark, Keplerstraße 95/1. OG, 8020 Graz (Kontakt: 0316 760240) bzw. über weitere geeignete Stellen, allerdings unter gleichen (finanziellen) Bedingungen erfolgen.

Schulstufenbedingte Erhöhungen des Stundenkontingentes werden vom Verein ISI nach Rücksprache mit den Klassenvorständen und Erziehungsberechtigten direkt bei der ho. Behörde beantragt.

Informationen für die Antragstellung, bzw. Angabe der benötigten Unterlagen:

  1. Name, Adresse und Telefonnummer für Rückfragen durch die Bildungsdirektion, des Schülers/der Schülerin und der Erziehungsberechtigten bzw. des/der Studierenden
  2. aktueller Pflegegeldbescheid, zusammenfassender Befund, Kurzbericht über Art und Ausmaß der benötigten Unterstützung, eventuell Stellungnahme der Schulärztin/des Schularztes bzw. der Diversitätsmanagerin/des Diversitätsmanagers
  3. Name und Anschrift der Schule
  4. Angabe der Klasse bzw. des Semesters
  5. Bezeichnung der Assistenzservicestelle
  6. Anzahl der laut Stundenplan vorgesehenen Stunden sowie die Anzahl der benötigten Stunden bei Gewährung von zusätzlichen Werteinheiten für Förderunterricht und bei Besuch der Nachmittagsbetreuung
  7. Ausmaß der unbedingt erforderlichen Stundenanzahl an Betreuung (Unterricht, Förderunterricht, Nachmittagsbetreuung, Wegzeit laut Punkt 8)
  8. Angabe, ob eine Begleitung auf dem Weg von und zur Bildungseinrichtung benötigt wird
  9. Angabe, wie die Unterstützung bisher erfolgte bzw. über das benutzte Transportmittel vom Wohnort zur Bildungseinrichtung und retour

Abschließend wird zum Zwecke der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ersucht, den Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport in Klassen mit Schülerinnen und Schülern, für die eine persönliche Assistenz beantragt wurde und die aufgrund ihrer körperlichen Beeinträchtigungen nicht am Turnunterricht teilnehmen können, als Randstunden zu führen.

Schulassistenz

Für Schülerinnen und Schüler mit Autismus-Spektrums-Störung kann ein Antrag auf Schulassistenz jeweils für ein Schuljahr gestellt werden. Das entsprechende Antragsformular steht auf der Homepage der Bildungsdirektion zum Download unter https://www.bildung-stmk.gv.at/service/formulare/direktionen.html bereit und ist per ISO.Web bei der Bildungsdirektion einzureichen. In weiterer Folge wird der Antrag durch das zuständige Diversitätsmanagement geprüft.

Die Betreuung, Beratung sowie die Abwicklung der vertraglichen und finanziellen Angelegenheiten bezüglich der Schulassistenz hat in der Steiermark ausschließlich über LebensGroß GmbH, Conrad-von-Hötzendorf-Straße 37a, 8010 Graz (Kontakt: 0316 71 55 06), zu erfolgen.

Informationen betreffend die Antragstellung bzw. Angabe der benötigten Unterlagen

Die Antragstellung hat ausnahmslos mit dem Antragsformular „Antrag auf Schulassistenz für Schülerinnen und Schüler mit einer Autismus-Spektrums-Störung in Bundesschulen“ unter Anschluss eines fachärztlichen, bzw. klinisch-psychologischen Befundes, bzw. eines, wenn vorhanden, Pflegegeldbescheides oder – falls bereits einmal Schulassistenzgewährt wurde – eines diesbezüglichen Gutachtens zu erfolgen. Unvollständig vorgelegte Antragsformulare werden an die Schule retourniert.

Dolmetschleistungen

Dolmetschleistungen werden für schwerhörige und gehörlose Schülerinnen und Schüler gewährt.

Die Erziehungsberechtigten stellen über die jeweilige Schule einen Antrag auf eine Gebärden- oder Schriftdolmetschleistung an die Bildungsdirektion.

Zur Feststellung des tatsächlichen Bedarfes sowie der Höhe der erforderlichen Stunden kann seitens der Bildungsdirektion das Bundesinstitut für Gehörlosenbildung herangezogen werden.

Informationen für die Antragstellung, bzw. Angabe der benötigten Unterlagen:

  1. Name, Adresse und Telefonnummer für Rückfragen durch die Bildungsdirektion, des Schülers/der Schülerin und der Erziehungsberechtigten bzw. des/der Studierenden
  2. aktueller Pflegegeldbescheid, zusammenfassender Befund, Kurzbericht über Ausmaß der benötigten Unterstützung, eventuell Stellungnahme des Schularztes/der Schulärztin bzw. der Diversitätsmanagerin/des Diversitätsmanagers bzw. des Bundesinstitutes für Gehörlosenbildung
  3. Name und Anschrift der Schule
  4. Angabe der Klasse bzw. des Semesters
  5. Bezeichnung der Assistenzservicestelle
  6. Anzahl der laut Stundenplan vorgesehenen Stunden sowie die Anzahl der benötigten Stunden bei Gewährung von zusätzlichen Werteinheiten für Förderunterricht und bei Besuch der Nachmittagsbetreuung
  7. Ausmaß der unbedingt erforderlichen Stundenanzahl an Betreuung (Unterricht, Förderunterricht, Nachmittagsbetreuung, Wegzeit laut Punkt 8)
  8. Angabe, ob eine Begleitung auf dem Weg von und zur Bildungseinrichtung benötigt wird
  9. Angabe, wie die Unterstützung bisher erfolgte bzw. über das benutzte Transportmittel vom Wohnort zur Bildungseinrichtung und retour

Da die benötigten Budgetmittel durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellt werden müssen, bzw. die Assistenzservicestellen für die Personalplanung die Fallzahlen benötigen, sind alle Anträge unmittelbar nach offizieller Aufnahme durch die jeweilige Bildungseinrichtung für das kommende Schuljahr, längstens jedoch bis zum 10.05. des laufenden Kalenderjahres an die Bildungsdirektion für Steiermark zu übermitteln.

Die Stundenaufzeichnungen der Assistenzen sind vom Dienststellenleiter hinsichtlich der Anwesenheit nach Vorwegprüfung durch den Klassenvorstand zu bestätigen und im Anschluss als E-Rechnung von der jeweiligen Assistenzservicestelle an die ho. Behörde zu übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

Die Bildungsdirektorin:
Hofrätin Elisabeth Meixner, BEd

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Sonstige Rechtsangelegenheiten