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Belohnungen APS – Schuljahr 2023/24

Als Schulleiterin/als Schulleiter entscheiden Sie selbst, wer an Ihrer Schule eine Belohnung erhalten soll. Dazu erhalten Sie – wie auch für das Schuljahr 2022/23 – wieder ein eigenes Belohnungskontingent. Dieses errechnet sich aus der Vollbeschäftigtenäquivalente der sich im Belohnungszeitraum im Dienststand befindlichen Personen.

Dazu erhalten Sie von der Bildungsdirektion Oberösterreich wieder ein Formular aus dem

  • die Gesamtsumme des Belohnungsbetrages für Ihre Schule,
  • alle Lehrpersonen, die für den relevanten Zeitraum belohnt werden können und
  • die Belohnungsgründe die zur Auswahl stehen (Drop-down Menü)

ersichtlich sind.

Besagtes Formular erhalten Sie in einer gesonderten Mail (bis spätestens 15. April 2024) und ist dieses Formular bis spätestens 10. Mai 2024 an die/den zuständigen Referentin/Referenten der Bildungsregion per E-Mail (NICHT über ISO-Web) zu retournieren.

  • Bildungsregion Linz/Linz-Land
  • Bildungsregion Steyr/Kirchdorf
  • Bildungsregion Gmunden/VB
  • Bildungsregion Innviertel
  • Bildungsregion Wels/GR/EF
  • Bildungsregion Mühlviertel

Es ist darauf zu achten, dass nicht für alle Lehrpersonen derselbe Belohnungsgrund genannt wird und dass die einzelnen Belohnungssummen auf ganze Zehner zu runden sind, wobei der Einzelbetrag mindestens € 100 und maximal € 400 betragen kann.

Sollten Sie Schulleiterin/Schulleiter einer Kleinschule sein und sich Ihr Sockelbetrag im Mindestbereich der Belohnungssumme befinden, Sie somit lediglich eine Lehrperson belohnen könnten, halten Sie bitte kurz Rücksprache mit Ihrer zuständigen Referentin/Ihrem zuständigen Referenten in der Bildungsregion.

Bei der Zur-Verfügung-Stellung der bereits vorbereiteten Excel-Liste für Ihre Schule handelt es sich um eine Serviceleistung der Bildungsdirektion, bei der Ihre Lehrpersonen an der Schule bereits eingetragen sind. Sollte – aus welchen Gründen auch immer – eine Lehrperson fehlen, die im SJ 2023/24 bei Ihnen an der Schule im Dienst war und welche Sie belohnen wollen, tragen Sie diese bitte einfach nach. Wichtig beim Nachtrag ist, dass Sie die Spalten beachten und nicht den Text oder Zusatzinformationen in beliebige Spalten schreiben (zB in die Spalte für die Personalnummern). Sollten Sie dbzgl. Hilfe benötigen, können Sie sich natürlich gerne auch an Ihre zuständige Referentin/an Ihren zuständigen Referenten wenden.

Die Belohnungen der Schulleiterinnen und Schulleiter werden durch das Schulqualitätsmanagement abgewickelt, Eigennennungen sind daher nicht möglich und nicht erforderlich.

Die Belohnungen aus dieser Aktion werden für die pragmatisieren Lehrpersonen am 1.9.2024 und für die Vertragslehrpersonen am 15.8.2024 ausbezahlt.

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Besoldungsrecht