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Ausser Kraft getreten

Informationen zur KlassenChallenge im Juni 2024

2024-0.157.192
Mag. Günther Apflauer
Sachbearbeiter

+43 1 531 20-2574
Minoritenplatz 5, 1010 Wien

Rundschreiben Nr. 14/2024 (BMBWF)

Titel: Informationen zur KlassenChallenge im Juni 2024
Rundschreiben Nr.: 14/2024
Sachgebiet: Bewegung und Sport
Verteilerkreis: alle österreichischen Schulen
Personenkreis: Direktorinnen und Direktoren sowie Lehrpersonen
Geltung: bis zum Ende des Unterrichtsjahres 2023/24
Rechtsgrundlage:
Kernaussagen/Ziele: Das BMBWF fördert im Juni 2024 die Durchführung von KlassenChallenges mit bewegungs- und sportbezogenen Zielsetzungen.
Ort der Veröffentlichung: Rundschreibendatenbank des BMBWF
Veröffentlichende Stelle: BMBWF

Förderungsprogramm „KlassenChallenge“ im Juni 2024

Im Zeitraum von 27.05.2024 bis zum Ende des Unterrichtsjahres 2023/24 fördert das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) Schulklassen, die

  • eine bewegungs- und sportbezogene „KlassenChallenge“ entwickeln und eine Schulklasse einer anderen Schule einladen, die „KlassenChallenge“ anzunehmen;
  • eine „KlassenChallenge“ entwickeln, die in Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts in der Sportart Schwimmen, die Schwimmkompetenzen der Schülerinnen und Schüler verbessern. In die „KlassenChallenge“ Schwimmen muss keine andere Schulklasse miteinbezogen werden.

Die Schule, die die meisten geförderten „KlassenChallenges“ durchführt, wird prämiert.

1. Was wird unter einer „KlassenChallenge“ verstanden?

Eine „Challenge“ ist eine „Herausforderung“, die als sehr anspruchsvoll, als außergewöhnlich und als interessant empfunden wird und somit einen besonderen Reiz hat.

Im Projekt „KlassenChallenge“ setzt sich eine Schulklasse ein herausforderndes Ziel mit bewegungs- und sportbezogenem Inhalt. Für das Erreichen dieses Ziels muss jede Schülerin bzw. jeder Schüler einen Beitrag leisten.

Statt einzelner „KlassenChallenges“, kann sich eine Schule auch für die Durchführung einer „SchulChallenge“ entscheiden und dazu eine andere Schule einladen, die diese „SchulChallenge“ annimmt. An der „SchulChallenge“ müssen alle Schulklassen der beteiligten Schulen teilnehmen.

Beispiele für „KlassenChallenges“

Eine Schulklasse setzt sich z.B. das Ziel,

  • eine Klassen-Gesamt-Weitsprungweite von z.B. 100 Meter, eine Klassen-Gesamt-60 m-Zeit unter z.B. 5 min und eine Klassen-Gesamt-Weitwurfweite im Schlagball von z.B. einem Kilometer zu erreichen. Bei diesen 3 Teil-Challenges zählt das Ergebnis jeder einzelnen Schülerin/jedes einzelnen Schülers, um das bestmögliche Gesamtergebnis zu erzielen.
  • einen Hochseilgarten zu besuchen und eine vorher festgelegte Anzahl von Parkour-Elementen zu bewältigen. Dazu wird es eventuell notwendig sein, mutige Schülerinnen bzw. Schüler mit weniger mutigen Schülerinnen bzw. Schülern in Kleinteams zusammenzustellen, um in Teamarbeit möglichst viele Elemente zu schaffen.
  • beim Schwimmen als Schulklasse eine vorher festgelegte Weite im Tauchen zu schaffen. Auch hier zählt der Beitrag jeder einzelnen Schülerin/jedes einzelnen Schülers, um das angestrebte Ergebnis zu erreichen – es zählt jeder Meter!
  • Zirkus- und Akrobatikelemente in unterschiedlicher Schwierigkeit zu erlernen. Dazu können in einem ersten Schritt die Zirkus- und Akrobatikelemente Schwierigkeitsklassen zugeordnet werden, und jede Schülerin/jeder Schüler wählt sich ein bestimmtes Element aus, das sie/er bis zum Präsentationstag erlernen will.
  • Die Schulklasse erzielt damit ein herausforderndes Gesamtergebnis.
  • das Motto „Klein gegen Groß“ umzusetzen. Dahingehend überlegt sich z.B. eine Volksschulklasse eine „KlassenChallenge“ und fordert eine Oberstufenklasse heraus, die Challenge ebenfalls auszuprobieren.

2. Durchführung der „KlassenChallenge“

Die sport- und bewegungsbezogenen „KlassenChallenge“ kann im Rahmen einer Schulveranstaltung (§ 13 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), BGBl. Nr. 472/1986 in der geltenden Fassung) sowie im Rahmen einer schulbezogenen Veranstaltung (§ 13a SchUG) stattfinden. Eine „KlassenChallenge“, die in Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts die Schwimmkompetenzen stärkt, wird im Rahmen einer schulbezogenen Veranstaltung
(§ 13a SchUG) durchgeführt.

  • „KlassenChallenges“ können dabei an der eigenen Schule oder auch an dislozierten Sportstätten stattfinden.
  • Der Vergleich der „KlassenChallenge“ mit einer Schulklasse einer anderen Schule kann in Präsenz oder über eine Fern-KlassenChallenge erfolgen. Bei einer Fern-KlassenChallenge werden die Ergebnisse der beiden Klassen in elektronischer Form ausgetauscht.
  • Eine „SchulChallenge“ muss an der eigenen Schule oder in der näheren Umgebung der Schule durchgeführt werden.

3. Förderbare Kosten

Im Zuge der „KlassenChallenge“ förderbare Kosten:

  • Honorare für Personalkosten von qualifizierten externen Anleiterinnen und Anleitern aus Sportvereinen sowie zur Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts in Schwimmen
  • Transportkosten der Schülerinnen und Schüler zu und von einer externen Sportstätte
  • Eintrittskosten für Schülerinnen und Schüler in eine externe Sportstätte
  • Kosten für die Ablegung eines Schwimmabzeichens
  • Mietkosten für Sportmaterial, das für die Durchführung einer förderbaren „KlassenChallenge“ am Schulstandort benötigt wird

Nicht förderbare Kosten:

  • Kosten, die keine unabdingbare Voraussetzung zur Umsetzung einer Aktivität darstellen (z.B. Verpflegung und damit im Zusammenhang stehende Leistungen bei Sportfesten, T-Shirts, Pokale, Urkunden)
  • Kosten, die für die Teilnahme von Lehrpersonen anfallen
  • Kosten für Regional-, Landes- und/oder Bundesschulsportmeisterschaften
  • Anschaffungen von Schulausstattung (Technische Geräte, Einrichtungsgegenstände, Lehrmittel, Turn- und Sportgeräte) für eine weitere Verwendung an der Schule
  • Kosten für Aufstiegshilfen (z.B. Seilbahnen, Sessellifte)
  • Stornokosten

Es können nur jene Kosten gefördert werden, die nach der Förderungszusage entstanden sind.

4. Förderungshöhe

  • Mit einem einmaligen, maximalen Förderbetrag von bis zu 500,- werden „KlassenChallenges“ unterstützt, die Kosten, wie im Punkt 4 genannt, geltend machen.
  • Mit einem einmaligen, maximalen Förderbetrag von bis zu 600,- werden „KlassenChallenges“ unterstützt, die Kosten, wie im Punkt 4 genannt, für die Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichtes im Schwimmen geltend machen.
  • Mit einem einmaligen, maximalen Förderbetrag von bis zu 1.500,- werden „SchulChallenges“ unterstützt, die die im Punkt 4 genannten Kosten im Rahmen eines Sportfestes an der Schule, bei der die SchulChallenge durchgeführt wird, geltend machen.

5. Förderungswerber

Fördergeber ist der Bund, vertreten durch das BMBWF.

Förderungswerber können Erziehungsberechtige bzw. eigenberechtigte Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und privaten Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung nach dem Schulorganisationsgesetz, dem land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz sowie dem Forstgesetz, an allen land- und fortwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen sowie Privatschulen mit eigenem Organisationsstatut sein.

Stellvertretend für die Erziehungsberechtigten bzw. eigenberechtigten Schülerinnen und Schüler stellt die Schulleitung den Antrag für einen Zuschuss. Die Schulleitung bestätigt, das Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigen bzw. eigenberechtigten Schülerinnen und Schüler für diesen Antrag hergestellt zu haben. Darüber hinaus bestätigt die Schulleitung mit dem Förderungsansuchen, die sich aus dieser Richtlinie ergebenden Verpflichtungen im Namen der Förderungswerber auszuüben.

Es können im Wege der Schulleitung Anträge für mehrere „KlassenChallenges“ der Schule, jedoch jeweils nur ein Antrag für eine „KlassenChallenge“ pro Schulklasse eingebracht werden.

Eine Schulklasse kann jeweils nur von einer Schulklasse einer anderen Schule zu einer „KlassenChallenge“ eingeladen („gechallenged“) werden.

6. Administration – KlassenChallenge

Die Administration des Förderprogramms „KlassenChallenge“ des BMBWF übernimmt die Fit Sport Austria GmbH – ein langjähriger Partner des BMBWF. Sämtliche Fragen, die in Bezug auf die KlassenChallenge bestehen, können ab sofort per E-Mail an an die Fit Sport Austria GmbH gerichtet werden.

7. Vorbereitungen zur Einreichung eines Projektantrages auf der Plattform www.klassenchallenge.at

Für die Förderungsabwicklung auf der Administrationsplattform http://www.klassenchallenge.at benötigen Sie folgende Unterlagen:

Beschreibung der „KlassenChallenge“, die Sie mit Ihrer Klasse durchführen wollen

Die Benennung einer Schulklasse einer anderen Schule, die ihre KlassenChallenge annimmt. Dazu benötigen sie die Schulkennzahl und die Klassenbezeichnung (bei einer SchwimmChallenge nicht notwendig)

8. Antragsabwicklung auf der Plattform www.klassenchallenge.at

Die Abwicklung des Projekts „KlassenChallenge“ erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege über die Plattform www.klassenchallenge.at. Die Abwicklung einer förderbaren Aktivität erfolgt in folgenden Schritten:

1. Abgabe eines Förderungsansuchens:

Auf der Plattform www.klassenchallenge.at kann ab sofort ein Förderantrag für eine „KlassenChallenge“ mit einer Schulklasse/Schule im Wege der Schulleitung oder im Wege einer durch die Schulleitung beauftragten Lehrperson eingebracht werden. Mit der Antragstellung werden einmalig jene Daten erfasst, die auch zur Abrechnung der „KlassenChallenge“ benötigt werden.

Förderanträge für eine „KlassenChallenge“ können längstens bis zum 26.06.2024 (23:59 Uhr) auf der Plattform www.klassenchallenge.at eingebracht werden.

2. Genehmigung der „KlassenChallenge“:

Die Fit Sport Austria GmbH führt innerhalb von längstens 4 Werktagen eine inhaltliche Prüfung des eingebrachten Antrags durch und übermittelt eine Genehmigung bzw. eine Ablehnung an die im Antrag anzugebende E-Mail-Adresse. Ebenso enthält das Antwortmail der Fit Sport Austria einen Link, mit dem jederzeit ein Zugriff auf den eingebrachten Antrag durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller erfolgen kann (siehe auch Punkt 4). Im Falle einer Ablehnung des eingereichten Projekts besteht die Möglichkeit eines Neuantrags.

3. Durchführung der Aktivität:

Die Schulklasse/Schule führt die eingereichte und genehmigte „KlassenChallenge“/“SchulChallenge“ zwischen dem 27.05.2024 und dem Ende des Unterrichtsjahres 2023/24 durch.

4. Abrechnung der Aktivität:

Nach Durchführung der „KlassenChallenge“/“SchulChallenge“ werden die zur Auszahlung der Förderung benötigten Rechnungen auf der Plattform www.klassenchallenge.at durch die Schulleitung bzw. jene Lehrperson hochgeladen, die den Projektantrag eingebracht hat. Der Zugang zum Projektantrag erfolgt über den im Genehmigungsmail übermittelten Zugangslink. Zentrales Element der Abrechnung sind Rechnungen bzw. Honorarnoten, die deutlich lesbar den Schulstempel oder eine elektronische Signatur der Schule aufweisen, da damit die sachliche und rechnerische Richtigkeit durch die Schulleitung bestätigt wird. Ebenso muss sich der Leistungszeitraum zwischen dem 27.05.2024 und dem Ende des Unterrichtsjahres 2023/24 befinden. Der letztmögliche Tag für das Einbringen von Rechnungen ist der 29.07.2024 (23:59 Uhr).

5. Auszahlung der Förderung:

Die Fit Sport Austria GmbH überweist nach Prüfung der hochgeladenen Rechnungen und Belege sowie nach Prüfung der Bankverbindung den Gesamtförderbetrag auf das von der Schulleitung bekanntgegebene Konto des Förderwerbers (die Angabe eines zweiten Zielkontos ist nicht möglich). Bei Vorliegen von nur einer Gesamtrechnung eines externen Anbieters (Sportverein, externe Sportstätte, …) kann der Zuschuss auch direkt auf das Konto des externen Anbieters ausbezahlt werden.
Die Schule bewahrt ab Durchführung einer „KlassenChallenge“ die Originalrechnungen zwei Jahre für Stichprobenkontrollen auf.

6. Sonstige Informationen zur Einbringung eines Förderungsantrages:

  • Ein Antrag für eine „KlassenChallenge“ einer Schulklasse wird formal durch die Schulleitung (operativ durch eine Lehrperson) eingebracht.
  • Jede Schulklasse kann nur einmalig für die Förderung einer „KlassenChallenge“ ansuchen.
  • Die von einer Schulklasse zur „KlassenChallenge“ eingeladene Schulklasse, kann ebenfalls um eine Förderung ansuchen, muss dies jedoch eigenständig tun.
  • Auch wenn eingereichte Rechnungen einen höheren Gesamtbetrag aufweisen, ist der maximale Förderbetrag jener, der unter „Punkt 5: Förderungshöhe“ angeführt ist.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
  • Die Anträge werden von Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Fit Sport Austria GmbH auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Die Fit Sport Austria GmbH behält sich grundsätzlich vor, punktuell zu eingereichten Anträgen Nachfragen zu stellen.

Wien, 10. Mai 2024

Für den Bundesminister:
SektChefin Doris Wagner, BEd MEd

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten