UG 30: Sachgerechte Verrechnung von Werk- und Dienstleistungen (Bundesgebarung)2024-0.330.493 BMBWF - Präs/2 (Koordination Budgetangelegenheiten Bildung (UG 30)) MinR Franz Friedrich Leiter Präs/2 +43 1 531 20-4611 Minoritenplatz 5, 1010 Wien Rundschreiben Nr. 25/2024 (BMBWF) Titel: UG 30: Sachgerechte Verrechnung von Werk- und Dienstleistungen (Bundesgebarung) Rundschreiben Nr.: 25/2024 Sachgebiet: Budget- und Rechnungswesen Verteilerkreis: Bildungsdirektionen; Zentrallehranstalten; Bundesschulen und Bundesschülerheime; Pädagogische Hochschulen des Bundes; Bundessportakademien; Bundesinstitut für Erwachsenenbildung; Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen; Bundesschullandheime Personenkreis: Dienststellenleitungen; Rechnungsführerinnen und Rechnungsführer Geltung: Unbefristet Rechtsgrundlage: Kontenplanverordnung 2013; § 24 Rechnungslegungsverordnung 2013 Kernaussagen/Ziele: Verrechnung bestimmter Werk- und Dienstleistungen auf speziellen Verrechnungskonten Ort der Veröffentlichung: Rundschreibendatenbank des BMBWF Veröffentlichende Stelle: BMBWF Das Bundesministerium für Finanzen ist an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung in Belangen der sachgerechten Verrechnung (Verbuchung) von Werk- und Dienstleistungen im Haushaltsverrechnungssystem (HV-SAP) herangetreten. Anlass sind unter anderem parlamentarische Anfragebeantwortungen der Bundesministerien, wonach Werk- und Dienstleistungen regelmäßig auf Sammelkonten (insbesondere auf dem Verrechnungskonto 1-7270.990) verrechnet bzw. verbucht werden, obwohl für bestimmte Werk- und Dienstleistungen spezielle Konten zur Verfügung stehen. Durch eine Verrechnung lediglich auf Sammelkonten erscheint die Transparenz der Bundesgebarung als beeinträchtigt. Vor diesem Hintergrund übermittelt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung das Dokument „UG 30_Verrechnung von Werk- und Dienstleistungen“, in welchem die sachgerechte Verrechnung (Verbuchung) einschlägiger Leistungen zusammengefasst ist. Es wird ersucht, die in diesem Dokument in der Spalte „Verrechnung“ als „Neu“ ausgewiesenen, farblich hervorgehobenen Konten ab sofort bei der Verrechnung (Verbuchung) von Werk- bzw. Dienstleistungen zu berücksichtigen. Umbuchungen allenfalls bereits getätigter Auszahlungen zu Gunsten der nun maßgebli-chen Verrechnungskonten sind nicht erforderlich. Wien, 20. Mai 2024 Für den Bundesminister: Mag. Martin Netzer, MBA Anlage: UG 30_Verrechnung von Werk- und DienstleistungenDownloadsRundschreiben Nr. 25/2024Beilage: UG 30: Sachgerechte Verrechnung von Werk- und DienstleistungenZugeordnete/s Sachgebiet/eBudget- und Rechnungswesen Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 26/2024 2024-0.392.401 Verrechnung von Kostenbeiträgen für mehrtätige Schulveranstaltungen der Bundesschulen Nr. 24/2024 2024-0.301.933 Aktivitäten und Projekte der Abteilung „Schulsport“ im Schuljahr 2024/25 Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen