Ergebnisse pro Seite 20 | 50 | Alle

Q-SK-Belohnungen für das Schuljahr 2023/24

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat die neuen Belohnungsbeträge für die Qualitäts-Schulkoordinatorinnen und Qualitäts-Schulkoordinatoren (Q-SK) für das Schuljahr 2023/24 bekannt gegeben und dazu Erfassungsformulare für Einzelschulen und Schulverbünde zur Verfügung gestellt, in denen die notwendigen Informationen erfasst werden können.
Qualitäts-Schulkoordinator/inn/en im neuen Dienstrecht (pd-Schema) erhalten keine Belohnung, sondern erbringen diese Tätigkeit in der 23./24. Wochenstunde.

Für den elektronischen Datenbestand ist unbedingt die SAP-Personalnummer zu nehmen.

Die Höhe der jährlichen Belohnung wurde in der Ergänzung zur politischen Vereinbarung vom 14. März 2011 festgesetzt und kann auf bis zu 4 Qualitäts-Schulkoordinatorinnen und Qualitäts-Schulkoordinatoren pro Schule/Verbund aufgeteilt werden.

Die Klassenzahl errechnet sich aus den gesetzlichen Vorgaben zur Klassenbildung (autonome Gruppenbildungen, Deutschförderklassen, „Klassen“ der Tagesbetreuung udgl. zählen nicht dazu).

Qualitäts-Schulkoordinatoren und Qualitäts-Schulkoordinatorinnen in einem QMS-Verbund können entsprechend der Gesamtanzahl der Klassen im Verbund eine Belohnung erhalten.

Schulleiter/innen können die Funktion Q-SK nicht einnehmen und deshalb auch keine Belohnung erhalten.

Im Schuljahr 2023/24 betragen die Belohnungsbeträge in Abhängigkeit zur Anzahl der Klassen:

APS

Schuljahr 2023/24

Ab 10 Klassen

€ 1.406,86

9 und 8 Klassen

€ 1.125,49

7 Klassen

€ 703,42

6 und 5 Klassen

€ 422,07

4 Klassen

€ 281,37

3-1 Klasse(n)

keine Belohnung

Bitte Ihre ausgefüllte Excel -Datei so bald als möglich an Ihre zuständige Bildungsregion in elektronischer Form übermitteln.

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Besoldungsrecht