Ergebnisse pro Seite 20 | 50 | Alle

Organisation des Schuljahres 2024/2025

Geschäftszahl: II-300/86-2024

Abteilung Präs/4 (Personal Bundes- und Pflichtschulen)
Referat Präs/4a

Klaus Mattes
Sachbearbeiter

+43 2742 280 2120
Rennbahnstraße 29, 3109 St. Pölten

Rundschreiben Nr. 4/2024 (BD NÖ)

Titel: Organisation des Schuljahres 2024/2025
Rundschreiben Nr.: 4/2024
Sachgebiet: Dienst- und Besoldungsrecht
Verteilerkreis: alle Direktionen der allgemein bildenden höheren Schulen, der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, der Bundesschülerheime in Niederösterreich
Personenkreis: Schulleitungen und Lehrpersonal
Geltung: Schuljahr 2024/2025
Rechtsgrundlage: Erlass Präs. 4143/88-2018 vom 19. Dezember 2018
Kernaussagen/Ziele: Organisation des Schuljahres 2024/2025 – Festlegung der Termine für die Übermittlungen der Dienstantrittsmeldungen, der definitiven Lehrfächerverteilung, der Schulorganisations-Datei und der Religionsgruppen.
Ort und Zeit der Genehmigung: St. Pölten, 1. Juli 2024
Zeitliche Priorisierung: Das Rundschreiben muss ehestmöglich nach Einlangen von den DirektorInnen weitergegeben werden
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für NÖ

1. Dienstantrittsmeldungen

Dienstantrittsmeldungen sind umgehend am Tag des Dienstantrittes in der Form des Lehrtätigkeitsausweises per ISO IDEAL an die Personalabteilung vorzulegen für:

  • Alle neu angestellten Lehrkräfte (auch Lehrkräfte der Schulerhalter gem. § 19 (3) Privatschulgesetz)
  • Lehrkräfte, die nach Beendigung eines Karenzurlaubes, Sabbaticals oder eines Langzeitkrankenstandes den Dienst wieder antreten
  • Kirchlich bestellte Religionslehrer und Religionslehrerinnen, die neu an der Schule sind

Zusätzlich sind die Dienstantrittsmeldungen der Fremdsprachenassistenten per ISO-IDEAL an die Bildungsdirektion für Niederösterreich in nachstehender Form zu melden: Name / Datum des Dienstantritts.

Auf den Erlass Präs. 4143/88-2018 vom 19. Dezember 2018 wird hingewiesen.

2. Übermittlung der *.gpn-Datei an die Bildungsdirektion für Niederösterreich

Die Endfassung der definitiven Lehrfächerverteilung ist bis 23. September 2024 über das Verwaltungsportal gem. Erlass I-414/157-2014 zu übermitteln. Alle Änderungen beinhaltenden gpn-Dateien der weiteren Monate sind bis zum jeweils 5. des Folgemonates in den dafür vorgesehenen Ordner zu stellen.

Diese Dateien sind in folgender Art zu benennen:
z.B.: Sxxxxxx_09E.untis (für die Endfassung bis 25.09.2023) - Diese Datei darf nur einmal eingesendet und keinesfalls mehr verändert werden!
z.B.: Sxxxxxx_09A.untis (für Änderung im September)
Für die Bildung der gpn-Dateien ist die Untis-Version zu verwenden, welche von www.upis.at als zur Abrechnung freigegebene genannt wird.

3. Übergabe der Schulorganisations-Datei

Die Schulorganisations-Datei <GPSORG.BRZ> ist an das BRZ mittels Upload-Service via Portal Austria in das PM-UPIS bis spätestens 04. Oktober 2024 zu übermitteln.

4. Übergabe der Lehrfächerverteilung

Die Lehrfächerverteilung <GPLFV.BRZ> ist an die BRZ mittels Upload-Service via Portal Austria in das PM-UPIS bis spätestens 04. Oktober 2024 zu übermitteln. Die Eintragung der Schülerzahlen in den Unterrichtszeilen der Lehrfächerverteilung ist unbedingt erforderlich!

5. Religionsgruppen

Die Religionsgruppen sind bis 04. Oktober 2024 einzuspielen. Auf den Erlass Präs. 4141/154-2021 vom 25.10.2021 wird verwiesen.

Für den Bildungsdirektor:
Hofrat

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Dienst- und Besoldungsrecht