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Bewertungsschemata für die Schulwartung an Bundesschulen – Änderung der Fremdreinigungsfläche

520016/0009-PA-BWR-Allgemein/2024
BD - Präs/2a (Budget, Kosten- und Leistungsmanagement Bund)
ADir.in Alexandra Schwab
Referatsleiterin
office@bildung-sbg.gv.at
+43 662 8083-2101
Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg

Rundschreiben Nr. 20/2024 (BD S)

Titel: Bewertungsschemata für die Schulwartung an Bundesschulen – Änderung der Fremdreinigungsfläche
Rundschreiben Nr.: 20/2024
Sachgebiet: Budget- und Rechnungswesen
Verteilerkreis: Bundesschulen
Personenkreis: Verwaltungspersonal
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: -
Kernaussagen/Ziele: Abruf weiterer Fremdreinigungsfläche aufgrund einer Ä nderung im Bewertungsschemata für leitendes Schulwartepersonal
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 13.08.2024
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Salzburg

Mit Rundschreiben Nr. 22/2023 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom 19.06.2023 wurde eine Adaptierung der Rundschreiben betreffend Reinigungsorganisation vorgenommen sowie eine neu geltende Arbeitsplatzbeschreibung für das leitende Schulwartepersonal erstellt.

Die Information dazu samt neuer Arbeitsplatzbeschreibung ergeht gesondert mit GZ 535001/0064-PA-Pers-BD/2023 an die Bundesschulen.

Gemäß der neuen Arbeitsplatzbeschreibung sowie dem Rundschreiben ist das leitende Schulwartepersonal mit der Wahrnehmung der Beaufsichtigung, Wartung der Gebäude und der dazugehörigen Liegenschaften beauftragt. Diese Aufgaben sind mit dem Schulwartehilfspersonal (Hilfsschulwarte, Reinigungskräfte) durchzuführen. Die bisher zu entrichtende Reinigungsleistung entfällt.

Da die Reinigungsleistung beim leitenden Schulwartepersonal entfällt, ist die Organisation der Reinigungsleistung an der Schule neu zu berechnen. Aus diesem Grund wird

  1. das Formular „Erhebungsblatt Reinigungsfläche.xlsx“ übermittelt und ersucht, dieses ausgefüllt bis 30.09.2024 über den Terminkalender der Bildungsdirektion (Termineintrag vorhanden) einzumelden.
  2. Anschließend ist in Absprache mit der BBG ein neuer Abruf mit der geänderten Fremdreinigungsleistung durchzuführen. Die neu berechnete Reinigungsfläche ist so abzurufen, dass sie frühestens ab Dezember 2024 Gültigkeit hat. Nur so ist auch eine budgetäre Bedeckung gesichert, da die erhöhten Reinigungsleistungen dem BMBWF gemeldet und für die österreichweite Budgetberechnung 2025 herangezogen werden.
  3. Sobald der neue Abruf bei der Fremdreinigungsfirma durchgeführt wurde, ist dieser auch an die Bildungsdirektion zu senden ( oder ).
  4. Auch im Budgetantrag für 2025 ist bereits die erhöhte Fremdreinigungsfläche, die sich aus dem Erhebungsblatt ergibt und neu abzurufen ist, einzutragen.

Abschließend wird an die Bitte von Frau Panzenberger (Qualitätsmanagement der BBG) während der Rechnungsführungstagung, dass die geänderten Flächen für einen neuen Abruf immer so früh wie möglich an die BBG gemeldet werden, erinnert.

Da aus administrativen und budgetären Gründen die Umsetzung des o.a. Rundschreibens erst frühestens mit Dezember 2024 erfolgen kann, werden jene Schulwarte/innen, die bereits von der Reinigungsleistung ausgenommen gewesen wären, für die nächste Leistungsprämien-/Belohnungssitzung vorgemerkt und entsprechend berücksichtigt.

Salzburg, 13.08.2024

Für den Bildungsdirektor:
ADir. Alexandra Schwab

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Budget- und Rechnungswesen