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Aktivitäten im BESP-Unterricht - Schulgeldfreiheit

520016/0003-PA-BWR-Allgemein/2024
BD - Präs/2a (Budget, Kosten- und Leistungsmanagement Bund)
ADir.in Alexandra Schwab
Referatsleiterin
office@bildung-sbg.gv.at
+43 662 8083-2101
Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg

Rundschreiben Nr. 21/2024 (BD S)

Titel: Aktivitäten im BESP-Unterricht - Schulgeldfreiheit
Rundschreiben Nr.: 21/2024
Sachgebiet: Budget- und Rechnungswesen
Verteilerkreis: Bundesschulen
Personenkreis: alle Schulerhalter der angeschriebenen Schulen
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: Schulorganisationsgesetz
Kernaussagen/Ziele: Kostentragung für Aktivitäten während des Sportunterrichts
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 06.08.2024
Zeitliche Priorisierung: unmittelbar
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Salzburg

Da die Verrechnung von Eintritten während des regulären Sportunterrichts nach wie vor unterschiedlich gehandhabt wird, bitten wir darum, Folgendes zu beachten:

Eintritt- und Fahrtkosten für alle Aktivitäten, die während des lehrplanmäßigen BESPUnterrichts (auch in geblockter Form) abgedeckt und nicht als Schulveranstaltung (lt. SchVV 1995) bzw. als schulbezogene Veranstaltung angeboten werden, sind von der Schule zu tragen.

Dazu zählen auch Eintritte für Kletterhallen, Eislaufplätze und andere Sport- und Freizeitstätten. Die Kosten dafür dürfen nicht von den Eltern eingehoben werden. Ausgenommen davon sind Gebühren für Materialien (u.a. Ausrüstung wie z.B. Leihgebühr für Eislaufschuhe).

Salzburg, 06.08.2024

Für den Bildungsdirektor:
ADir. Alexandra Schwab

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Budget- und Rechnungswesen