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Förderstundenpaket Ukraine 2024/25

Bildungsdirektion Vorarlberg
Abteilung Präs/3
pr3@bildung-vbg.gv.at
05574 4960 - 456
Bahnhofstraße 12, 6900 Bregenz

Rundschreiben Nr.: 04/2024

Sachgebiet: Personalwesen
Verteilerkreis: alle allgemeinen Pflichtschulen in Vorarlberg
Geltung: Schuljahr 2024/25
Rechtsgrundlage: Stellenplanrichtlinie 2024/25
Kernaussagen/Ziele: Zusätzliche Förderstunden für ukrainische SchülerInnen
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Bregenz, 23.07.2024
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Vorarlberg

Sehr geehrte Frau Direktorin,
Sehr geehrter Herr Direktor,

seitens des Bundes werden auch im Schuljahr 2024/25 zusätzliche, befristete Ressourcen
für erforderliche Fördermaßnahmen für den Familiennachzug und vertriebene Kinder und
Jugendliche aus der Ukraine zur Verfügung gestellt. Auch wenn wir derzeit kaum in der
Lage sind, dafür zusätzliches Lehrpersonal zur Verfügung zu stellen, hoffen wir doch sehr,
dass andere Möglichkeiten gefunden werden, um das Angebot nutzen zu können.

Ausmaß: 0,25 Jahres-Wochenstunden je Klasse
Die zusätzlichen Stunden des Bundes wurden für das gesamte Schuljahr 2024/25 zugesagt.
Um das bereitgestellte Kontingent bestmöglich ausschöpfen zu können, gilt, dass ein
einziges ukrainisches Kind Förderstunden von maximal 0,25 Wochenstunden x
Klassenanzahl an einer Schule auslöst.
Das bedeutet: Bei einer Schule mit 8 Klassen löst ein ukrainisches Kind demnach maximal
2 Wochenstunden (0,25 WStd. x 8 Klassen) aus.

Diese Regelung dient als generelle Richtschnur. Mögliche Sonderkonstellationen an
einzelnen Schulstandorten können mit dem zuständigen SQM besprochen werden.

Für diese Zusatzressourcen sollen schon bestehende, im Schulrecht verankerte
Instrumente, insbesondere die in § 8a Abs. 1 SchOG genannten Maßnahmen, zur
Anwendung gelangen. Dies sind:

  • Deutschförderklassen/Deutschförderkurse: unter den derzeit vorhandenen und unveränderten schulrechtlichen Rahmenbedingungen
  • Stütz- und Begleitlehrpersonen: in Form von Teilungen bzw. Teamteaching als Unterstützung der „Hauptlehrperson“
  • Förderunterricht: Nutzung des derzeit im Schulrecht verankerten Instruments des Förderunterrichts

Die Instrumente sind im Hinblick auf die konkreten Bedarfe und in Abhängigkeit des von
der Bildungsdirektion zugewiesenen Stundenkontingents am Schulstandort auszuwählen,
wobei je Standort bzw. Klasse auch mehrere der oben genannten Instrumente eingesetzt
werden können. Es ist möglich, die Stunden auf unterschiedliche Gegenstände aufzuteilen
und durch Blockungen auf bestimmte Zeiträume zu konzentrieren, wenn damit bessere
Lernresultate erzielt werden können.
Die Meldung erfolgt mittels beiliegendem Excel-Formular an die zuständige
Sachbearbeiterin bzw. den zuständigen Sachbearbeiter in der Präs/3 und nachrichtlich an
die/den SQM - Leermeldungen sind nicht notwendig. Das Formular dient auch zur
Dokumentation und Meldung an das BMBWF (durch die Bildungsdirektion). Bitte um
Einbringung möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 30. September 2024.
Bitte die beantragten Stunden auch im Eröffnungsbericht unter „Extra-Antrag im Ausmaß
von“ eintragen, damit die Stunden beim Kontingent berücksichtigt werden.
Im Rahmen der Ziel- und Bilanzvereinbarungsgespräche, der Dienstbesprechungen und den
regelmäßigen Kontakten zwischen den SQM und Schulleitungen ist die Qualitätssicherung
und Erfolgskontrolle zu gewährleisten.

Sokrates-Eintragungen
Nach Übermittlung des Excel-Formulars an die zuständige Sachbearbeiterin bzw. den
zuständigen Sachbearbeiter in der Präs/3 wird das Kontingent im Sokrates erhöht und die
Stunden mittels Einzelleistungen oder Anpassung der Lehrfächerverteilung durch die
Schulleitung zugewiesen.

Bregenz, 23. Juli 2024
Für die Bildungsdirektion
LPräs. Mag. Alexandra Mattle, BA

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen