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Rundschreiben zum bundesweiten Lesegütesiegel für Volksschulen "Lesen. Deine Superkraft"

2024-0.298.964
BMBWF - I/1 (Sprachliche Bildung, Minderheitenschulwesen)
Mag.a Mag.a Catherine-Lea Danielopol-Hofer
Sachbearbeiterin

+43 1 531 20-2370
Minoritenplatz 5, 1010 Wien

Rundschreiben Nr. 23/2024 (BMBWF)

Titel: Rundschreiben zum bundesweiten Lesegütesiegel für Volksschulen "Lesen. Deine Superkraft"
Rundschreiben Nr.: 23/2024
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
Verteilerkreis: an alle österreichischen Volksschulen
Personenkreis: Direktorinnen und Direktoren, Pädagoginnen und Pädagogen, Verwaltungspersonal
Geltung: Unbefristet
Rechtsgrundlage:
Kernaussagen/Ziele: Das Rundschreiben informiert über Einreichfristen und Kriterien für das bundesweite Lesegütesiegel „Lesen. Deine Superkraft“, das im Frühjahr 2025 erstmals an Volksschulen verliehen wird.
Ort der Veröffentlichung: Rundschreibendatenbank des BMBWF
Veröffentlichende Stelle: BMBWF

Im Rahmen des Schwerpunkts LESEN 1) entwickelte das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung in Zusammenarbeit mit den Bildungsdirektionen sowie weiteren Leseexpertinnen und -experten das bundesweite Lesegütesiegel „Lesen. Deine Superkraft.“ Dieses wird im Frühjahr 2025 erstmals an Volksschulen verliehen.

Mit dem bundesweiten Lesegütesiegel werden Volksschulen ausgezeichnet, die mit besonderem Engagement und einer Vielfalt von wirksamen Maßnahmen die Lesekompetenz und die Lesemotivation ihrer Schülerinnen und Schüler fördern.

Alle Volksschulen, die nach den österreichischen Lehrplänen unterrichten, können sich für das bundesweite Lesegütesiegel bewerben – auch jene Volksschulen, die bereits mit einem regionalen Lesegütesiegel ausgezeichnet wurden. Bereits verliehene regionale Lesegütesiegel behalten ihre Gültigkeit.

1. Einreichung für das bundesweite Lesegütesiegel für Volksschulen

Die Einreichung für das bundesweite Lesegütesiegel erfolgt über eine Online-Plattform, die ab September 2024 unter dem Link www.bmbwf.gv.at/leseguetesiegel abrufbar ist. Der Einreichzeitraum ist vom 1. Oktober bis 23. Dezember 2024. Mit dem auf www.bmbwf.gv.at/leseguetesiegel verfügbaren Kriterienkatalog für Volksschulen können sich interessierte Schulen auf die Online-Einreichung vorbereiten.

Im Rahmen der Einreichung für das bundesweite Lesegütesiegel geben die Schulen jene Maßnahmen zur Förderung der Lesekompetenzen an, die sie im jeweils vorangegangenen Schuljahr umgesetzt haben. Für die Einreichung im Schuljahr 2024/25 sind somit die im Schuljahr 2023/24 umgesetzten Maßnahmen relevant. Die Einreichungen werden von einer fachkundigen Jury bewertet.

2. Gültigkeitsdauer und Wiedereinreichung/Rezertifizierung

Das bundesweite Lesegütesiegel für Volksschulen ist für einen Zeitraum von drei Schuljahren gültig. So gilt z.B. das erstmals im Frühjahr 2025 verliehene Lesegütesiegel für die Schuljahre 2025/26, 2026/27 und 2027/28.

Für eine nahtlose Verlängerung des Lesegütesiegels muss im letzten Gültigkeitsjahr eine Wiedereinreichung erfolgen. So ist z.B. für Schulen, die das Lesegütesiegel im Frühjahr 2025 erhalten, die Wiedereinreichung im Schuljahr 2027/28 fällig. Ohne fristgerechte Wiedereinreichung und Rezertifizierung verliert das Lesegütesiegel nach Ablauf der drei Schuljahre seine Gültigkeit.

3. Kriterienkatalog für Volksschulen

Für das bundesweite Lesegütesiegel wurde in Zusammenarbeit mit den Bildungsdirektionen sowie weiteren Leseexpertinnen und -experten ein bundesweit einheitlicher Kriterienkatalog entwickelt. Dieser dient Volksschulen, die sich für das bundesweite Lesegütesiegel zertifizieren wollen, als Unterlage zur Vorbereitung der Online-Einreichung und steht auf der Website www.bmbwf.gv.at/leseguetesiegel zum Download zur Verfügung. Der Kriterienkatalog bietet darüber hinaus allen Volksschulen, die das Thema Lesen stärker in den Fokus rücken möchten, Orientierung sowie zahlreiche Anregungen und ist ein Wegweiser für eine gelingende Leseförderung.

Der Kriterienkatalog gliedert sich in fünf inhaltliche Schwerpunkte, die die vielfältigen Themen- und Aufgabenbereiche einer wirksamen Leseförderung beschreiben, wobei der diagnosebasierten Leseförderung ein besonders hoher Stellenwert zukommt.

Die fünf Schwerpunkte sind:

  1. Schulische Lesekultur
  2. Leseräume
  3. Diagnosebasierte Leseförderung
  4. Leseanimation
  5. Literarische Bildung

Jeder Schwerpunkt enthält zudem zwei Arten von Kriterien: a) verpflichtende Kriterien und b) ergänzende Kriterien, von denen nur ein Teil erfüllt werden muss.

a) Verpflichtende Kriterien (grün unterlegt): Es gibt 24 verpflichtende Kriterien, die sich über den gesamten Kriterienkatalog verteilen. Diese beschreiben die Basiserfordernisse für eine gelingende Leseförderung und orientieren sich am Lehrplan für die Volksschule sowie an den Kompetenzrastern. Um das Lesegütesiegel zu erhalten, müssen die verpflichtenden Kriterien zur Gänze erfüllt sein. Für verpflichtende Kriterien gibt es keine Punkte.

b) Ergänzende Kriterien: Es gibt 50 ergänzende Kriterien. Hier können Schulen selbst eine Auswahl treffen und Punkte sammeln. Insgesamt können maximal 50 Punkte erreicht werden. Für den Erhalt des Lesegütesiegels ist eine Mindestpunktezahl von 25 Punkten erforderlich. Pro ergänzendem Kriterium wird ein Punkt vergeben.

I. Weitere Informationen

Auf der Website www.bmbwf.gv.at/leseguetesiegel finden interessierte Schulen den Kriterienkatalog, weitere Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten sowie eine Liste der Ansprechpersonen in den Bildungsdirektionen.

Im Schuljahr 2024/25 ist die Einreichung und Zertifizierung zum bundesweiten Lesegüte-siegel ausschließlich für Volksschulen möglich. Die schrittweise Ausweitung auf andere Schularten ist geplant.

Wien, 20. August 2024

Für den Bundesminister:
SektChefin Doris Wagner, BEd MEd


1) vgl. Rundschreiben Nr. 32/2023 zum Schwerpunkt LESEN ab dem Schuljahr 2023/24

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten