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Reisekostenvergütung für den Dienst an Nebenschulen im SJ 2024'25

Bildungsdirektion Vorarlberg
Abteilung Präs/3
pr3@bildung-vbg.gv.at
05574 4960 - 456
Bahnhofstraße 12, 6900 Bregenz

Rundschreiben Nr.: 06/2024

Sachgebiet: Personalwesen
Verteilerkreis: alle allgemeinen Pflichtschulen in Vorarlberg
Geltung: Schuljahr 2024/25
Rechtsgrundlage: Reisegebührenvorschrift 1955
Kernaussagen/Ziele: Abrechnung für den Dienst an Nebenschulen im SJ 2024'25
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Bregenz, 10.09.2024
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Vorarlberg

Sehr geehrte Frau Direktorin,
sehr geehrter Herr Direktor,

beiliegend finden Sie das Formular zur Beantragung der Reisekostenvergütung für den Dienst an Nebenschulen
(online abrufbar unter: https://www.vobs.at/service/formulare-imlandesbereich/reisegebuehren-und-schulveranstaltungen).

Der Ablauf ist nachfolgend angeführt:

  • Einholung der Unterschriften der Stammschule sowie aller Nebenschulen auf Seite 1
  • Alle Religionslehrpersonen: Bitte mit der September-Abrechnung den Stundenplan mitschicken und für jede einzelne Unterrichtsstunde die Schüleranzahl ergänzen
  • Vollständige Befüllung der Seite 2
    o Mobile Lehrpersonen (vor allem LZH, Sprachheilpädagogik): Bitte angeben, ob die Stammschule auch tatsächlich angefahren wird (diese Information wird für
    die Ermittlung des Entfernungssockels benötigt)
  • o Vermerken, an welchem Ort die Mittagspause stattfindet (Wohnsitz oder Nebenschule/Stammschule)
  • o Die Unterrichtszeiten sind einzeln anzugeben (pro Schulstunde)
  • Falls der Stundenplan nicht gleichbleibend, sondern variabel ist, bitte um Kontaktaufnahme mit der Präs/3, weil dann ein entsprechendes Formular zugesandt wird. Beispiele:
    o Eine Nebenschule wird nur jede zweite Woche angefahren
    o Nebenschulen werden abweichend vom regelmäßigen Wochenplan angefahren oder ausgelassen
  • Übermittlung des gescannten Antragformulars (beide Seiten) per Mail an die unten genannten Ansprechpersonen in der Präs/3
  • Prüfung und Berechnung der beantragten Reisekosten durch die Präs/3
  • Nach Ermittlung der Reisekosten erfolgt seitens der Präs/3 die Zusendung eines ExcelDokuments pro Lehrperson
  • Sollte es zu Änderungen im Stundenplan kommen, sind diese mittels erneutem Antrag für Dienst an Nebenschulen rechtzeitig an die Präs/3 zu mailen (Befüllung der 2. Seite ist ausreichend)
  • Mittels hinterlegtem Kalender sind in weiterer Folge monatlich im Nachhinein die tatsächlichen Unterrichtstage zu melden. Hierzu ist die Excel-Datei jeweils monatlich von der Lehrperson an die zuständigen Ansprechpersonen in der Präs/3 zu mailen
  • Es ist möglich, mehrere Monate gesammelt in einer Excel-Datei zu übermitteln – dabei ist die gesetzliche 6-Monatsfrist zur Rechnungslegung zu beachten
  • Die Auszahlung erfolgt zeitnah mit der Gehaltsabrechnung

Es ist ausreichend, wenn die Bestätigungen der Stammschule und Nebenschule(n) einmal zu Beginn des Schuljahres eingereicht werden, solange keine Änderung des Stundenplans erfolgt.

Der vollständig ausgefüllte Antrag ist möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis zum 30.09.2024 per E-Mail zu übermitteln an:

Bezirk Dornbirn und Bludenz kardelen.cetinkaya@bildung-vbg.gv.at
(05574 4960 -465)
Bezirk Bregenz manuel.troy@bildung-vbg.gv.at
(05574 4960 -443)
Bezirk Feldkirch claudia.pfleger@bildung-vbg.gv.at
(05574 4960 -441)

Bitte leiten Sie diese Information an alle Lehrpersonen weiter, die ihren Dienst an mehreren Schulen verrichten.

Mit freundlichen Grüßen

Bregenz, 10. September 2024
Für die Bildungsdirektion
Mag. Anna Matha

Beilage:
- Formular zur Beantragung der Reisekosten für den Dienst an Nebenschulen

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen