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Rundschreiben zum Programm "Unterrichtsluft schnuppern" im Rahmen der Initiative "Klasse Job"

2024-0.254.982
BMBWF - I/6 (Schulversuche, Unterrichtsentwicklung, pädagogische Reformprozesse, Schulaufsicht für Zentrallehranstalten, Bildungs- und Berufsorientierung)
Mag.a Dr.in Ursula Fritz
Sachbearbeiterin

+43 1 531 20-4491
Minoritenplatz 5, 1010 Wien

Rundschreiben Nr. 18/2024 (BMBWF)

Titel: Rundschreiben zum Programm "Unterrichtsluft schnuppern" im Rahmen der Initiative "Klasse Job"
Rundschreiben Nr.: 18/2024
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
Verteilerkreis: Alle österreichischen Schulen
Personenkreis: Direktorinnen und Direktoren sowie Pädagoginnen und Pädagogen, Verwaltungspersonal
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: § 13b des Schulunterrichtsgesetzes
Kernaussagen/Ziele: Einblicke in den Berufsalltag von Lehrpersonen erhalten
Ort der Veröffentlichung: Rundschreibendatenbank des BMBWF
Veröffentlichende Stelle: BMBWF

Ab dem Schuljahr 2024/25 soll erstmals das Programm „Unterrichtsluft schnuppern“ bundesweit umgesetzt werden. Ziel dieses Programms ist es, interessierten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, erste Erfahrungen im eigenständigen Unterrichten zu sammeln, ihnen Einblicke in den Berufsalltag von Lehrpersonen zu gewähren und eine Entscheidungshilfe für die Studien- und Berufswahl zur Seite zu stellen.

1 An wen richtet sich das Programm?

Das Programm „Unterrichtsluft schnuppern“ richtet sich an ...

  • interessierte Schülerinnen und Schüler höherer Schulen (AHS und BHS), die am Programm teilnehmen möchten;
  • Pädagogische Hochschulen, die bei der Umsetzung der Module „Erstes Schnuppern ins Lehramt“ und „Vertieftes Schnuppern ins Lehramt“ (siehe Seiten 3 und 4) unterstützen und den Schülerinnen und Schülern einen Einblick in den Alltag von Lehramt-Studierenden gewähren;
  • alle Schulstandorte, die als aufnehmende Schulen zur Verfügung stehen und den „Unterrichtsluft schnuppernden“ Schülerinnen und Schülern eine Begleitlehrperson zur Seite stellen.

2 Informationen für entsendende Schulen

Im folgenden Abschnitt werden die Eckpunkte des Programms „Unterrichtsluft schnuppern“ für entsendende Schulen skizziert.

2.1 Wer kann am Programm teilnehmen?

Die Teilnahme am Programm ist freiwillig und für einzelne interessierte Schülerinnen

und Schüler vorgesehen (nicht also für den gesamten Klassenverband). Empfohlen wird den Schülerinnen und Schülern die Teilnahme in der 11. Schulstufe (AHS) bzw. in der 12. Schulstufe (BHS).

2.2 In welche Schulart bzw. Schulstufe gehen die Schülerinnen und Schüler „Unterrichtsluft schnuppern“?

Als aufnehmende Schulen für das Programm können alle Schularten fungieren:

  • (Praxis-)Volksschulen
  • (Praxis-)Mittelschulen
  • Allgemeinbildende höheren Schulen
  • Berufsbildende mittlere und höhere Schulen
  • Polytechnische Schulen
  • Berufsschulen

2.3 Wie ist das Programm aufgebaut?

Das Programm „Unterrichtsluft schnuppern“ umfasst drei Phasen: Die Phase der Vorbereitung, der Durchführung und der Reflexion/Nachbereitung.

VORBEREITUNG: Die Anmeldung erfolgt erstmalig von Oktober 2024 bis Februar 2025.

In den darauffolgenden Jahren findet die Anmeldung gleichbleibend im Zeitraum von Oktober bis Februar statt.
AHS und BHS werden aufgefordert, ihre Schülerinnen und Schüler der entsprechenden Schulstufen über das „Schnupper-Programm“ in Kenntnis zu setzen. Interessierte Schülerinnen und Schüler geben daraufhin ihrer Klassenvorständin/Jahrgangsvorständin bzw. ihrem Klassenvorstand/Jahrgangsvorstand über die gewünschte Teilnahme am „Schnupper-Programm“ Bescheid. Diese bzw. dieser nimmt die Anmeldung über eine dafür vorgesehene Plattform vor, die ab Oktober 2024 über die Website www.bmbwf.gv.at/unterrichtsluft_schnuppern abrufbar sein wird.

DURCHFÜHRUNG: Das „Unterrichtsluft schnuppern“ erfolgt erstmalig zwischen März 2025 und April 2025.

In den darauffolgenden Jahren findet das Programm gleichbleibend im Zeitraum von März bis April statt.

Modul 1: Erstes Schnuppern ins Lehramt | März (optional)

  • Umfang: 3 Stunden
  • Ort: In Präsenz an der Pädagogischen Hochschule oder online
  • Inhalt: Eine Hochschulprofessorin bzw. ein Hochschulprofessor und Studierende der Pädagogischen Hochschule geben Einblicke in das Lehramtsstudium sowie Informationen zum Berufsfeld „Lehrperson“. Die Schülerinnen und Schüler bekommen die Gelegenheit, in aktuell laufende Lehrveranstaltungen an der Pädagogischen Hochschule „hineinzuschnuppern“.

Modul 2: Kennenlernen und erste Vorbereitungen für das Praxismodul | März (optional)

  • Umfang: 1 Stunde
  • Ort: In Präsenz oder online
  • Inhalt: Eine Begleitlehrperson der aufnehmenden Schule begrüßt die Schülerinnen und Schüler, legt Hospitationsaufträge fest und gibt Anregungen für die Planung erster Unterrichtssequenzen.

Modul 3: Hospitieren und Unterrichten | März/April (verpflichtend)

  • Umfang: 2 – 4 Tage
  • Ort: Aufnehmende Schule
  • Inhalt: In einem Mix aus Hospitationen, Planungen von Unterrichtssequenzen und Abhalten dieser Unterrichtssequenzen (unter Anwesenheit einer Begleitlehrperson der aufnehmenden Schule) tauchen die Schülerinnen bzw. Schüler in den Beruf „Lehrperson“ ein. Auch ein Lehrausgang kann unternommen werden.
    Die gemachten Erfahrungen können ggf. in einem Portfolio festgehalten werden. Am letzten Tag erfolgt eine Abschlussreflexion mit der Begleitlehrperson.

REFLEXION/NACHBEREITUNG: Diese Phase erfolgt erstmalig zwischen Mai 2025 und Juni 2025. In den darauffolgenden Jahren findet sie gleichbleibend im Zeitraum von Mai bis Juni statt.

Modul 4: Vertieftes Schnuppern ins Lehramt | Mai (optional)

Umfang: 3 Stunden
Ort: In Präsenz an der Pädagogischen Hochschule oder online
Inhalt: Gemeinsam mit einer Hochschulprofessorin bzw. einem Hochschulprofessor und Studierenden der Pädagogischen Hochschule reflektieren die Schülerinnen und Schüler in geeigneten Lehrveranstaltungen über die gemachten Erfahrungen. Darüber hinaus erhalten sie vertiefte Einblicke in das Lehramtsstudium.

Modul 5: Follow-up und Zertifikatsübergabe | Juni (optional)

Umfang: 1 Stunde
Ort: Stammschule
Inhalt: Die Schülerinnen und Schüler berichten in ihrem Klassenverband über die gemachten „Schnupper-Erfahrungen“ (Follow-up). Abgeschlossen werden kann das Programm „Unterrichtsluft schnuppern“ mit einer Zertifikatsübergabe (weitere Details zur Zertifikatsgenerierung und -übermittlung folgen ebenfalls über die dafür vorgesehene Plattform, die ab Oktober 2024 über die Website www.bmbwf.gv.at/unterrichtsluft_schnuppern abrufbar sein wird).

2.4 Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind zur Umsetzung des Programms gegeben?

2.4.1 Individuelle Berufs(bildungs)orientierung (§ 13b des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG))

Schülerinnen und Schülern kann auf ihr Ansuchen die Erlaubnis erteilt werden, zum Zweck der individuellen Berufs(bildungs)orientierung an bis zu fünf Tagen pro Unterrichtsjahr dem Unterricht fern zu bleiben. Die Erlaubnis zum Fernbleiben ist von der Klassenvorständin/vom Klassenvorstand nach einer Interessenabwägung von schulischem Fortkommen und beruflicher bzw. berufsbildender Orientierung zu erteilen. Gemäß § 13b Abs. 4 SchUG sind die Schülerinnen und Schüler während der individuellen Berufs(bildungs)orientierung in einem ihrem Alter, ihrer geistigen und körperlichen Reife sowie den sonstigen Umständen entsprechenden Ausmaß zu beaufsichtigen (siehe dazu auch den Aufsichtserlass 2005).

2.4.2 Schulbezogene Veranstaltungen (§ 13a SchUG)

Eine solche Veranstaltung erfordert einen SGA-Beschluss und muss auf einen lehrplanmäßigen Unterricht aufbauen. Darüber hinaus bedarf die Teilnahme an einer schulbezogenen Veranstaltung einer Anmeldung. Anders als bei der Berufs(bildungs)orientierung liegt die Aufsichtspflicht bei den Lehrpersonen.

2.5 Sind die Schülerinnen und Schüler während der Teilnahme am Programm versichert?

Unfälle: Für die Teilnahme an einer individuellen Berufs(bildungs)orientierung (§ 13b SchUG) bzw. einer schulbezogenen Veranstaltung (§ 13a SchUG) wird auf § 75 Abs. 5 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) hingewiesen. Damit kommt die gesetzliche Unfall-Pflichtversicherung zur Anwendung, das heißt die Schülerinnen und Schüler müssen nicht bei der Sozialversicherung angemeldet werden (siehe dazu auch BGBl. Nr. 472/1986).

Beschädigungen durch Schülerinnen und Schüler: Bei Schäden, die durch das Verhalten von Schülerinnen und Schülern ausgelöst werden, besteht keine gesetzliche Haftpflichtversicherung (anders als bei der Unfallversicherung). Die Haftung ist im konkreten Einzelfall unter anderem auch in Hinblick auf das Alter der Schülerin bzw. des Schülers und allfälligen Aufsichtspflichtverletzungen zu prüfen.

2.6 Welche Aufgaben fallen für Schulen an, die Schülerinnen und Schüler zum „Unterrichtsluft schnuppern“ entsenden?

Folgende Gelingensfaktoren tragen zu einer erfolgreichen Umsetzung des Programms „Unterrichtsluft schnuppern“ bei:

  • Eine Schulleitung, die die Initiative am Schulstandort unterstützt.
  • Bildungs- und Schülerberaterinnen und -berater, die in Abstimmung mit der Ansprechperson der Bildungsdirektion bzw. der Pädagogischen Hochschule ggf. eine Infoveranstaltung koordinieren.
  • Klassenvorständinnen/Jahrgangsvorständinnen bzw. Klassenvorstände/Jahrgangsvorstände, die ...
    • Schülerinnen und Schüler mit Interesse und Begabung für den Beruf „Lehrperson“ aktiv ansprechen.
    • die Anmeldung interessierter Schülerinnen und Schüler vornehmen und gemeinsam mit ihnen geeignete Tage für die Durchführung des „Schnupper-Programms“ auswählen (Prüfung der ausgewählten Tage im Hinblick auf Hindernisgründe, wie z. B. Schularbeiten, Tests).
    • das Kollegium über die „individuelle Berufs(bildungs)orientierung”
    • (§ 13b SchUG) und die Teilnahme interessierter Schülerinnen und Schüler informieren.
    • ­sich zur Organisation des Moduls 5 bereiterklären und den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern im Anschluss an das „Schnupper-Programm“ Raum geben, um im Klassenverband über die gesammelten Erfahrungen zu berichten.
    • ­ggf. die Zertifikatübergabe an die „Unterrichtsluft schnuppernden“ Schülerinnen und Schüler übernehmen.

3 Informationen für aufnehmende Schulen

Zur Umsetzung des oben beschriebenen Programms „Unterrichtsluft schnuppern“ gibt es eine Voraussetzung, die so wichtig ist wie kaum eine andere: Das Gewinnen von motivierten Schulen, die sich dazu bereit erklären, interessierte Schülerinnen und Schüler bei sich aufzunehmen.

3.1 Warum eine aufnehmende Schule werden?

Die Beteiligung als aufnehmende Schule impliziert einige Aufgaben, die keineswegs außer Acht gelassen werden sollen und die unter Punkt 3.2 im Detail erläutert werden. Gleichzeitig gehen mit der Teilnahme aber auch zahlreiche Benefits einher – beispielsweise kann ein erstes Eintauchen der Schülerinnen und Schüler in die Berufswelt entscheidend zur späteren Studien- und Berufswahl beitragen. Das frühzeitige Begeistern von Schülerinnen und Schülern für den Beruf „Lehrperson“ kann somit langfristig zur Bekämpfung des Lehrkräftemangels beitragen.

3.2 Welche Aufgaben fallen für aufnehmende Schulen an?

Folgende Gelingensfaktoren tragen zu einer erfolgreichen Umsetzung des Programms „Unterrichtsluft schnuppern“ bei:

  • Eine Schulleitung, die die Initiative am Schulstandort unterstützt und die zu Schul-jahresbeginn die Anmeldung als „aufnehmende Schule“ auf der Plattform veranlasst, die ab Oktober 2024 über die Website www.bmbwf.gv.at/unterrichtsluft_schnuppern abrufbar sein wird.
  • Lehrpersonen, die
    • ­einen (Online-)Termin für das Kennenlernen der „Unterrichtsluft schnuppernden“ Schülerinnen und Schüler anbieten und dabei erste Informationen zum Hospitieren und Planen von Unterrichtssequenzen bereitstellen (Modul 2).
    • sich bereiterklären, die „Unterrichtsluft schnuppernden“ Schülerinnen und Schüler über einen Gesamtzeitraum von max. vier Tagen in die eigene Unterrichtsplanung zu integrieren.
    • ­den „Unterrichtsluft schnuppernden“ Schülerinnen und Schülern Vorbereitungsaufgaben erteilen, die eigenständige Umsetzung einzelner Unterrichtssequenzen ermöglichen und ihnen dabei begleitend zur Seite stehen (Modul 3).
    • gemeinsam mit den „Unterrichtsluft schnuppernden“ Schülerinnen und Schülern über die gesammelten Erfahrungen reflektieren (u. a. in einer Abschlussreflexion).
    • die Klassenvorständin bzw. den Klassenvorstand oder die Jahrgangsvorständin bzw. den Jahrgangsvorstand der „Unterrichtsluft schnuppernden“ Schülerinnen und Schüler über die vereinbarten Termine oder etwaiges Fernbleiben informieren.

4 Interesse am Programm?

Die Website www.bmbwf.gv.at/unterrichtsluft_schnuppern bietet laufend aktualisierte Informationen rund um das Programm. Hier wird ab Oktober 2024 auch der Link zur Plattform – die dem „Matching“ interessierter Schulstandorte dient – bereitgestellt. In dieser Plattform werden auch die entsprechenden Kontaktpersonen der Bildungsdirektionen sowie der Pädagogischen Hochschulen abrufbar sein.

Das BMBWF ersucht alle interessierten Schulleitungen und Lehrpersonen, sich ab dem Schuljahr 2024/25 an der Umsetzung des Programms „Unterrichtsluft schnuppern“ zu beteiligen. Nur gemeinsam kann es gelingen, Schülerinnen und Schüler in ihrer Berufs- und Studienwahl zu bestärken und sie für den Klasse Job „Lehrerin“ bzw. „Lehrer“ zu begeistern.

Wien, 11. September 2024
Für den Bundesminister:
SektChefin Doris Wagner, BEd MEd

Wien, 11. September 2024
Für den Bundesminister:
SektChefin Mag.a Margareta Scheuringer

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten