Ergebnisse pro Seite 20 | 50 | Alle

Informationen bezüglich Einschreibung für die Primarstufe der Volksschule und Sonderschule und Erhebung Bedarfsmeldung für Tagesbetreuung 2025/26

Rundschreiben W 22/2024

Titel: Rundschreiben - Einschreibung für die Primarstufe der Volksschule und Sonderschule sowie Erhebung der Tagesbetreuung für das Schuljahr 2025/26
Sachgebiet: Einschreibung Primarstufe VS und SO
Verteilerkreis:
Personenkreis: Direktion
Geltung: November 2024 bis September 2025
Rechtsgrundlage: Verordnung
Kernaussagen/Ziele: Information über Einschreibung Primarstufe VS und SO
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung:
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle: BD Wien, Abteilung Präs/6
Aufhebung Rundschreiben: 9160.009/0006-Präs6/2023

Sehr geehrte Frau Direktorin!
Sehr geehrter Herr Direktor!

Für das Schuljahr 2025/26 findet die Einschreibung für die Volksschule und Sonderschule
zweiteilig statt.

Der erste Teil der Einschreibung, die Anmeldung und Datenerhebung an der Wunschschule, erfolgt
vom 11. November bis 22. November 2024.

Aus organisatorischen Gründen wird den Erziehungsberechtigten in der Einladung zur Einschreibung
mitgeteilt, dass mit der Schulleitung unbedingt ein Termin zu vereinbaren ist. Bei der
Terminvereinbarung ist den Erziehungsberechtigten mitzuteilen, ob eine Anwesenheit des Kindes
erwünscht wird oder nicht.

Der zweite Teil der Einschreibung mit Schulreifeüberprüfung und Erhebung des Sprachstandes
erfolgt nach der Umschulung und der endgültigen Zuteilung der Schulneulinge an die Schulen durch
die Abt. Präs/6. Dazu werden alle Schulneulinge seitens der Präs/6 postalisch über den zugeteilten
Schulplatz vor den Semesterferien verständigt. In diesem Schreiben werden die Eltern aufgefordert
zwecks des 2. Teils der Einschreibung, mit der Schulleitung der zugeteilten Schule zur
Terminvereinbarung Kontakt aufzunehmen. Der zweite Teil der Einschreibung muss bis 7.März 2025
abgeschlossen sein.

Einschreibung:
Bei der Anmeldung im November sind folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:

a) Meldenachweis:

  • - Einladung zur Einschreibung mit vollständig ausgefülltem Anmeldeblatt oder
  • - einen aktuellen Meldezettel oder
  • - eine Verpflichtungserklärung der Hauptwohnsitzgemeinde (für Kinder mit Hauptwohnsitz außerhalb von Wien)

b) Geburtsurkunde des Kindes
c) eine die Staatsbürgerschaft des Kindes nachweisende Urkunde (z.B.: Reisepass)
d) Nachweis der Sozialversicherungsnummer des Kindes (e-card)
e) Arbeits-/Ausbildungsbestätigung zur Vorlage, falls eine Tagesbetreuung benötigt wird
f) Ggf. Bestätigung des aktuellen Kindergartenbesuchs
g) Ggf. Befunde bei einer Beeinträchtigung oder chronischen Erkrankung

Aufgaben der Schulleitung bei der Einschreibung:

1. Die Schulleitung wird gebeten, alle Erziehungsberechtigten bei der Einschreibung bei Bedarf
individuell zu beraten, gegebenenfalls beim Ausfüllen behilflich zu sein und das Anmeldeblatt zu
kontrollieren. Jedes Kind ist datenmäßig zu erfassen und aufzunehmen. Das gilt auch für Kinder
mit Beeinträchtigungen und chronischen Krankheiten. Das Rundschreiben 13/2019
(„Medizinische Laientätigkeiten, Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an Lehrpersonen, Verhalten
im Notfall“) ist im Anlassfall zu beachten. Zur Abklärung von möglichen sonderpädagogischen
Förderbedarfen sind die Erziehungsberechtigten gegebenenfalls an die Inklusionsberatung der
Bildungsdirektion für Wien zu verweisen:

2. Durch Vorlegen der Einladung zur Einschreibung, der das teilweise elektronisch vorausgefüllte
Anmeldeblatt-Volksschule angeschlossen ist, ist auch der Meldenachweis für die Aufnahme
erbracht. Sollten die Erziehungsberechtigten das Anmeldeblatt-Volksschule nicht vorlegen
können, so ist das Leerformular (siehe Beilage) auszufüllen. Beiliegendes Merkblatt verweist auf
die weitere Vorgehensweise.
Achtung: Die allgemeine Schulpflicht gilt für Kinder, die bis 1.September 2019 geboren sind.
Kinder mit Geburtsdatum 2.September 2019 gelten bereits als vorzeitige Aufnahme und sind
im Schuljahr 2025/26 nicht schulpflichtig.

3. Die Datensätze der Schulneulinge stehen in der Web-Applikation „WiSion“ zum gegebenen
Zeitpunkt zur Verfügung.

4. Das Anmeldeblatt- Volksschule (siehe Punkt 2) muss 1 Jahr in der Schule aufbewahrt werden.

5. Bei der Anmeldung im November ist Folgendes in „WiSion“ unbedingt festzuhalten:

a. Ob und wie lange das Kind einen Kindergarten bzw. eine Kindergruppe besucht hat.
Idealerweise bringen die Eltern eine Bestätigung des aktuellen Kindergartenbesuchs mit.
b. Geschwisterkind am Schulstandort
c. Voraussichtlich Tagesbetreuung (auf Basis des ausgefüllten Anmeldeblattes)
d. Voraussichtlich SPF – auf Grund vorgelegter Befunde oder Information seitens der Eltern
e. Voraussichtlich HU/SIA

6. Bezogen auf das Schreiben des BMBWF mit der Zahl 10.050/0032-Präs12/2017 kann auf Antrag
der Erziehungsberechtigten der laut Mutter-Kind-Pass berechnete Geburtstermin für die
Feststellung des Beginns der allgemeinen Schulpflicht herangezogen werden, sofern der
Geburtstermin vor dem laut Mutter-Kind-Pass berechneten Datum liegt. Der Wunsch nach
Feststellung der allgemeinen Schulpflicht laut Mutter-Kind-Pass ist durch die
Erziehungsberechtigten im Zuge der Anmeldung im November 2024 bekannt zu geben. Durch
die Schulleitung ist das entsprechende Geburtsdatum im Verwaltungssystem WiSion
einzutragen. Den Eltern sind die entsprechenden Formulare auszuhändigen und die zuständige
Abteilung (Präs/6)
per E-Mail (schulplatz@bildung-wien.gv.at mit dem Betreff
„Frühchenregelung“) zu verständigen. Die Eltern sind darüber zu informieren, dass sie den Bedarf
an einem weiteren Kindergartenjahr für ihr Kind bei der jeweiligen Trägerorganisation bekannt
geben müssen, um den Platz zu behalten. Für städtische Kindergärten sind die Servicestellen der Abteilung Stadt Wien – Kindergärten zuständig. Bei privaten Trägerorganisationen ist der Bedarf
direkt am Standort zu melden.

7. Nach dem ersten Teil der Einschreibung im November sind bis spätestens 27. November 2024
folgende Unterlagen direkt
an die Abt. Präs.6 (1150 Wien, Gasgasse 8-10/2/2. Stock) zu
übermitteln:

a. Das ausgefüllte Deckblatt
b. Das ausgefüllte „Anmeldeblatt-Volksschule“ aller Schulneulinge pro Schulstandort
(bitte alphabetisch geordnet)
c. Sollte ein Überhang an einem Schulstandort bestehen:
Eine Liste der Kinder, die seitens der Schulleitung auf Grund der gesetzlichen Vorgaben
(Geschwisterkinder und zumutbarer Schulweg) zur Abweisung vorgeschlagen werden.
Wenn es sich um einen Campusstandort handelt bitte Geschwisterkinder kennzeichnen,
inkl. Geschwisterkinder die in den Campuskindergarten bzw. in die Campusmittelschule
gehen.
d. Eine Liste der Kinder, die in die VBS-Klasse aufgenommen werden.

8. Nach erfolgter Zuteilung zu einem Schulstandort ist die Schulreife bzw. Nicht-Schulreife des
Kindes festzustellen und im Verwaltungssystem WiSion einzutragen. Der zuständige
Bundesminister trifft durch Verordnung die näheren Festlegungen über das Vorliegen der
Schulreife (Schulpflichtgesetz §6Abs2d). Schulpflichtige Kinder, die nicht schulreif sind, sind
gemäß § 6 Abs. 2d Schulpflichtgesetz 1985 in die Vorschulstufe aufzunehmen, bzw. kann die
Schulpflicht durch die Teilnahme am häuslichen Unterricht, sofern dieser jenem an der Schule
mindestens gleichwertig ist, erfüllt werden (§ 11 Abs. 2 Schulpflichtgesetz 1985). Jedenfalls sind
schulpflichtige Kinder, die nicht schulreif sind, im Sinne der Bildungs- und Lehraufgaben, des
Lehrstoffs und der didaktischen Grundsätze der verbindlichen Übungen auf der Vorschulstufe
(Lehrplan) zu beschulen. Der Besuch eines Kindergartens ist daher für schulpflichtige Kinder nicht
möglich.

9. Im Rahmen des 2.Teils der Einschreibung wird auch der Sprachstand der Kinder überprüft. Alle
Kinder, die nur wenig bzw. gar nicht Deutsch sprechen und verstehen, müssen mittels einer
Testung (MIKA-D) überprüft werden, und der entsprechende Sprachstand ist im
Verwaltungssystem WiSion einzutragen. Das Ergebnis der MIKA-D Testung darf jedoch erst ab
10. Februar 2025 in WiSion eingetragen werden.

10. Verpflichtungserklärung:
Sollte zwischen der Zuteilung des Kindes durch die Präs/6 und dem Schulbeginn eine Verlegung
des Hauptwohnsitzes außerhalb Wiens erfolgen, ist ebenso eine Verpflichtungserklärung
beizubringen.

Unterlagen aus dem Kindergarten

Unterlagen, Erhebungen und Förderergebnisse, die während der Zeit des Kindergartenbesuches zum
Zweck der Dokumentation des Entwicklungsstandes, insbesondere des Sprachstandes erstellt,
durchgeführt bzw. erhoben wurden, sind von den Erziehungsberechtigten vorzulegen (§6 SchPflG).
Erst am Ende der Kindergartenzeit des Kindes wird den Erziehungsberechtigten vom Kindergarten
das Übergabeblatt Sprachentwicklung DaE/DaZ1 ausgehändigt. Dieses ist verpflichtend im Laufe der ersten Schulwoche, der zuständigen Lehrperson des Kindes zu übergeben. Sollte dieses Blatt nicht
übergeben werden, so ist die Schulbehörde gemäß Bildungsdokumentationsgesetz2 befugt, das
Übergabeblatt vom Kindergarten bzw. dessen Träger einzuholen.

Vorzeitiger Besuch der Volksschule

Kinder, die in der Zeit vom 2. September 2019 bis zum 1. März 2020 geboren wurden, schulreif
sind und über die für den Schulbesuch erforderliche soziale Kompetenz verfügen, können auf Antrag
der Erziehungsberechtigten vorzeitig in die erste Schulstufe aufgenommen werden. Das Ansuchen
um vorzeitigen Besuch der Volksschule ist ausschließlich im Rahmen der Anmeldung im November
2024
in der Volksschule zu stellen. Sind diese Kinder schulreif, so gelten dieselben Bestimmungen wie
für schulpflichtige Kinder. Sind die Kinder bei der Schulreifeüberprüfung nicht schulreif, so ist der
Antrag abzulehnen und das Kind verbleibt ein weiteres Jahr im Kindergarten. Eine Aufnahme in die
Vorschulklasse ist nicht erlaubt.

Schulpflichtgesetz §7 (5) Über das Ansuchen um vorzeitige Aufnahme hat der Schulleiter ohne
unnötigen Aufschub zu entscheiden. Von der Entscheidung hat er die Eltern oder sonstigen
Erziehungsberechtigten unverzüglich – im Falle einer Ablehnung unter Angabe der Gründe -
schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Schulpflichtgesetz §7 (9) Für vorzeitig aufgenommene Kinder gelten, solange die vorzeitige
Aufnahme nicht widerrufen oder das Kind vom Schulbesuch abgemeldet wird (Abs. 8), die
gleichen Bestimmungen wie für schulpflichtige Kinder.

Bilinguale Schulen (Vienna Bilingual Schools)

Die Orientierungsgespräche für die Einschreibung finden in der Zeit von 11.- 15.November 2024 am
jeweiligen VBS-Standort statt. Die Eltern erhalten das Ergebnis über Eignung bzw. nicht Eignung bis
spätestens am Nachmittag des 15. November 2024.

Häuslicher Unterricht, Besuch einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht sowie Schulbesuch im
Ausland

Die Feststellung der Schulreife und des Sprachstandes ist auch bei einer Abmeldung zum
„häuslichen Unterricht“ bzw. zum Besuch einer Privatschule, welche kein dauerhaftes
Öffentlichkeitsrecht hat, sowie für „Ansuchen um Bewilligung eines Schulbesuches im Ausland“
verpflichtend. Der Termin der Anmeldung und Überprüfung der Schulreife und des Sprachstandes
ist an einer öffentlichen Volksschule oder einer Volksschule mit Öffentlichkeitsrecht auf Dauer
wahrzunehmen.

Nicht schulpflichtige Kinder, auch nicht jene, die in der Zeit vom 2. September 2025 bis zum 1. März
2026 das sechste Lebensjahr vollendet haben, können nicht zum häuslichen Unterricht abgemeldet
werden.

Unter häuslichem Unterricht ist nicht die Betreuung eines schulpflichtigen Kindes in den Wiener
Kindergärten zu verstehen, d.h. es kann keinesfalls ein weiterer Besuch des Kindergartens stattfinden, nachdem im Gesetz geregelt ist, dass schulpflichtige Kinder, die nicht schulreif sind, im
Rahmen des Schulbesuches nach dem Lehrplan der Vorschulstufe zu unterrichten sind.
Nach der Feststellung der Schulreife und des Sprachstandes, aber vor Ende des Unterrichtsjahres
2024/25 ist, durch die Erziehungsberechtigten, der Antrag „Anzeige zur Teilnahme an häuslichem
Unterricht“ bzw. „Anzeige zur Teilnahme am Unterricht an einer Privatschule ohne
Öffentlichkeitsrecht“ beim Team Externisten der Bildungsdirektion für Wien, Wipplingerstr. 28, 1010
Wien, einzubringen.

Diesem sind beizulegen:

  • Feststellung und schriftliche Bestätigung der Schulreife/Nicht-Schulreife (Erhältlich an der öffentlichen Volksschule und an Volksschulen mit Öffentlichkeitsrecht, an der die Schulreifeüberprüfung stattgefunden hat.)
  • Feststellung und schriftliche Bestätigung des Sprachstandes (Erhältlich an der öffentlichen Volksschule und an Volksschulen mit Öffentlichkeitsrecht, an der die Schulreifeüberprüfung stattgefunden hat.)
  • Geburtsurkunde des Kindes (Kopie)
  • Meldenachweis: aktuelle Meldebestätigung (erhältlich im Magistratischen Bezirksamt)

Der Schulbesuch im Ausland ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung muss bei Antritt
vorliegen. Es ist daher durch die Erziehungsberechtigten bis 31. Mai 2025 schriftlich (auch per E-Mail)
ein Antrag beim Team Schulbesuch im Ausland der Bildungsdirektion für Wien, Wipplingerstraße 28,
1010 Wien, einzubringen.

Diesem sind beizulegen:

  • Feststellung und schriftliche Bestätigung der Schulreife/Nicht-Schulreife (Erhältlich an der öffentlichen Volksschule und an Volksschulen mit Öffentlichkeitsrecht, an der die Schulreifeüberprüfung stattgefunden hat.)
  • Feststellung und schriftliche Bestätigung des Sprachstandes (Erhältlich an der öffentlichen Volksschule und an Volksschulen mit Öffentlichkeitsrecht, an der die Schulreifeüberprüfung stattgefunden hat.)
  • Meldenachweis: aktuelle Meldebestätigung (erhältlich im Magistratischen Bezirksamt)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis/Reisepasskopie
  • Anmeldebestätigung der ausländischen Schule
  • Stundentafel/Curriculum der ausländischen Schule (in deutscher Übersetzung)

Die Antragsformulare finden die Erziehungsberechtigten auf der Homepage der Bildungsdirektion
für Wien unter: https://www.bildung-wien.gv.at/schulen/Oesterreichisches-
Schulsystem/Alternative-Schulpflichterf-llung/Downloadbereich.html.

Bedarfsmeldung für Tagesbetreuung

Im Oktober wird der „Elternbrief Tagesbetreuung“, welcher über die verschiedenen Formen der
Tagesbetreuung von Schulkindern in Wien informiert, gemeinsam mit der Einladung zur
Einschreibung an die Erziehungsberechtigten der in Wien hauptwohnsitzgemeldeten Kinder
versendet.
In Absprache mit der Abteilung Stadt Wien – Kindergärten (MA10) werden keine Übersichtslisten mit
schulischen und außerschulischen Tagesbetreuungsangeboten des jeweiligen Bezirks mitgeschickt,
da diese auf Grund der Fluktuation schnell an Aktualität verlieren können. Informationen über die
schulische Tagesbetreuung finden Sie unter https://schulfuehrer.bildung-wien.gv.at bzw. über alle städtischen und privaten Hortangebote unter https://www.wien.gv.at/bildung/kindergarten-suche bzw.
https://www.wien.gv.at/stadtplan.

Durch das Schulorganisationsgesetz und das Wiener Schulgesetz wird geregelt, dass bei der
Errichtung einer schulischen Tagesbetreuung auf „andere regionale Betreuungsangebote“ und auf
die „räumlichen Voraussetzungen“ zu achten ist. In diesem Sinne ist es personell und wirtschaftlich
erforderlich, vorerst bestehende Einrichtungen und deren Angebot in vollem Ausmaß zu nutzen.
Darüber hinaus ist es notwendig, die Dringlichkeit des Bedarfs zu erheben, die sich wie folgt reihen
lässt:

  • Berufstätigkeit des/der Erziehungsberechtigten
  • in Ausbildung befindliche Erziehungsberechtigte
  • Soziale Härtefälle

Aufgaben der Schulleitungen bei der Bedarfsmeldung für Tagesbetreuung

1. Bei der Einschreibung sind die Erziehungsberechtigten zu fragen, ob sie eine Tagesbetreuung
benötigen. Das ist auf dem „Anmeldeblatt–Volksschule“ auszufüllen. Der/Die
Erziehungsberechtigte/n bestätigen mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit der Angaben. Die
Schulleitung bestätigt mit ihrer Unterschrift, dass eine Arbeits-/Ausbildungsbestätigung bzw. ein
Lohnzettel des/der Erziehungsberechtigten vorgelegt wurde/n.

2. Seitens der Schulleitung sind im Feld „Anmerkungen der Schulleitung“ sowohl befundete
Funktionsbeeinträchtigungen bzw. Behinderungen (Rollstuhl, Autismus, starke
Sinnesbeeinträchtigung, ...) als auch von Eltern mitgeteilte andere Besonderheiten
(Beeinträchtigungen, chronische Krankheiten, Diabetes, …) des Schülers/der Schülerin
anzugeben.

3. Die Erziehungsberechtigten sind darauf hinzuweisen, dass

  • zum Zeitpunkt der Anmeldung an einem Schulstandort keine Zusagen bzw. Auskünfte über Platzchancen in den bevorzugten Einrichtungen (weder Schule, noch Tagesbetreuung) gegeben werden können.
  • das Anmeldeblatt-Volksschule als Vormerkung gilt, aber keine Zusage zu einem bestimmten Schulstandort ist. Die Angabe eines Zweitwunsches ist möglich.

4. Sollten die Erziehungsberechtigten einen Integrationshort (nur bei Halbtagsschulen möglich)
wünschen, so ist dies seitens der Schulleitung am Anmeldeblatt-Volksschule unter Anmerkung
der Schulleitung auszufüllen. Die Erziehungsberechtigten sind darauf hinzuweisen, dass
Integrationsplätze nach einem ausführlichen Gespräch mit einem Psychologen/einer Psychologin
der Stadt Wien - Kindergärten vergeben werden. Er/Sie entscheidet in Absprache mit den
Erziehungsberechtigten, welchen Hort das Kind besuchen wird.

5. Das Formular Anmeldeblatt-Volksschule ist von Halbtagsschulen bis 27. November 2024
gesammelt an die Servicestelle der Stadt Wien - Kindergärten per E-Mail/Fax weiterzugeben.
Schulen mit Tagesbetreuung sammeln diese Anmeldungen vorerst am Standort.

Nach dem ersten Teil der Einschreibung im November ist das Formular „Anmeldung-Volksschule“
aller Kinder (halbtägige und ganztägige Schulen) bitte alphabetisch geordnet bis spätestens 27.
November 2024 direkt an die Abt. Präs/6 (1150 Wien, Gasgasse 8-10/2/3. Stock) zu übermitteln.

Betreuungsplatzzusagen/Alternativangebote

Die Betreuungsplatzzusage wird den Erziehungsberechtigten zu einem zentral vorgegebenen
Zeitpunkt schriftlich mitgeteilt:

  • Schule mit schulischer Tagesbetreuung → durch zuteilende Stelle Abt. Präs. 6
  • Hort (öff. & priv.) → durch die Servicestellen der Stadt Wien – Kindergärten (MA10) bzw. die jeweilige private Trägerorganisation

Ermäßigung des Betreuungsbeitrages für Tagesbetreuung in getrennter Abfolge
Für eine Ermäßigung des Betreuungsbeitrages in Schulen mit schulischer Tagesbetreuung
berechnet das Personal in der Berechnungsstelle – Ermäßigung schulische Tagesbetreuung (Stadt
Wien – Kindergärten MA 10)
auf Grund der Einkommensunterlagen der Erziehungsberechtigten die
Bemessungsgrundlage. Diese Berechnung kann erst nach Zuteilung zu einer Schule mit schulischer
Tagesbetreuung erfolgen. Daher sind die entsprechenden Formulare und Informationsschreiben erst
nach Zuteilung der Schulkinder den Erziehungsberechtigten auszugeben.

Ermäßigung des Betreuungsbeitrages für Horte
Eltern können für den Besuch ihrer Kinder in einem städtischen oder privaten Hort eine Ermäßigung
des Elternbeitrages erhalten.
Die Anträge dafür sind in der zuständigen Servicestelle der Stadt Wien - Kindergärten
einzubringen.
https://www.wien.gv.at/bildung/schulen/tagesbetreuung/hort/ermaessigung-hort.html
Die Information, betreffend eine Ermäßigung in einem städtischen Hort, erhalten die
Erziehungsberechtigten mit der Betreuungsplatzzusage. Die Information über eine Ermäßigung in
einem privaten Hort bekommen die Erziehungsberechtigten durch die jeweilige Einrichtung.

Vielen Dank für Ihre Beiträge zur Schuleinschreibung und die intensive Zusammenarbeit!

Mit besten Grüßen
Für den stellvertretenden Bildungsdirektor
Mag. Andreas Kastner
Abteilungsleiter Abt. Präs.6

Beilagen:
- Einladung zur Einschreibung, welche die Eltern erhalten (zu Ihrer Information)
- Kontaktadressen
- Elternbrief mit Informationen über Formen der Tagesbetreuung
- Verpflichtungserklärung mit Datenschutzinfo APS
- Bestätigung - Wohnsitz zu Schulbesuchszwecken mit Datenschutzinfo APS
- Merkblatt Meldenachweis APS
- Beilage für die BD Wien – Verantwortlichkeit der Schulleitung
- Servicestellen der MA10
- Anmeldeblatt-Volksschule leer (falls kein Brief zur Einschreibung vorhanden ist)
- Deckblatt

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Schulrecht