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Schulpflichtmatrik-Meldetermin

Bildungsdirektion Vorarlberg
Abteilung Präs/1 - Zentralverwaltung und IKT
office@bildung-vbg.gv.at
05574 4960
Bahnhofstraße 12, 6900 Bregenz

Rundschreiben Nr.: 07/2024

Sachgebiet: Personalwesen
Verteilerkreis: alle Schulen in Vorarlberg
Geltung: Schuljahr 2024/25
Kernaussagen/Ziele: Meldung der schulpflichtigen Schüler/innen
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Bregenz, 07.10.2024
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Vorarlberg

Schulpflichtmatrik-Meldetermin

Bregenz, 7. Oktober 2024

Sehr geehrte Frau Direktorin, sehr geehrter Herr Direktor,

gemäß § 16 Abs. 7 Schulpflichtgesetz hat die Bildungsdirektion für Vorarlberg in ihrem
örtlichen Zuständigkeitsbereich sicherzustellen, dass die allgemeine Schulpflicht erfüllt
wird. Zur Überprüfung der Erfüllung der Schulpflicht melden die Schulleiter/innen die im §
16 Abs. 1 Schulpflichtgesetz angeführten personenbezogenen Daten der schulpflichtigen
Schüler/innen automationsunterstützt an das Bundesrechenzentrum. Dort werden die
Laufbahnsätze der gemeldeten Schüler/innen mit dem Zentralen Melderegister (ZMR)
abgeglichen. Wenn schulpflichtige Kinder keine Schule besuchen, hat die Bildungsdirektion
Vorkehrungen zu treffen, die zur Erfüllung der Schulpflicht führen. Nach Klärung der
offenen Fälle durch die Bildungsdirektion werden alle Datensätze in der Schulpflichtmatrik
beim Bundesrechenzentrum gelöscht.
Die Meldedatei der schulpflichtigen Kinder kann automationsunterstützt aus der
Schülerverwaltung Sokrates erzeugt und über die Anwendung „Schulpflichtmatrik“ im
Portal Austria in das Bundesrechenzentrum übertragen werden. Wenn die Schülerdaten in
der entsprechenden Qualität gewartet sind, ist der Aufwand für die Meldung an die
Schulpflichtmatrik über Sokrates und das Portal Austria gering.
Nähere Einzelheiten über die technische Umsetzung finden Sie unter folgendem Link:
https://sokrates.vobs.at/index.php?topic=92.msg106#msg106

Wir bitten die Meldung der schulpflichtigen Schüler/innen bis 22. Oktober 2024 an das
Bundesrechenzentrum zu übertragen, nachdem Sie die Korrektheit und Vollständigkeit der
zu übermittelnden Schüler/innen überprüft haben.

Für Fragen zur technischen Abwicklung stehen wir gerne zur Verfügung. Unterstützung für
die Schulpflichtmatrik-Applikation im Portal Austria bieten bei Bedarf auch die
Mitarbeiter/innen im bmbwf (E-Mail: schulpflichtmatrik@bmbwf.gv.at) und im
Bundesrechenzentrum (schulpflichtmatrik@brz.gv.at).

Vielen Dank im Voraus für Ihre Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen
Für die Bildungsdirektion

AD Michael Rüdisser
Abteilungsleiter

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen